
16. April 2024, 17:10 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Sich auf dem Balkon ein wenig zurückziehen und entspannen – gerade in der Stadt kann sich dieser Ort wie eine kleine Ruhe-Oase anfühlen. Doch egal ob Mieter oder Eigentümer – alles darf man auf dem Balkon nicht.
Gerade im Sommer lädt der eigene Balkon dazu ein, sich einfach mal zu entspannen, zu sonnen oder vielleicht auch zu grillen. Klingt gut, kann aber wie bei so vielen Dingen Konflikte hervorbringen. Denn auch, wenn der Balkon zur Wohnung gehört – alles darf man darauf nicht machen. Es gibt einige Dinge, die auf dem Balkon verboten sind – zumindest dann, wenn sich Nachbarn davon gestört fühlen. myHOMEBOOK verrät, worum es sich dabei handelt.
1. Rauchen
Grundsätzlich darf man natürlich auf seinem Balkon rauchen. Allerdings sollte man Rücksicht auf Nachbarn nehmen und diese nicht übermäßig vollqualmen. Fühlen sich diese nämlich durch den Rauch beeinträchtigt, kann es dazu kommen, dass dann nur noch zu festgelegten Zeiten geraucht werden darf. Dazu wurden auch bereits Gerichtsurteile ausgesprochen.
2. Nackt sonnen
Grundsätzlich verboten ist es zwar nicht – dennoch sollte man sich etwas zurückhalten, wenn es um Nacktheit auf dem Balkon geht. Auch wenn man sich gerne nahtlos bräunen oder komplett frei fühlen möchte, sollte man dafür sorgen, dass es einen Sichtschutz gibt. Ist der Balkon nämlich gut einsehbar, kann es im schlimmsten Fall als Belästigung der Allgemeinheit zählen und es droht ein Bußgeld.
3. Grillen
Grillen ist zwar auf den meisten Balkonen erlaubt – allerdings enthalten viele Mietverträge eine Klausel: Diese besagt häufig, dass auf dem Balkon das Grillen mit Holzkohle verboten ist. Lieber also einen Elektrogrill nutzen. Doch auch bei einem Elektrogrill ist Vorsicht geboten – wie dieser Fall hier zeigt.
4. Bepflanzung
Der Balkon gleicht einem Dschungel, überall stehen und hängen Pflanzen? Das kann zum Problem werden! Nämlich dann, wenn die Kübel nicht ausreichend gesichert sind und bei der nächsten Windböe herunterfallen. Außerdem sollte man beachten, dass Pflanzen Nachbarn nicht beeinträchtigen oder beim Gießen das ganze Wasser auf dem nächsten Balkon landet.
Um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden, sollte man zudem auf rankende Pflanzen verzichten. Diese können nämlich die Fassade beschädigen, was der Vermieter nicht dulden muss. Bestenfalls erkundigt man sich vorab beim Vermieter.

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5. Markise anbringen
Auch Markisen sind grundsätzlich erstmal nicht verboten – unter Umständen erlaubt aber der Vermieter die Anbringung nicht. In jedem Fall muss der Mieter vorher beim Vermieter um Erlaubnis bitten, da bei der Anbringung einer Markise in der Regel auch in die Fassade gebohrt werden muss. Wer diesen Aufwand nicht betreiben will, der kann auf einen Sonnenschirm zurückgreifen.