18. Mai 2021, 10:53 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Laub- oder Nadelbäume im Garten können schon mal so hoch wachsen, dass sie auch den Garten des Nachbarn beschatten. Nicht selten kommt es vor, dass daraus ein handfester Nachbarschaftskonflikt entsteht. Aber gibt es eine maximal erlaubt Wuchshöhe für Bäume im Garten?
Auch wenn die meisten Bäume in Gärten selten höher als zwanzig Meter wachsen, gibt es auch alte Exemplare, die es auf eine stattliche Wuchshöhe bringen – zumindest dann, wenn sie vorher nicht gestutzt oder gefällt werden. Eine Fichte kann beispielsweise bis zu 50 Meter groß werden, ist zusammen mit der Weißtanne jedoch auch der höchste Baum in Europa. Gibt es rechtliche Vorgaben, die die Höhe regulieren? Wie sieht es dabei mit dem Grenzabstand zum Nachbarn aus? Und welche Handhabe gibt es, wenn der Nachbar den eigenen Garten beschattet oder mit überhängenden Ästen in das eigene Grün eindringt?
Übersicht
Wie hoch dürfen Bäume im Garten wachsen?
Die gute Nachricht vorab: Es gibt keine generelle Obergrenze für Bäume im Garten. Die schlechte Nachricht: Es gibt Regelungen für den Abstand zur Grenze, nach der sich die Höhe bemisst. Je näher die Gehölze an der Grenze zum Nachbarn stehen, desto niedriger müssen sie sein. Das gilt jedoch nur für eine gewisse Zeit – in der Regel genießen die Bäume nach fünf Jahren Bestandsschutz. Ist diese Frist verstrichen, hat der Nachbar auch keine Handhabe mehr.
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Baumhöhe nicht einheitlich geregelt
Einheitliche Regeln gibt es dafür – wie so oft – leider nicht. Während ein kleiner Teil des Nachbarschaftsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragrafen 903 bis 924) abgedeckt wird, regeln die Länder den Grenzabstand individuell. Nur in Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Regeln beim Grenzabstand von Gehölzen. In den anderen Bundesländern unterscheiden sich die Vorschriften für die Abstände teilweise.
Differenziert wird in den Nachbarschaftsgesetzen der Länder auch zwischen der Art der Gehölze, in der Regel zwischen Hecken, Nutz- und Ziergehölzen. Auch die zulässige Höhe ist hier mitunter ausschlaggebend. Und dann gibt es auch noch Ausnahmen, beispielsweise wenn Sträucher, Bäume oder Hecken hinter Mauern stehen. Bei bestimmten Gehölzen, die besonders schnell und ausladend wachsen, muss man in manchen Bundesländern sogar acht Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
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Vorher bei der Gemeindeverwaltung erkundigen
An folgender Faustregel kann man sich orientieren: Bäume und Sträucher, die rund zwei Meter hoch sind, sollten einen Abstand von einem halben Meter zur Grenze haben. Sind sie größer, sollte es mindestens ein Meter sein. Am besten erfragt man vorab bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor Ort, wie hoch der Baum sein darf und welchen Abstand zur Grenze er haben soll, dann ist man auf der sicheren Seite.
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Was tun, wenn Bäume vom Nachbarn den eigenen Garten beschatten?
Wenn der Baum des Nachbarn in ausreichender Entfernung zur Grenze steht, kann man leider nicht gegen störenden Schattenwurf im eigenen Garten vorgehen. Die Gerichte gehen davon aus, dass man sowohl Schatten- als auch Laubwurf als Nachbar dulden müsse, da es ganz normal ist, dass die Bäume Schatten erzeugen und Laub abwerfen. So urteilte beispielsweise auch das Oberlandesgericht Hamm (Az. 5 U 67/98), dass ein Baum, der in ausrechend Abstand zur Grenze steht, nicht zurückgeschnitten werden muss, obwohl der Schattenwurf den Nachbarn störte.