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Nachgefragt

Darf man als Mieter auf dem Balkon bohren?

Für das Bohren auf dem Balkon gibt es für Mieter Einschränkungen
Für das Bohren auf dem Balkon gibt es für Mieter Einschränkungen Foto: Getty Images / thelinke
Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

24. April 2023, 14:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Um die Wäscheleine oder Dekoration an der Balkonwand anzubringen, kann es sein, dass man Löcher zur Befestigung braucht. Sind diese nicht vorhanden, sollten Mieter sich exakt informieren, ob sie diese ohne Weiteres bohren dürfen. In diesem Artikel erfahren Sie, auf was es beim Bohren auf dem Balkon zu achten gilt.

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Hängt man in den Innenräumen einer Mietwohnung Bilder oder Regal an die Wand, erscheint es selbstverständlich, die dafür nötigen Löcher an gewünschter Stelle in die Wand zu bohren. Auf dem Balkon kommt man in dieser Situation schon eher mal ins Schwitzen: Ist es erlaubt, in die Decke, die Wand oder das Geländer des Balkons zu bohren? myHOMEBOOK hat bei einer Expertin nachgefragt, was auf dem Balkon gestattet ist – und was nicht.

Bohren auf dem Balkon – ist es für Mieter erlaubt?

Um eine Wäscheleine, eine Lichterkette oder Blumentöpfe für einen Vertical Garden anbringen zu können, muss man Löcher in die Wand oder die Decke des Balkons bohren. Anja Franz vom Mieterverein München e.V. empfiehlt, sich beim Vermieter vorab zu erkundigen. Bohrt man in die Wand des Balkons, greift man nämlich in die Bausubstanz ein. „Wenn also gebohrt werden soll, muss der Vermieter vorher um Erlaubnis gefragt werden.“

Das gilt auch, wenn man ein Loch in den Boden oder die Decke des Balkons bohren möchte. Allerdings birgt diese Anfrage wenig Hoffnung auf Erlaubnis. Durch das Bohren könnte man die Abdichtung des Hauses beschädigen. Das führt wiederum dazu, dass Feuchtigkeit in das Gemäuer ziehen kann. Folgen davon können nicht nur Wasserflecken, sondern auch Schimmel sein.

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Balkon gestalten – worauf Mieter achten sollten

Wer passend zur neuen Dekoration die Wandfarbe auf dem Balkon ändern möchte, sollte den Pinsel lieber erst einmal beiseitelegen. „Es handelt sich hier um eine Veränderung des Gesamtbildes des Hauses von außen“, erklärt Franz. Sie rät dazu, den Vermieter vorab um Erlaubnis zu bitten.

Gleiches gilt für das Anbringen einer Markise: „Da hier die Wand angebohrt werden muss, ist wieder eine Genehmigung des Vermieters notwendig“. Auch einen Sichtschutz auf dem Balkon kann ein Vermieter verwehren, da er das Gesamtbild stören kann, wenn er besonders farbenfroh oder auffällig ist. Franz empfiehlt, zuvor den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Anders ist es, wenn man etwa ein Katzennetz anbringen möchte. „Dadurch wird das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht verändert oder beeinträchtigt“, so die Expertin.

Möchte man den Balkonboden verändern, sind lose Platten laut der Expertin kein Problem. Sie ergänzt: „Eine Genehmigung benötigt der Mieter aber, wenn er den alten Boden entfernt und einen neuen verlegt.“ Die Expertin für Mietrecht führt fort, dass Mieter ihren Balkon grundsätzlich so gestalten dürfen, wie sie möchten. „Allerdings darf durch die Dekoration keine Gefahr ausgehen, etwa durch herabfallende Blumenkästen oder Ähnliches.“ Auch den Nachbarn darf man laut Expertin durch wuchernde Pflanzen nicht beeinträchtigen.

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