
12. März 2025, 5:38 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das massive Kürzen oder komplette Entfernen von Hecken durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten. Aber wer kontrolliert eigentlich die Einhaltung? myHOMEBOOK gibt Antworten.
Im Frühling sprießen im Garten die Frühblüher, die Knospen an den Bäumen öffnen sich und der Rasen beginnt wieder zu wachsen. Und auch die Hecke um das Grundstück bildet mit neuer Belaubung wieder einen Sichtschutz vor allzu neugierigen Blicken. Manche Heckenarten können dabei regelrecht ausschlagen und lange neue Triebe bilden. Da juckt es vielen Hobbygärtnern in den Fingern, die Heckenschere rauszuholen. Hier ist allerdings Vorsicht angesagt. Denn ein strenges Gesetz regelt den Schnitt von Hecken in Deutschland.
Übersicht
Das regelt das Heckenschnitt-Verbot
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) reguliert den Schutz von Hecken und Gehölzen, um Vögeln und anderen Tieren während der Brutzeit ungestörte Lebensräume zu bieten. Von März bis September ist daher das radikale Schneiden oder Roden von Hecken in Deutschland grundsätzlich verboten. Erlaubt sind leichte Formschnitte oder das Abschneiden von Trieben, die störend auf den Gehweg ragen. Wer sichergehen will, untersucht die Hecke aber auch hierbei gründlich nach möglichen Nestern. Haben sich Amsel, Drossel, Fink und Star tatsächlich ein Nest in der Hecke gebaut, darf nicht einmal ein Formschnitt vorgenommen werden. Doch wer überwacht eigentlich, ob sich Grundstücksbesitzer und Gemeinden an diese Regelung halten? Und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Die zuständigen Kontrollinstanzen für das Heckenschnitt-Verbot
Die Einhaltung des Heckenschnitt-Verbots liegt in der Verantwortung verschiedener Behörden und Institutionen in Deutschland
- Untere Naturschutzbehörden: In den meisten Bundesländern sind die unteren Naturschutzbehörden, die oft bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten angesiedelt sind, für die Kontrolle des Heckenschnitt-Verbots zuständig.
- Ordnungsämter: In städtischen Gebieten übernehmen häufig auch die Ordnungsämter die Überprüfung von Fällen, insbesondere wenn Verstöße gemeldet werden. Das können zum Beispiel aufmerksame Nachbarn sein, denen aufgefallen ist, dass jemand in der Nachbarschaft nach dem 1. März noch radikale Rückschnitte an den Hecken durchgeführt hat.
- Polizei: In akuten Fällen, beispielsweise wenn eine illegale Rodung im Gange ist, kann auch die Polizei eingeschaltet werden.
- Naturschutzverbände und Umweltorganisationen: Auch NGOs und ehrenamtliche Naturschützer übernehmen eine Beobachtungsrolle und melden festgestellte Verstöße an die zuständigen Behörden.
Wie erfolgt die Kontrolle?
In den meisten Fällen erfolgt die Kontrolle des Heckenschnitt-Verbots nicht durch regelmäßige Überprüfung vor Ort, sondern nach konkreten Hinweisen. Nachbarn oder auch Passanten spielen daher eine wichtige Rolle, indem sie illegale Heckenschnitte bei den Behörden melden. In Naturschutzgebieten gibt es allerdings auch mehr oder weniger regelmäßige Kontrollen durch die jeweils zuständige Behörde oder das Ordnungsamt.
Gibt es eine Meldung wegen eines Verstoßes oder einen Verdachtsfall führen die Behörden eine Vor-Ort-Prüfung durch. Wird ein Verstoß festgestellt, kann dies unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer gegen das Heckenschnitt-Verbot verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Je nach Schwere des Vergehens und Bundesland können folgende Sanktionen verhängt werden:
- Bußgelder: Diese variieren stark und können zwischen 50 und 100.000 Euro liegen, je nachdem, ob es sich um eine kleine Ordnungswidrigkeit oder eine großflächige, vorsätzliche Rodung handelt. Die genaue Höhe für das eigene Bundesland kann im Bußgeldkatalog nachgelesen werden.
- Auflagen zur Wiederherstellung: In manchen Fällen können Behörden anordnen, dass entfernte Hecken oder Gehölze wieder angepflanzt werden.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Falls durch den Heckenschnitt nachweislich geschützte Tiere oder deren Lebensräume zerstört wurden, kann dies in schweren Fällen strafrechtlich verfolgt werden.

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Fazit zur Kontrolle vom Heckenschnitt-Verbot
Obwohl das Heckenschnitt-Verbot im Bundesnaturschutzgesetz klar geregelt ist, bleibt die Kontrolle schwierig. Oft sind die zuständigen Behörden von Personalmangel betroffen und so oder so auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Doch nicht jeder ist so aufmerksam oder macht sich Gedanken über die Folgen für die Tierwelt. Wer Zeuge einer Heckenrodung oder eines radikalen Rückschnitts während der Verbotszeit wird, sollte diesen bei der zuständigen Naturschutzbehörde oder dem Ordnungsamt melden.

Wann kann ich meine Hecke gesetzkonform zurückschneiden?
„Ab 1. Oktober endet das Heckenschnitt-Verbot. Dann können Hecken auch radikaler zurückgeschnitten oder sogar entfernt werden. Auch der späte Winter vor dem 1. März eignet sich für einen Rückschnitt. Die Hecke kann dann wieder kräftig neu austreiben und Vögel sind während der Balz- und Brutzeit in der Hecke völlig ungestört.“