27. Mai 2019, 15:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ist der Gartenteich nicht ausreichend gesichert, kann das nicht nur für Kinder lebensgefährlich sein. myHOMEBOOK erklärt, wie Sie das Risiko minimieren!
Viele Menschen, die einen Teich im Garten anlegen, machen sich nicht klar, welche Gefahr gerade für Kleinkinder vom Teich ausgeht. Es reicht schon eine geringe Wassertiefe von 30 Zentimetern, in der ein Kleinkind ertrinken kann oder durch den Schock erstickt.
Oftmals wird Aufsichtspflicht verletzt
Kleinkinder müssen unter ständiger Aufsicht stehen. So schreibt es die Rechtssprechung vor. Kommt es zu einem Unfall, ist das daher in erster Linie ein Versagen des Aufsichtspflichtigen. Dennoch kann auch ein Gartenteichbesitzer haften, wenn er zum Beispiel grob fahrlässig handelt. In dem Fall muss auch die Versicherung nicht mehr für Haftungsschäden einspringen.
Verkehrssicherheitspflicht für Gartenbesitzer
Eigentum verpflichtet! So steht es im Grundgesetz (Artikel 14). Und wer das Leben oder die Gesundheit eines anderen vorsätzlich oder fahrlässig gefährdet, ist zum Schadensersatz verpflichtet (BGB Paragraf 823). Daraus ergibt sich die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Für Gartenbesitzer bedeutet das: Sie stehen in der Verantwortung, mögliche Gefahrenquellen ausreichend zu sichern – und regelmäßig zu checken. Dazu zählen auch Gartenteich, Swimmingpool oder Regentonne. Kommen Sie der Verkehrssicherungspflicht nicht nach, drohen Schmerzensgeld und lebenslange Rentenzahlungen! Gerade, wenn Kinder in Ihrer Nachbarschaft leben, besteht eine erhöhte Pflicht zur Verkehrssicherung.
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Wie komme ich der Verkehrssicherungspflicht nach?
Generell sollten Sie die Sicherheitsmaßnahmen treffen, die ein umsichtiger Mensch für angemessen hält. Kinder können jedoch Gefahren nicht so schnell erkennen, wie Erwachsene. Daher müssen Sie als Grundstücksbesitzer dafür Sorge tragen, dass diese keinen Zutritt zum Grundstück haben, zum Beispiel durch einen Gartenzaun und abschließbarer Gartenpforte. Außerdem sollten Kinder immer auf die Gefahr aufmerksam gemacht und niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
Zaun und Gitter bieten Schutz
Ist das Grundstück offen zugänglich, müssen Sie auf jeden Fall den Gartenteich ausreichend sichern. Nicht so schön, aber sicher: ein Zaun um den Gartenteich. Auch ein Baustahlgitter oder ein stabiler Drahtzaun, direkt unter der Wasseroberfläche angebracht, können Schutz vor dem Ertrinken eines Kleinkindes bieten. Schutz bieten auch Auffangmatten, die so im Teich montiert werden, dass ein Kind nicht hineinfallen kann.
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Stacheln und raue Steine
Ein weiterer Tipp: eine Uferbepflanzung mit stacheligen Pflanzen wie zum Beispiel Rosen. Zudem bieten raue Steine zur Uferbefestigung Kindern die Möglichkeit, sich daran festhalten, um sich selbst aus dem Wasser herausziehen zu können. Denn an glatten Oberflächen rutschen sie ab.
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Warnmelder
Mit einem Alarmsystem können Sie zusätzlich Sicherheit schaffen. Ein Sensor wird auf der Wasseroberfläche ausgesetzt und sendet ein Alarmsignal, sobald sich diese bewegt. Ein Empfangsgerät, zum Beispiel im Haus, gibt dann einen lauten Alarmton von sich. Gute Geräte lassen sich so einstellen, dass ein Fehlalarm, beispielsweise durch Wind, vermieden wird.