30. August 2024, 5:52 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Im Sommer benötigen die Pflanzen im Garten besonders viel Wasser. Insbesondere während langer Hitzeperioden müssen Gärtner oft zur Gießkanne oder zum Gartenschlauch greifen. Doch unter Umständen kann das zu einem saftigen Bußgeld führen.
Klettert die Anzeige auf dem Thermometer immer weiter der Sonne entgegen, wissen Gartenbesitzer, dass sie die Pflanzen wieder häufiger gießen sollten. Ab 27 Grad Celsius ist davon in Hannover jedoch absehen. Das Gießen mit Grundwasser bei Hitze ist dort nämlich zwischen 11 und 17 Uhr nämlich verboten. Als Strafe ist ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro angesetzt. Und auch in anderen Gemeinden und Kommunen gab es in der Vergangenheit ähnliche Einschränkungen. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark verfügte 2022 beispielsweise ebenfalls ein Verbot der Entnahme von Grundwasser zwischen 8 und 20 Uhr, um Gartenflächen zu bewässern.
Das steckt hinter den Verboten
Die Gieß-Verbote der Stadt Hannover und des Landkreises Potsdam-Mittelmarkt sowie ähnliche Verfügungen anderer Gemeinden umfassen nicht die grundsätzliche Bewässerung des Gartens. Die Einschränkungen beziehen sich lediglich auf Oberflächengewässer sowie auf das Grundwasser. Unter Oberflächengewässern werden alle natürlichen und künstlichen Gewässer zusammengefasst, die sich oberhalb der Erde befinden. Dazu zählen Flüsse und Bäche, Seen, Teiche und Stauseen, Meere und Ozeane sowie Sümpfe und Moore.
Es gibt keine deutschlandweiten Verbote, die das Gießen der Pflanzen im Garten oder auf dem Balkon untersagen. Landratsämter und kreisfreien Städte können gemäß §§ 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) allerdings eigenständig Verbote bezüglich der Oberflächengewässer aussprechen. Halten sich Gärtner nicht an die Beschränkungen, kann ein Strafgeld von bis zu 50.000 Euro folgen.
Bewässerungsverbote werden meist dann veröffentlicht, wenn Hitzeperioden im Sommer lange fortwähren und Niederschläge ausbleiben. Es ist daher ratsam, sich bei den zuständigen Ämtern vor Ort über Verbote bezüglich der Verwendung von Oberflächengewässer oder Trinkwasser zu erkundigen.
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Wassersparen im Sommer schützt Tiere und Umwelt
Die Bewässerungsverbote von Oberflächengewässern werden in erster Linie ausgesprochen, um Wasser zu sparen und so den Lebensraum von heimischen Tieren und Pflanzen zu schützen. Werden Verbote bezüglich der Bewässerung des Gartens mit Grundwasser ausgesprochen, ist das Ziel dahinter, Trinkwasser zu sparen. In vielen Regionen ist das unterirdische Grundwasser die wichtigste Quelle für das Trink- und Leitungswasser aus dem Hahn.
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Bei lang anhaltender Hitze umsichtig gießen
Trotz der Bewässerungsverbote müssen die Pflanzen im Sommer nicht verdursten. Idealerweise fängt man bei Niederschlägen das Regenwasser auf. Dieses ist von den Verboten nicht betroffen und kann auch zum Gießen von Pflanzen bei anhaltender Hitze verwendet werden. Dabei sollten Gärtner ihre Schützlinge bestenfalls morgens und abends bewässern.
Um die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens zu verbessern, kann man auf den Beeten Mulch verteilen. Auch Schatten kann dabei helfen, dass Pflanzen weniger Wasser benötigen. Topfpflanzen, die sich auch im Halbschatten wohlfühlen, ziehen also am besten unter einen großen Baum oder einen anderen schattigen Platz im Garten. Dort verdunstet das Wasser nicht so schnell wie in der prallen Sonne.