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Lärm, Geruch, ...

Bei welchen Verstößen im Garten man die Polizei rufen kann

Rasenmähen
Rasenmähen ist nicht immer erlaubt – hier gibt es einige Vorschriften Foto: Getty Images

3. Mai 2024, 12:08 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Wenn tagsüber überraschend die Polizei vor der Tür steht, könnte das daran liegen, dass sich ein Nachbar beschwert hat. Denn auch im eigenen Garten ist eben nicht alles erlaubt. Mit dem Einhalten von ein paar Regeln lässt sich der Streit mit dem Nachbarn vermeiden.

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Nachbarschaftsstreit ist alles andere als selten. Das hat bereits vor einigen Jahren eine repräsentative Umfrage im Auftrag einer Versicherung gezeigt. Demnach hat sich knapp die Hälfte aller Deutschen schon einmal mit einem Nachbarn gestritten. Ein Anlass für Konflikte unter vielen kann da auch der Garten sein. Hier erfahren Sie, was im Garten erlaubt ist – und was verboten.

Lärm im Garten

Generell gilt in Deutschland in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr das Gebot der Nachtruhe. Während dieser Zeit dürfen störende Geräusche nur Zimmerlautstärke haben. Das gilt innerhalb und außerhalb des Hauses, also auch im Garten. Es spricht nichts dagegen, einen lauen Sommerabend auch noch später auf der Terrasse oder dem Balkon zu genießen. Allerdings ist darauf zu achten, dass der Lärmpegel diese Grenze nicht überschreitet. Musik und Gespräche dürfen nicht über diesem Niveau liegen.

„Zimmerlautstärke“ wird bereits bei einer Unterhaltung zweier Erwachsener erreicht. Verstöße gegen die Nachtruhe sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen geahndet werden.

Übrigens sieht der Gesetzgeber keine Ausnahmen vor. Die landläufige Regel, einmal im Monat eine Party veranstalten zu dürfen, gibt es juristisch nicht. Wer sichergehen will, dass die Polizei nicht die Gartenparty beendet, spricht also vorher am besten mit den Nachbarn. Oder lädt diese direkt ein. In Kommunalordnungen sind häufig auch noch Mittagszeiten definiert. Hier ist allerdings eher Rücksicht gefragt.

Dazu passend: Große myHOMEBOOK-Umfrage! Mehr als die Hälfte hat bereits etwas Verbotenes im Garten getan

Achtung bei schwerem Gerät

Kantenschneider, Laubbläser, Rasenmäher, Kettensäge oder Häcksler – die Geräte erleichtern die Pflege des Gartens, produzieren aber auch Lärm. Hier ist die Gesetzeslage eindeutig. Denn für den Betrieb von Maschinen gibt es in Deutschland die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Diese erlaubt den Betrieb an Werktagen zwischen 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. An Sonn- und Feiertagen dürfen Gartengeräte auf keinen Fall zum Einsatz kommen!

Mehr dazu: Zu welchen Uhrzeiten Rasenmähen verboten ist

Wer sich also an einem Samstagnachmittag von seinem Nachbarn durch dessen Rasenmäher gestört fühlt, muss das tolerieren. Dagegen können Heckenschnitt oder größere Arbeiten an einem Sonntag ein Grund für einen Anruf bei der Polizei sein. Kommunen dürfen weitere Regeln erlassen, etwa den Betrieb auch während der Woche um die Mittagszeit untersagen. Wer sichergehen will, ruft am besten beim Ordnungsamt an, um sich nach den geltenden Bestimmungen zu erkundigen oder sucht auf den Internetseiten der Verwaltung nach entsprechenden Hinweisen.

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Kinder dürfen toben!

Spielende und tobende Kinder können einen beachtlichen Lärmpegel entwickeln. Das wissen auch die Eltern. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Lärmbelästigung im rechtlichen Sinne. Tagsüber sind spielende Kinder im Garten zu tolerieren.

Doch auch hier gibt es Grenzen. Am Abend müssen auch die Kinder einen Gang zurückschalten. Vermutlich wird das Problem aber zu Zeiten der Nachtruhe ohnehin nicht auftreten.

Auch interessant: Achtung, Bußgeld! 7 Gartenarbeiten, die richtig teuer werden können 

Rauch kann ebenfalls zu Streit führen

Ein eigener Garten macht nicht nur Arbeit, er lädt auch zu vielen schönen Momenten ein, wie einem lodernden Feuer im Feuerkorb auf der Terrasse oder ein zünftiges Mahl vom Holzkohlengrill. Nur entsteht dabei eben leider Rauch und der wird von den Nachbarn oft ebenfalls als Belästigung empfunden.

In dieser Hinsicht ist der Gesetzgeber, anders als bei Lärm, hinsichtlich von Ruhezeiten oder Grenzwerten nicht ganz so eindeutig. Hier kann jeder einem Streit vorbeugen, wenn er den Grill oder eine offene Feuerstelle möglichst so positioniert, dass der Rauch nicht direkt zu den Nachbarn ziehen kann.

Mehr dazu: Darf ich in meinem Garten ein Feuer machen?

Immer erst das Gespräch suchen!

Ein Anruf bei der Polizei sollte immer das letzte Mittel sein, um gegen die Belästigung der Nachbarn einzuschreiten. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich der gemeinsame Umgang danach verschlechtern. Auch wenn die eine Partei das falsche Verhalten einsieht, dürfte sie sich über den Anruf bei der Polizei ärgern.

Deshalb ist es immer besser, zuerst einmal das Gespräch zu suchen. Bei einer akuten Belästigung durch Lärm also lieber einmal an den Gartenzaun treten oder klingeln. Auch wer sich ärgert: Ein freundlicher und ruhiger Ton bringt viel mehr. Und es ist ebenfalls empfehlenswert, sein Gegenüber nicht gleich mit Vorwürfen oder Paragrafen zu überschütten.

Zu einem guten Gespräch gehören sachliche Argumente und eine Ich-Perspektive. „Ich fühle mich gerade ziemlich von … gestört. Könnten Sie das bitte abstellen, damit ich …“ Das ist deutlich besser als „Sie dürfen jetzt nicht …“

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Wenn nur ein Anruf bei der Polizei bleibt

Wenn eines oder mehrere Gespräche zuvor nichts verändert haben, bleibt dann tatsächlich nur der Anruf bei der Polizei. Da es sich aber keinesfalls um einen Notfall handelt, sollte die Festnetznummer der nächstgelegenen Wache für einen Anruf genutzt werden. Die Nummer ist via Google schnell zu ermitteln.

Die Beamten werden nach dem Sachverhalt fragen und sich vermutlich auch erkundigen, ob es bereits ein Gespräch oder einen Hinweis an den Nachbarn gegeben hat, die Störung zu beseitigen. Ein polizeilicher Einsatz wird allerdings auch nur dann erfolgen, wenn die Störung innerhalb der bereits erwähnten Ruhezeiten stattfindet.

Solche ordnungsrechtlichen Einsätze haben bei der Polizei eine geringere Priorität als Maßnahmen, die Leben oder Sachwerte schützen sollen. Das ist gerade bei Anrufen am Wochenende zu bedenken. In ländlichen Räumen sind die Wachen dann auch nicht so stark besetzt. Die Polizei wird also anders als bei einem Verkehrsunfall nicht binnen Minuten da sein. Wer den Eindruck hat, dass gar nichts passiert, ruft am besten zu einem späteren Zeitpunkt erneut an und weist darauf hin, dass die Störung weiter besteht.

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