23. Mai 2023, 16:57 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Spätestens seit der Corona-Pandemie ist Arbeiten im Homeoffice für viele zum Alltag geworden. In den eigenen Wänden noch Platz für ein kleines Büro zu finden ist gar nicht so einfach. Im Trend liegt daher immer mehr das Gartenbüro.
Vom Schreibtisch aus direkt ins Grüne schauen – mit einem eigenen Gartenbüro kann man sich diesen Traum ganz einfach erfüllen. Während der Corona-Pandemie hatte es einen regelrechten Hype darum gegeben. Viele richten sich dabei ihr Homeoffice im Gartenhaus ein. Dort kann man ungestört arbeiten, ist trotzdem schnell bei der Familie und zudem in einer schönen Umgebung. Inzwischen gibt es neben den normalen Gartenhäuschen auch extra als Gartenbüros angefertigte Bauten. Alternativ kann auch ein Tiny House als Gartenbüro genutzt werden.
Was ist überhaupt ein Gartenbüro?
Das Gartenbüro ist in der Regel komplett vom Haupthaus abgetrennt und steht – wie es der Name schon erahnen lässt – im Garten. Dabei kann man sich entweder ein neues Häuschen bauen oder aber auch den bereits bestehenden Gartenschuppen umfunktionieren. Außerdem gibt es inzwischen auch sogenannte Boxen oder Cubes, die im Garten aufgestellt werden. Im Englischen wird der Trend auch „Shoffice“ genannt – eine Wortschöpfung von „shed“ für Hütte sowie „office“ für Büro. Das perfekte Gartenbüro hat alles, was ein normales Arbeitszimmer auch hat: Schreibtisch, Stuhl, Telefon, Computer und alles, was man eventuell noch so benötigt.
Gartenbüro: Die Vor- und Nachteile im Überblick
Vorteile:
- Im Gartenbüro hat man seine Ruhe und kann sich trotz Homeoffice gut konzentrieren und gegebenenfalls kreativ sein.
- Trotz der Ruhe ist man nicht so weit von der Familie weg. Mittagessen kann man also trotzdem noch zusammen.
- Während der Arbeit genießt man im besten Fall einen schönen Ausblick ins Grüne und kann sich unter Umständen sogar besser konzentrieren.
- Das Gartenbüro kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
- Man spart sich den Arbeitsweg und ist weder auf ein Auto noch auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen.
Nachteile
- Mit der Anschaffung eines Gartenbüros fallen natürlich auch Kosten an. Wie hoch die sind, hängt von verschiedenen Faktoren wie Größe, Ausstattung oder Materialien ab.
- Für ein Gartenbüro braucht man auch einen großen Garten. Denn das Häuschen nimmt je nach Größe auch viel Platz ein.
- Bevor man ein Gartenbüro baut, muss man abklären, ob es baurechtliche Vorgaben gibt. In manchen Bundesländern benötigt man eine Baugenehmigung.
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Braucht man eine Baugenehmigung?
Bevor man sich für ein Gartenbüro entscheidet, sollte man unbedingt Kontakt mit dem zuständigen Bauamt aufnehmen. Denn ob man einen Bauantrag stellen muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gibt mehrere Faktoren, die entscheidend sind, ob man eine Baugenehmigung benötigt oder nicht. Dazu zählen zum einen Größe und Höhe des Häuschens. Je nach Bundesland darf eine bestimmte Größe nicht überschritten werden, damit es keine Genehmigung braucht. Auch die Art der Verwendung ist bedeutend. Nutzt man das Haus nur als Geräteschuppen, ist in der Regel auch keine Baugenehmigung nötig. Handelt es sich aber um einen Bau, der auch bewohnbar ist, weil es etwa eine Toilette oder eine Kochgelegenheit gibt, dann muss man einen Bauantrag stellen.
Bei einem Gartenbüro handelt es sich um einen Aufenthaltsraum, der baurechtlich als Erweiterung des Wohnraums angesehen werden kann. Daher ist es wichtig, sich beim Bauamt zu informieren. Auch der Standort ist wichtig bei der Frage, ob man eine Baugenehmigung braucht. Das Häuschen muss in der Regel ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Ausnahmen gibt es etwa, wenn der Nachbar schriftlich dem Vorhaben zustimmt. Zu guter Letzt ist das Fundament ein weiterer Faktor. Wird das Gartenbüro auf einem festen Fundament, etwa aus Beton, errichtet, benötigt man in der Regel eine Baugenehmigung.
Nachbarschaftsrecht beachten
Wer sich ein Gartenbüro einrichtet, sollte auch darauf achten, das Nachbarschaftsrecht nicht zu missachten. Das Gartenhaus muss einen Mindestabstand von drei Metern zur Grundstückgrenze haben – so ist es in den Bauordnungen der Bundesländer vorgesehen. Ausnahmen gibt es demnach nur bei unbeheizten Gartenhäusern ohne Aufenthaltsraum.
Wer nicht genügend Platz hat, um den Mindestabstand einzuhalten, der kann auch seinen Nachbarn um Zustimmung bitten. Diese muss dann allerdings schriftlich erfolgen. Genauso ist ein Ausnahme- und Befreiungsantrag möglich.
Worauf sollte man achten?
Ein Gartenbüro ist nicht einfach nur ein Häuschen im Garten – es ersetzt das komplette Arbeitszimmer und muss entsprechend auch eingerichtet sein. Folgende Dinge sind unerlässlich:
- Internet- und Telefonanschluss: Je nachdem, welcher Arbeit man nachgeht, sind diese Anschlüsse enorm wichtig. Dafür müssen aber nicht unbedingt Leitungen gelegt werden. Je nachdem wie nah das Gartenbüro am Haupthaus steht, reicht eventuell auch ein Repeater, der das WLAN-Signal verstärkt.
- Strom: Da es sich beim Gartenbüro um das Arbeitszimmer handelt, benötigt man natürlich auch Strom. Etwa für den Computer, Licht oder Telefon. In der Regel ist es am einfachsten dafür ein Erdkabel vom Haupthaus in das Gartenbüro zu legen.
- Wasseranschluss: Ob man einen Wasseranschluss benötigt, hängt davon ab, ob man im Gartenbüro gerne ein Waschbecken oder eine Toilette haben möchte. Auch da sollte man sich beim Bauamt informieren, ob man eine Genehmigung benötigt. Zudem fallen zusätzliche Abwassergebühren an.
- Isolierung und Heizung: Damit man das Gartenbüro auch im Winter nutzen kann, sollte es gut isoliert sein. Empfohlen wird eine Wandstärke von mindestens 40 Millimeter. Außerdem sollte man doppelt verglaste Fenster einbauen. Um den Raum warm zu bekommen, eignen sich entweder elektrisch betriebene Heizlüfter oder auch Infrarotheizungen. Aber man sollte auch Vorkehrungen für den Sommer treffen. Hat man die Wahl beim Standort, sollte man einen schattigen Platz wählen. Scheint die Sonne direkt ins Fenster, empfiehlt sich eine Markise oder Ähnliches.
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Steuerliche Vorteile nutzen
Mit dem Gartenbüro bekommt man nicht nur die Möglichkeit in Ruhe, aber trotzdem nah am Zuhause zu arbeiten – man kann sogar Steuern sparen. Denn die Kosten können abgesetzt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt etwa, dass das Gartenbüro auch ausschließlich als solches genutzt wird und dort nicht noch zusätzlich etwa Gartengeräte gelagert werden. Das Büro darf auch nicht zu klein sein und muss ganzjährig nutzbar sein. Alle Kosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht und das Gartenbüro zudem abgeschrieben werden. Weil es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut handelt, kann das Büro jedoch nur über 16 Jahre lang mit 6,5 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden.