29. Juli 2019, 15:48 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Für jeden Liter Leitungswasser, den ein Haushalt verbraucht, muss zusätzlich zu den Wasserkosten eine Abwassergebühr gezahlt werden. Gilt das auch für Wasser, mit dem man im Garten die Pflanzen bewässert?
Die meisten Hobbygärtner nutzen für die Bewässerung ihrer Pflanzen Leitungswasser. Anders als im Haushalt müssen sie für Gießwasser im Garten aber keine Abwassergebühr zahlen – unter der Voraussetzung, dass das Wasser nachweislich für die Gartenbewässerung verwendet wird.
Hinweis: Das gilt natürlich nur für Gärtner, die keine eigene Zisterne oder einen eigenen Brunnen haben.
Wie weist man die Wassernutzung nach?
Das kann man mithilfe eines Gartenwasserzählers. Er misst die Wassermenge, die nicht wieder in die Kanalisation gelangt. So ist es bei Gießwasser der Fall, für das keine Abwassergebühr gezahlt werden muss. Abhängig von der Höhe des Messwertes wird der Betrag anschließend einfach von der Rechnung abgezogen.
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Ob sich ein derartiges Messgerät lohnt, hängt von der Größe des Gartens, dem Wasserverbrauch und den Installationskosten ab. Die trägt in jedem Fall der Gartenbesitzer. Es empfiehlt sich zudem, beim zuständigen Wasserversorger nachzufragen, ob eine private Installation erlaubt ist oder ob sie durch einen Handwerker erfolgen muss. Dabei sollte man sich auch gleich nach der Kontrolle und Wartung der Zähler erkundigen.
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Voraussetzungen für einen Gartenwasserzähler
Wichtig ist, dass die Zähler amtlich zugelassen und geeicht sind. In der Regel sind die Gartenwasserzähler für sechs Jahre geeicht. Danach muss man sie nacheichen lassen oder austauschen. Die Stadt ist übrigens dafür verantwortlich, den Zähler abzunehmen. Auch das verursacht Kosten, die der Gartenbesitzer tragen muss.
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Alternativen zu Leitungswasser als Gießwasser
Es bietet sich außerdem eine Alternative zu Leitungswasser an. Steigen Sie auf Regenwasser um! Fangen Sie dieses mit Regentonnen und-speichern auf, dann können Sie es problemlos zum Bewässern des Gartens nutzen und sparen sich die Installation eines Zählers.