31. Mai 2023, 12:43 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Grillen zählt in der warmen Jahreszeit zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung – egal, ob mit Freunden oder mit der Familie. Doch wo grillt man, wenn man keinen eigenen Garten hat? Darf man zum Beispiel auf dem Balkon seinen Holzkohlegrill platzieren? Immerhin könnten sich Nachbarn durch den Rauch gestört fühlen. myHOMEBOOK verrät, was erlaubt ist – und was nicht.
Warm und sonnig – das ideale Wetter zum Grillen! Für Mieter, insbesondere in Großstädten, stellt sich jedoch die Frage: Wohin mit dem Grill? In den nächsten Park? Oder auf den eigenen Balkon? Und was, wenn die Nachbarn sich beschweren? Wibke Werner, Geschäftsführerin des Mieterbunds Berlin, erklärt im Gespräch mit myHOMEBOOK, an welche Regeln man sich als Balkonbesitzer halten sollte.
Übersicht
Grillen auf dem Balkon? Vorher Mietvertrag prüfen
Wenn man auf dem Balkon grillen möchte, sind folgende Dinge zu beachten: „In dem Mietvertrag, oder der Hausordnung kann ein Grillverbot festgehalten werden“, so Wibke Werner. Bei Missachtung droht dem Mieter sogar eine Kündigung. Außerdem sollte man daran denken, dass es, im Falle einer zu großen Rauch-, Ruß- und Qualm-Produktion, Ärger mit den Nachbarn geben könnte. Ein Gesetz, dass man auf dem Balkon nicht grillen darf, gibt es jedoch nicht.
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Darf ich als Nachbar die Polizei rufen?
Bei Lärm- und Geruchsstörungen kann man in bestimmten Fällen die Polizei einschalten. Zunächst sollte man aber versuchen, mit dem Nachbarn zu reden. Die Gewerkschaft der Polizei empfiehlt jedenfalls, den Notruf „erst dann zu wählen, wenn man das Problem nicht durch eigene Ansprache lösen kann“.
Das Immissionsschutzgesetz besagt, dass Grillen verboten ist, sobald Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn zieht. Der Griller begeht sonst eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen. So ein Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf.
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Beim Grillen auf dem Balkon gilt die Nachtruhe
Auch für den zeitlichen Rahmen und die Häufigkeit, den Grill zu entzünden, gibt es keine verbindliche Rechtsgrundlage. In den warmen Monaten von April bis September wird aber empfohlen, nicht mehr als ein- bis zweimal im Monat den Grill anzuwerfen. Ein Gericht in Bayern legte allerdings vor einiger Zeit in einem Fall fest, wie oft ein Nachbar grillen darf – ansonsten drohe ein Bußgeld von 250.000 Euro. Wibke Werner verweist auf das Rücksichtnahme-Gebot: „Jeder soll nur in den Maßen grillen, die man selber als nicht störend empfindet. Die gesetzlichen Nachtruhezeiten von 22.00 bis 06.00 Uhr sollten eingehalten werden.“ Verletzt man die Nachtruhe, sind Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro möglich.
Und was soll man tun, wenn einen selber der Gestank, oder der Lärm des Nachbarn stört? Sollte sich der Nachbar nach dem direkten Gespräch nicht bessern, darf bei einer Lärmbelästigung die Polizei gerufen und der Vermieter informiert werden. Am besten redet man schon vor dem Grillen mit den Nachbarn.
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Wie oft darf man grillen?
Gerichte haben hier nicht einheitlich entschieden. So befand das Amtsgericht Bonn, dass der Vermieter verpflichtet sei, darauf hinzuwirken, dass nur einmal pro Monat gegrillt werden darf und das Grillen 48 Stunden vorher angekündigt werden muss. Das Amtsgericht Westerstede erlaubte das Grillen bis zu zehnmal im Jahr. Auch die Uhrzeit und Dauer des Grillens können relevant sein. So entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, dass nicht länger als zwei Stunden und nicht später als 21 Uhr am Abend gegrillt werden darf.
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Alternativen zur Holzkohle
Das Gefährlichste beim Grillen ist gleichzeitig auch das, was uns stört – der Rauch. 67,3 Prozent der Deutschen brutzeln ihre Wurst auf dem Holzkohle-Grill. Durch Fett und Fleischsaft, welche auf die Kohle tropfen, entsteht noch mehr Rauch. Dieser besteht aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), die krebserregende Stoffe enthalten.
Als eine geeignete und rauchfreie Alternative für stinkende Holzkohle-Grills rät Wibke Werner: „Man sollte zum Beispiel einen Elektro- oder Gasgrill nehmen. Diese ersparen sehr viel Ärger und Arbeit.“ 29,7 Prozent der deutschen Bevölkerung greift schon jetzt zu den gesunden Alternativen, wobei 18,8 Prozent zum Elektrogrill und 10,9 Prozent zum Gasgrill greifen. Dann gibt es auch keinen Streit mit dem Nachbarn mehr.