28. April 2022, 10:50 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten
Bei der Planung eines Gartenhauses gibt es einiges zu beachten. Benötigt man zum Beispiel eine Baugenehmigung? Damit Hobbygärtner nicht den Überblick verlieren, verrät myHOMEBOOK die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Für ein Gartenhaus findet sich in den meisten Gärten Platz, immerhin gibt es auch kleinere Modelle. Dabei ist das kleine Haus nicht nur dekorativ, sondern in erster Linie nützlich. Hobbygärtner können hier entweder Gartengeräte und Gartenmöbel verstauen, Gäste bewirten und als Ferienhaus anbieten oder auch einen Hobbyraum einrichten. Doch wie so oft, sollte man als Hobbygärtner beachten, was erlaubt ist – und was nicht. Muss man etwa den Nachbarn um Einverständnis fragen? myHOMEBOOK kennt die Antwort auf diese und viele weitere wichtige Fragen, die sich stellen, wenn man ein eigenes Gartenhaus planen und bauen möchte.
Übersicht
- Dürfen Gartenhäuser im eigenen Garten aufgestellt werden?
- Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen beachtet werden?
- Welche Bestimmungen gelten in Schrebergärten?
- Muss ein Bauantrag gestellt werden?
- Dürfen Nachbarn den Bau eines Gartenhauses verbieten?
- Wie findet man das passende Gartenhaus?
- 1. Wie möchten Sie das Gartenhaus nutzen?
- 2. Wie groß soll das Gartenhaus sein?
- 3. Wie viel Platz haben Sie in Ihrem Garten?
- 4. Wie ist die Bodenbeschaffenheit Ihres Grundstückes?
- 5. Aus welchem Material soll das Gartenhaus sein?
- 6. Soll das Gartenhaus ein Fundament haben?
- 7. In welchem Baustil soll das Gartenhaus gestaltet sein?
- 8. Möchten Sie das Gartenhaus selber bauen?
- 9. Wie teuer soll das Gartenhaus sein?
Dürfen Gartenhäuser im eigenen Garten aufgestellt werden?
Mein Haus, mein Garten, mein Gartenhaus? Wer ein Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück aufstellen möchte, kann dies nicht ohne Weiteres tun. Denn auch auf dem eigenen Besitz gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sprich: Ob Laube, Schuppen, Ferienhaus oder Sauna: Grundsätzlich handelt es sich bei diesen um Nebenanlagen, die gewissen Verordnungen unterliegen. Vor dem Bau also unbedingt die deutschlandweit geltenden, aber auch gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes und der Kommune checken!
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Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen beachtet werden?
Wer ein Gartenhaus plant, sollte sich wie bei grundsätzlich jedem Bauvorhaben auch über folgende gesetzliche Verordnungen informieren:
- deutschlandweit geltendes Planungsrecht
- Länderbauordnung
- kommunaler Bebauungsplan
- kommunale Sonderregelungen
Diese Verordnungen geben Aufschluss darüber innerhalb welcher Bereiche des Gartens ein Gartenhaus errichtet werden darf, wie groß es sein darf und wann ein Bauantrag notwendig ist. Grundsätzlich ist auch von Belangen, ob das Grundstück in einem Bebauungsgebiet oder einem Außenbereich, zum Beispiel am Stadtrand, liegt. Für Letzteres gelten strengere Auflagen.
Welche Bestimmungen gelten in Schrebergärten?
In Schrebergärten gilt das Bundeskleingartengesetz. Dieses regelt sämtliche Belange der Schrebergartenkolonie mit den gepachteten Gärten. Paragraf 3 thematisiert dabei explizit die Aufstellung eines Gartenhauses. Demnach dürften Gartenlauben bis zu einer Größe von 24 qm – inklusive eines überdachten Freisitzes – ohne Baugenehmigung errichtet werden. Allerdings besagt das Bundeskleingartengesetz auch, dass das Gartenhaus keineswegs dauerhaft bewohnt werden darf.
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Muss ein Bauantrag gestellt werden?
Nicht für jedes Gartenhaus muss zwangsweise ein Bauantrag gestellt werden. Je nach Bundesland variieren die Verordnungen hinsichtlich der genehmigungsfreien Fläche zum Teil sehr stark. Entsprechend der Länderbauordnung von beispielsweise Brandenburg und Bayern gelten Gartenhäuser mit bis zu 75 Kubikmetern als „genehmigungsfreie Bauten“. Als „verfahrensfreie Bauvorhaben“ benötigen sie damit keinerlei Bauantrag. Anders sieht es dabei in Niedersachsen aus. Hier sind nur Gartenhäuser bis zu 40 Kubikmetern genehmigungsfrei.
Jedoch gibt es auch über die Ländergrenzen hinweg verbindlich geltende Richtlinien. So dürfen genehmigungsfreie Gartenhäuser grundsätzlich nur vorübergehend genutzt werden. Auch müssen sie einstöckig und wieder abbaubar sein. Weiterhin dürfen sie auch nicht über folgende Einbauten verfügen:
- Feuerstätten (Herd, festinstallierter Grill, Heizung, Ofen, Kamin, Kaminofen)
- Aufenthalts-/ Wohnräume
- Toiletten
- Gästezimmer
- Stromanschluss
- festbetonierte Grundplatte
Tipp: Informieren Sie sich am besten grundsätzlich vor dem Bau und mit Ihrem konkreten Bauvorhaben bei der kommunalen Baubehörde. Diese entscheidet meist sofort, ob ein Bauantrag notwendig ist. Hier kann man auch die geltenden Gesetzmäßigkeiten erfragen. Das erspart später mitunter jede Menge Ärger und beugt auch eventuellen Nachbarschaftsstreitigkeiten vor.
Dürfen Nachbarn den Bau eines Gartenhauses verbieten?
Ein Gartenhaus ist leider nicht immer nach jedermanns Geschmack. Vor allem bei nicht so wohlgesonnener Nachbarschaft kann so ein Häuschen schnell zum Zankapfel mutieren. Und in der Tat hat der Nachbar ein gewisses Mitspracherecht beim Bau eines Gartenhauses. In den kommunalen Verordnungen ist die Grenzbebauung geregelt. Die meisten schreiben darin vor, dass ein Gartenhaus nicht höher als drei Meter sein darf. Auch darf es nicht länger als neun Meter an der Grenze zum Nachbargrundstück sein. Ein beheizbares Gartenhaus darf man sogar nur mit einem Mindestabstand von drei Meter zum angrenzenden Grundstück errichten.
Wer dies beachtet und im Vorfeld der Baumaßnahmen das freundliche Gespräch mit seinen Nachbarn sucht, ist auf der sicheren Seite. Also ruhig die Nachbarn in die Baupläne involvieren. So können diese eventuelle Bedenken im Vorfeld benennen.
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Wie findet man das passende Gartenhaus?
Das passende Gartenhaus für seinen Garten zu finden, ist gar nicht so schwer – vorausgesetzt man stellt sich die richtigen Fragen. Die Antworten leiten einen dann effektiv durch den Dschungel der Angebote:
1. Wie möchten Sie das Gartenhaus nutzen?
Gartenhäuser können absolut vielfältig genutzt werden. Es gibt sie beispielsweise als Geräteschuppen, zur Aufbewahrung von Fahrrädern, als Spielstätte für den Nachwuchs, Hobbyraum, Sauna oder lauschiges Ferienhäuschen mit Terrasse.
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2. Wie groß soll das Gartenhaus sein?
Die Größe des Gartenhauses hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- von der vorhandenen Stellfläche im Garten
- von der gewünschten Stauraumfläche
- und der benötigten Nutzfläche, zum Beispiel um Möbel aufzustellen
Während ein Geräteschuppen schon auf sechs Quadratmeter viel Stauraum bietet, sollte man für einen größeren Tisch, der mehreren Leuten Platz bietet und einige Kleinmöbel rund zehn Quadratmeter Fläche einplanen. Soll das Gartenhaus auch eine Kochecke und Schlafmöglichkeit beherbergen, sind mindestens 15 Quadratmeter angebracht.
3. Wie viel Platz haben Sie in Ihrem Garten?
Berücksichtigen Sie unbedingt die Größe des Grundstückes bei der Auswahl des passenden Gartenhauses. In einem kleinen Garten kann ein großes Gartenhaus die Nutzfläche des Gartens sehr schnell verringern. In einem großen Garten kann dagegen ein zu kleines Gartenhäuschen schnell verloren wirken.
4. Wie ist die Bodenbeschaffenheit Ihres Grundstückes?
Vor allem bei Gartenhäusern mit einem Fundament ist es wichtig im Vorfeld die Beschaffenheit des Bodens zu prüfen. Ist diese zu gering, hat ein zu großes und schweres Gartenhaus nicht den notwendigen Stand.
5. Aus welchem Material soll das Gartenhaus sein?
Ob Holz, Metall oder Kunststoff: Diese drei gängigen Materialien unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Anmutung. Während ein Holzhaus sicherlich sehr wohnlich und angenehm wirkt, ist es doch sehr pflegeintensiv in der Unterhaltung. Metall und Kunststoff sind dies nicht. Zudem sind sie UV-beständig und wetterfest.
6. Soll das Gartenhaus ein Fundament haben?
Ein Gartenhaus auf ein Fundament zu stellen hat diverse Vorteile. Es sorgt für eine problemlose Montage, sicheren Stand und verlängert die Haltbarkeit des Gartenhauses. Je nach Größe des Gartenhauses kann man zwischen der sehr stabilen, aber kostenintensiven Fundamentplatte, einem Streifenfundament oder einem kostengünstigeren Punktfundament wählen. Für Gartenhäuser mit Fundament ist ein Bauantrag notwendig.
7. In welchem Baustil soll das Gartenhaus gestaltet sein?
Das Gartenhäuschen soll natürlich zum Garten passen und ihn optisch aufwerten. Je nach Geschmack kann hier zwischen diversen klassischen und modernen Varianten gewählt werden.
8. Möchten Sie das Gartenhaus selber bauen?
Wer es sich zutraut und genügend Zeit und handwerkliches Geschick besitzt, kann sein Gartenhaus komplett selber bauen. Der Vorteil: Es kann ein wunderbares Heimwerkerprojekt für die ganze Familie sein und ganz nach den eigenen Wünschen gefertigt werden. Im Internet gibt es hierfür diverse Anregungen und Anleitungen.
Baumärkte bieten aber auch Bau-Sets zum Zusammenbauen an. Wer nicht selbst zum Werkzeug greifen mag, kann sein Gartenhaus natürlich auch liefern und aufstellen lassen.
9. Wie teuer soll das Gartenhaus sein?
Je größer und aufwendiger, desto teurer sind Gartenhäuser natürlich. Soll es also ein preisgünstiger Geräteschuppen sein oder ein aufwendig gestaltetes Ferienhaus? Ab 200 Euro gibt es bereits Gartenhäuser mittlerer Größe im Fertigbausatz. Für imposante Blockbohlenhäuser muss man dagegen mit mindesten 2700 Euro rechnen. Nach oben hin ist dem Traum vom eigenen Gartenhaus je nach Ausstattung und individuellen Wünschen natürlich keine finanzielle Grenze gesetzt.