14. April 2020, 11:19 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die aktuellen Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Coronapandemie zwingen viele dazu, in der Wohnung zu bleiben. Wohl dem, der einen Balkon sein Eigen nennt – zumindest dann, wenn er ihn nicht mit einem Nachbarn teilen muss. Denn dürfen gerade überhaupt beide Nachbarn zur gleichen Zeit auf dem Balkon die Sonne genießen?
Eine dünne Trennwand aus Schilfrohr, Holz oder Wellplatten schützt vor den neugierigen Blicken der Nachbarn, mit denen man sich einen Balkon teilt. Aber schützt die Wand auch vor einer Übertragung mit dem Coronavirus? Und sollte sich besser nur ein Nachbar auf dem geteilten Balkon aufhalten, um einer möglichen Infektion mit Corona entgegenzuwirken?
Corona-Pandemie – dürfen Nachbarn gleichzeitig den geteilten Balkon nutzen?
Nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Darauf verweist auch Lisa Schlager vom Regierungspräsidium in Stuttgart auf Nachfrage von myHOMEBOOK. Neben den Husten- und Niesregeln muss man demnach auch auf dem Balkon ein Abstand von 1,5 Metern einhalten.
„Das Virus wird vor allem durch direkten Kontakt zwischen Menschen (beispielsweise im Gespräch) durch Tröpfchen übertragen“, so die Erklärung. „Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen vermindert das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2.“ In der Regel bieten auch aneinander angrenzende Balkone die Möglichkeit, den aufgrund von Corona geforderten Abstand einzuhalten.
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Ist es noch erlaubt, sich mit dem Nachbarn auf dem Balkon zu unterhalten?
Was man aufgrund der aktuellen Corona-Situation vermeiden sollte – ein Plausch mit dem Nachbarn auf dem Balkon, bei dem beide Personen unmittelbar an der Trennwand stehen. Denn dann unterschreiten sie den entsprechenden Abstand. Beim Nachbarn handelt es sich zudem nicht um eine Person des gleichen Hausstands, die vom Abstandsgebot ausgeschlossen sind. Wer den nötigen Abstand zum Nachbarn jedoch einhält, kann sich natürlich unterhalten. Am besten aber nur, wenn eine Trennwand zur Verfügung steht. Denn diese kann eine etwaige Tröpfchenübertragung vermeiden.
Hinweis: Die nötige Hustenetikette gilt auch zu Hause. Husten Sie deshalb auch nicht auf dem Balkon in die Hand, sondern in Armbeuge oder Oberarm.
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So schützen Sie sich auch zu Hause vor einer Corona-Infektion
Nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in der eigenen Wohnung (sowie auf dem Balkon) gelten einige Regeln, um eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden. Das Sozialministerium Baden-Württemberg bietet dazu hilfreiche Tipps:
- Oft benutzte Oberflächen gründlich putzen.
- Papiertaschentücher verwenden.
- Wohnung regelmäßig lüften.
- Geschirr einzeln nutzen und nicht teilen.
- Hände gründlich mit Seife waschen.
- In Armbeuge oder Oberarm niesen und husten.