28. August 2024, 12:38 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ragen die Äste aus dem Garten nebenan auf das eigene Grundstück, kann das für den ein oder anderen Streit unter Nachbarn sorgen, etwa wenn das Obst im Sommer vom Baum fällt. Liegen Äpfel, Birnen und Co. dann auf dem eigenen Grund und Boden, stellt sich die Frage, wem die Früchte gehören.
Unter Fallobst versteht man jene Früchte, die von selbst vom Baum gefallen sind. Sammelt man das Obst nicht rechtzeitig ein, fängt dieses an zu faulen. Der süßliche Geruch von überreifen Birnen und Äpfeln lockt Insekten wie Wespen an. Besonders ärgerlich wird es, wenn das Fallobst aus Nachbars Garten stammt. Doch wer ist für die Früchte verantwortlich? Muss sich der Nachbar mit dem Obstbaum darum kümmern oder der Gartenbesitzer, auf dessen Grund es gefallen ist?
Wem gehört das Fallobst, das vom Nachbarn kommt?
Wachsen die Zweige vom Obstbaum Ihres Nachbarn herüber und fällt das reife Obst auf das eigene Grundstück, kann man ohne schlechtes Gewissen zulangen. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraf 911. Dort steht: „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks.“ Das gilt auch für Fallobst, das wegen erhöhter Hanglage des Nachbargrundstücks in den eigenen Garten rollt. Im juristischen Wortschatz gibt es dafür die schöne Bezeichnung „Überfall“ oder „Hinüberfall“.
Stört man sich am Fallobst des Nachbarn, das im Garten landet, muss man das nicht hinnehmen. Der Nachbar ist verpflichtet, die überragenden Äste und Zweige zu beseitigen. Dazu sollte man ihm eine Frist setzen. Kommt der Nachbar der Aufforderung nicht nach, kann man die Kosten für die Beseitigung in Rechnung stellen. Alternativ kann man auch dazu auffordern, das Fallobst vom Grundstück zu entfernen.
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Darf man den Baum vom Nachbarn schütteln?
Ragen Äste von Nachbars Apfelbaum rüber, ist es nicht erlaubt, die Früchte einfach zu pflücken. Sie gehören erst dann dem Gärtner, wenn sie als Fallobst am Boden liegen. Man könnte nun auf die Idee kommen, etwas nachzuhelfen, indem man den Baum kräftig schüttelt und die Äpfel hinunterfallen. Das ist allerdings keine gute Idee. Rütteln, Schütteln und Abpflücken kann Ärger einhandeln – zumindest wenn man dabei erwischt wird. Was bis Anfang der 1970er-Jahre Mundraub hieß, kann heute laut Paragraf 242 Strafgesetzbuch als Diebstahl geahndet werden.
Dazu müsste man allerdings besonders viele oder teure Früchte oder Nüsse unerlaubt abpflücken. Unter einem Wert von 50 Euro werden Staatsanwalt und Polizei selten aktiv – es sei denn, der Nachbar stellt einen Strafantrag. Ist dieser allerdings einverstanden, dass man sich an den Früchten bedienen darf, ist man auf der sicheren Seite.
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Darf der Nachbar mit einem Obstpflücker auf der anderen Seite ernten?
Ernten mit verlängertem Arm ist erlaubt! Wenn der Baum auf ein fremdes Grundstück herüberwächst, darf der Nachbar durchaus mithilfe eines Obstpflückers „über“ dem anderen Grundstück die Früchte abernten. Er betritt ja nicht den fremden Garten. Das wäre ohne Erlaubnis Hausfriedensbruch.
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Darf man Obst auf dem freien Feld pflücken?
Entdeckt man einen Apfelbaum bei Spazierengehen auf einer freien Wiese, darf man die reifen Äpfel nicht ohne Weiteres pflücken. In Deutschland ist gewissermaßen kein Obstbaum herrenlos. Entweder, er gehört einem Grundstückseigentümer oder Pächter. Bäume am Straßenrand oder auf öffentlichen Flächen stehen im Eigentum der Gemeinde, dem Kreis, der Stadt oder dem Land. Im Zweifelsfall holt man sich das Einverständnis zum Pflücken bei der Gemeinde ein. Betretet man ein umzäuntes Gelände mit einem Obstbaum ohne Genehmigung, begeht man Hausfriedensbruch.
Tipp: Auf der Internetplattform von Mundraub.org zeigt eine Karte an, wo man in Deutschland pflücken und sammeln darf, ohne Ärger mit dem Eigentümer zu bekommen. Denn diese haben ihre Bäume und Sträucher zum legalen Mundraub freigegeben.