
12. Dezember 2024, 14:01 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Hier mal ein Geburtstag, da mal die Vorbereitung für die Chorstunde – gelegentlich kann es in den eigenen vier Wänden etwas lauter werden. Doch wie laut darf man eigentlich sein? Und gilt diese Regelung auch auf dem Balkon? Rechtsanwalt Karsten Kranich erklärt, was es bezüglich der eigenen Lautstärke zu beachten gilt.
Viele haben schon einmal eine solche Situation erlebt: Die Nachbarn feiern ausgelassen und lautstark bis in die Nacht hinein eine Party. An einem anderen Tag werden mitten in der Nacht Möbel gerückt. In beiden Fällen wird es laut. Aber wann ist es zu laut? myHOMEBOOK fasst in diesem Artikel zusammen, worauf es ankommt und was mit „Zimmerlautstärke“ gemeint ist.
Übersicht
Was bedeutet Zimmerlautstärke eigentlich genau?
Mit Zimmerlautstärke beschreibt man jenen Lautstärkepegel, den man außerhalb der eigenen Wohnung nicht hören kann. Wann man das Radio des Nachbars hören kann, hat natürlich auch immer etwas mit der Dicke der Wände und der Lärmdämmung eines Hauses zu tun. Ebendarum gibt es keinen genauen Pegel, mit dem die Zimmerlautstärke gemessen werden könnte, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Karsten Kranich, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, auf Anfrage von myHOMEBOOK. Es komme seiner Ansicht nach auf die gegenseitige Rücksichtnahme an. Zimmerlautstärke wäre nach diesem Grundsatz gleichzusetzen mit „nicht störend“.
Außerdem verwies Kranich in diesem Zusammenhang auf das Landesimmissionsschutzgesetz Berlin, das zum Thema Lautstärke besagt:
„Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist. […] Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.“
Wie laut darf Zimmerlautstärke sein?
Obwohl es keinen gesetzlich festgelegten Lautstärkepegel gibt, der besagt, wann man die Zimmerlautstärke überschreitet, können Mieter sich dennoch an folgenden Richtwert halten: In der Regel spricht man dann von Zimmerlautstärke, wenn die Geräusche zwischen 30 und 40 Dezibel (dB) liegen. 30 dB entsprechen Flüstergeräuschen. Eine normale Konversation erreicht in den meisten Fällen eine Lautstärke von 50 dB. Das bedeutet allerdings nicht, dass man in seiner Wohnung nur flüstern darf – im Gegenteil. Der Richtwert bezieht sich auf die Lautstärke außerhalb der Wohnung. In den eigenen vier Wänden darf man Musik spielen, lachen und vieles mehr – solange die Nachbarn jegliche Geräusche ausschließlich als ein „Flüstern“ wahrnehmen können.
Gilt die Zimmerlautstärke auch auf dem Balkon?
Obwohl man mit dem Wort „Zimmer“ innen liegende Räume assoziiert, zählt die Zimmerlautstärke auch für den Balkon, die Terrasse oder den Garten. Insbesondere in der Ruhezeit gilt: „Ab 22.00 Uhr darf es nicht lauter sein als Zimmerlautstärke“, erklärt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Das gilt auch für den Balkon.“ Die Hitze sei kein Grund, die Regeln kulanter auszulegen.
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Was tun bei Lärm vom Nachbar-Balkon?
Sind die Nachbarn dennoch laut, sollten Bewohner erst einmal das Gespräch suchen. Hilft das alles nichts, können Betroffene auch die Polizei rufen. „Da ist man nicht böse, wenn man sich dagegen wehrt“, sagt Walentowski. „Sondern man will nur zu seinem Recht kommen und das wäre in dem Fall Schlaf.“
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Wann Lärm zugelassen ist
Wird in der Nachbarschaft gebaut oder renoviert, müssen Mieter von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr entsprechenden Lärm dulden. Das sei auch im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. „Wer jetzt denkt, der Samstag ist ein Wochenendtag, der irrt gewaltig. Der Samstag ist ein Werktag.“ Also dürfe auch von Montag bis Samstag gebaut werden, ergänzt Walentowski.