1. April 2021, 16:43 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Für manche Arbeiten beauftragen Gartenbesitzer und -mieter professionelle Dienstleister, für die sie viel Geld ausgeben. Unter Umständen lassen sich die Kosten aber von der Steuer absetzen.
Die Grundvoraussetzung, um Kosten für Gartenarbeiten absetzen zu können, ist, dass die Dienstleistungen in einem bereits bestehenden Garten durchgeführt wurden, der entweder neu angelegt oder in dem ein Bereich umgestaltet wurde. Außerdem muss man die Arbeiten in Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen unterteilen. Pro Jahr lassen sich dann bis zu 5200 Euro absetzen.
Übersicht
Die Unterschiede zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Um Gartenarbeiten absetzen zu können, muss der Garten vom Besitzer bewohnt werden. Das umfasst nicht nur Hausgärten, sondern auch Ferienwohnungen mit Garten oder Schrebergärten – solange sie bewohnbar sind. Um Gartenarbeiten absetzen zu können, muss man außerdem zwischen sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen unterscheiden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Unter haushaltsnahen Dienstleistungen verstehen sich Arbeiten, die man selbst erledigen könnte, für die man aber einen Dienstleister beauftragt. Dazu gehört beispielsweise Rasen mähen, Schädlinge bekämpfen sowie Pflanzen und Hecken zurechtschneiden. Von diesen Gartenarbeiten lassen sich bis zu 20 Prozent der Kosten absetzen bis zu einem Maximalwert von 4000 Euro.
Handwerkerleistungen
Der Begriff erklärt bereits, was zu Handwerkerleistungen zählt – Aufgaben, für die Gartenbesitzer oder -mieter einen Handwerker in Anspruch nehmen. Dazu zählen Dienstleistungen wie einen Teich oder neuen Rasen verlegen, Wege pflastern oder Mauern sowie Zäune errichten. Baumfällarbeiten können unter Umständen auch dazuzählen, hier entscheidet der Einzelfall. Auch von diesen Gartenarbeiten lassen sich 20 Prozent absetzen, allerdings nur zu einem Höchstbetrag von bis zu 1200 Euro.
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Was kann man neben Gartenarbeiten noch absetzen?
Zusätzlich zu den oben genannten Gartenarbeiten kann man auch Maschinen, Fahrtkosten, Hilfsmittel wie beispielsweise Folien oder Reiniger sowie die Kosten für die Entsorgung von der Steuer absetzen.
Was man nicht absetzen kann
Einige Utensilien sowie Leistungen kann man hingegen nicht von der Steuer absetzen. Dazu zählen:
- Kosten für Pflanzen, Erde sowie Baumaterialien
- Das Beschneiden von Hecken und die anschließende Entsorgung des Grünschnitts
- Leistungen, die von Gutachtern durchgeführt werden
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Wie geht man vor, um die Kosten abzusetzen?
Um die Kosten für Gartenarbeiten und Utensilien absetzen zu können, müssen Gartenbesitzer und -mieter die Rechnungen vorerst selbst bezahlen, damit sie diese überhaupt vorweisen können. Dabei ist es wichtig, Kosten für Löhne, Fahrten und Materialien sowie Maschinen zu trennen. Die Unterlagen sollten außerdem mindestens zwei Jahre lang sicher aufbewahrt werden, damit man im Notfall auf sie zurückgreifen und geltend machen kann.