18. Dezember 2019, 8:13 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Zur Weihnachtszeit ist kaum ein Dekoartikel so beliebt wie die Lichterkette. In verschiedenen Formen, Farben und Leuchtweisen sorgt sie für eine gemütliche Stimmung und weihnachtliches Flair – und das sowohl in der Wohnung als auch außen, wenn man sie beispielsweise am Balkon anbringt. Aber darf man das eigentlich? Und wie lange darf sie dort hängen bleiben?
Große Einkaufsstraßen und Alleen sind zu den Festtagen mit Lichterketten und Leuchtmitteln geschmückt. Mieter machen es in ihren eigenen Wohnungen und an Balkongeländern gleich, müssen dabei allerdings einige Regeln beachten. Denn man darf eine Lichterkette nicht auf jede Weise anbringen und sie darf zudem nicht unbedingt dauerhaft am Balkon hängen.
Wie darf man Lichterketten anbringen?
„Das Anbringen einer Lichterkette im Balkonbereich ist grundsätzlich von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung umfasst“, erklärt der Deutsche Mieterbund. So darf der Vermieter in der Regel auch nicht verlangen, dass Lichterketten entfernt werden, wenn diese seiner Meinung nach die Fassade des Hauses verändern würden.
Wichtig beim Anbringen ist, dass die Lichterkette sicher installiert ist und, dass man die Hausfassade dabei nicht beschädigt – beispielsweise durch Bohrlöcher. Zudem dürfen sich Nachbarn durch die Lichter nicht gestört fühlen.
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Wie lange dürfen Lichterketten am Balkon hängen?
Grundsätzlich gilt, dass eine dauerhafte Installation mit den Miteigentümern im Haus abgesprochen werden muss. Das gilt vor allem, wenn die Lichterkette von außen zu sehen ist, denn dann verändert sie die Außenfassade des Gebäudes. Bei einer Abstimmung reicht es schon aus, wenn sich eine Partei gegen die Lichterkette ausspricht – man muss sie dann umgehend entfernen. Allerdings gilt dies nicht, wenn die Lichterkette nur zeitweise am Balkon hängen soll, wie es zu Weihnachten der Fall ist.