4. September 2024, 13:07 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Vorschriften und Gesetze gibt es überall, auch im Garten. Im Bußgeldkatalog ist in Deutschland festgelegt, welche Gartenarbeit unter Umständen ein Bußgeld nach sich ziehen können. myHOMEBOOK weiß, worauf Gartenbesitzer achten sollten.
Greift man zur falschen Zeit zum falschen Gartengerät, kann dieser Fehler zu einem saftigen Bußgeld führen. Aus diesem Grund sollten sich Gärtner vorab gut über die Regeln und Vorschriften informieren, die in Gärten gelten. Und diese können auch je nach Region variieren. Teilweise sind im Garten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig. Bei welchen Gartenarbeiten sollte man aufpassen?
Übersicht
1. Beim Rasenmähen kann Bußgeld drohen
Den Rasen im Garten am Sonntag oder Feiertag zu mähen, ist keine gute Idee – und kann bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld bestraft werden. Generell geht es dabei um die Geräte- und Maschinenlärmverordnung, unter die auch andere laute Gartengeräte wie Häcksler, Motorsäge, Laubbläser und Heckenschere fallen können.
Diese Maschinen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen sowie zu den Ruhezeiten verwendet werden. Die Bußgelder belaufen sich bei Verstoß je nach Bundesland auf bis zu 50.000 Euro. Zudem sollte man auch Rücksicht auf Nachbarn nehmen, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlen.
2. Hecke zum falschen Zeitpunkt schneiden
Damit die Hecke nicht verwuchert, sollten Gartenbesitzer sie regelmäßig schneiden. Doch dabei sind bestimmte Regeln und vor allem Zeiträume zu beachten. Zwischen dem 1. März und dem 30. September darf man maximal einen schonenden Pflege- oder Formschnitt durchführen.
Radikales Zurückschneiden ist laut § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz zwischen diesen Stichtagen verboten, um den Lebensraum von Wildtieren zu schützen. In diesem Artikel erfahren Sie, was zudem beim Schneiden der Hecke wichtig ist und wie es geht.
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3. Baum im Garten fällen kann zu Bußgeld führen
Den eigenen Baum im Garten darf man jederzeit einfach so fällen? Das ist falsch – und diese Gartenarbeit kann ebenfalls mit Bußgeld bestraft werden. Auch hier ist der Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. September wichtig, denn dazwischen darf man Bäume im Garten nicht fällen.
Zudem sind einige Baumarten in Deutschland besonders geschützt wie Walnuss oder Waldkiefer. Nisten außerdem etwa Vögel, Nagetiere oder Fledermäuse in dem Baum, dürfen Gartenbesitzer ihn nicht anrühren. Je nach Bundesland sind die Bestimmungen und Bußgelder anders geregelt.
Hinweis: Möchten Sie einen Baum im Garten fällen, sollten Sie vorab unbedingt das zuständige Umweltamt kontaktieren. Auch der Umfang des Baums kann eine Rolle spielen. Hier erfahren, welche Regeln beim Baumfällen zu beachten sind.
4. Bußgeld bei Feuer im Garten
In geselliger Runde um die Feuerstelle sitzen oder aber Grünschnitt nach der Gartenarbeit verbrennen – das ist im Garten üblicherweise nicht erlaubt und mit Bußgeldern sanktioniert. Wie genau das Anzünden eines Feuers im Garten geregelt ist, bestimmen die entsprechenden Behörden vor Ort mit unterschiedlichen Vorschriften.
In den meisten Fällen ist eine Genehmigung erforderlich, wenn man Gartenabfälle verbrennen möchte. Besser ist es, den Baumschnitt zu recyceln. Auch eine offene Feuerstelle im Garten muss genehmigt werden, Ausnahmen sind Feuerschale oder Feuerkorb. Ansonsten kann bei unerlaubtem Feuer ein Bußgeld von maximal 150 Euro drohen.
Tipp: Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde oder Kommune darüber, was erlaubt ist und was nicht. Dadurch kann man sich Ärger und möglicherweise auch Bußgelder ersparen. Bei einer Grillparty im Garten sollte man zudem die Ruhezeiten nach 22 Uhr einhalten. Ansonsten kann es auch hier ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geben.
5. Wespennester im Garten entfernen – Bußgeld bei Vergehen
Einige Insektenarten sind in Deutschland bedroht und stehen unter Naturschutz, darunter die Gemeine Wespe sowie die Deutsche Wespe. Auch wenn sie ein Nest im Garten oder am Haus gebaut haben, darf man es nicht ohne Weiteres zerstören, sonst kann ein saftiges Bußgeld von bis zu 20.000 Euro drohen. Wie man richtig vorgeht, um ein Wespennest zu entfernen, erfahren Sie hier.
Hinweis: Auch andere Insekten wie Bienen, Hummeln, Hornissen oder Schmetterlinge stehen unter strengem Naturschutz. Wenn man sie fängt, verletzt oder vernichtet, muss man mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. In Brandenburg kann die Strafzahlung sogar 65.000 Euro betragen.
6. Regenwasser illegal in die Kanalisation leiten
Jeder Grundstückseigentümer muss entsprechende Gebühren für Niederschlagswasser entrichten, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt. Aus diesem Grund ist es verboten, gesammeltes Regenwasser oder auch Schmutzwasser illegal abzuleiten. Werden die Niederschlagswassergebühren nicht bezahlt, kann ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro verhängt werden.
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7. Gartenhaus ohne Genehmigung bauen
Je nachdem, wie groß das Gartenhaus sein soll, braucht man je nach Landesbauordnung dafür eine Genehmigung. Bei entsprechenden Verstößen gegen die Verordnungen der Bundesländer können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen. In jedem Fall sollte man sich vor dem Errichten eines Gartenhauses mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen.