7. September 2021, 15:29 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Während sich die einen Nachbarn über die Gesellschaft spielende Kinder freuen, fühlen sich die anderen eher gestört. Doch wie viel Kinderlärm, stibitzte Äpfel und fehlgeleitete Bälle muss man erdulden?
Ein Nachbarschaftsstreit kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht ist es das zu späte Rasenmähen, der immer-bellende Hund oder der Lärm der Kinder, die im Garten spielen. Letztere können noch für andere Streitigkeiten mit den lieben Nachbarn sorgen. Eine Expertin erklärt, ab welchem Zeitpunkt Nachbarn sich berechtigt beschweren dürfen.
Übersicht
Wie laut dürfen Kinder sein?
Nachbarn müssen von Kindern ausgehenden Lärm im Garten in erhöhtem Maße dulden. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass Geräusche von Kindern kein Lärm im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind. „In welchem Maße genau der Lärm zu dulden ist, hängt vom Einzelfall ab“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Sitz in Berlin. Kriterien sind Alter und Reife des Kindes sowie die Spielmöglichkeiten des Kindes in der näheren Umgebung.
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„Wenn es bei einem Nachbarstreit hart auf hart kommt, muss ein Sachverständiger eine Lärmmessung vornehmen“, sagt Ludwig Scherzler, Münchner Anwalt für Nachbarschaftsrecht. Ein kostengünstigerer Weg: Nachbarn können sich mit einer Schiedsperson an einen Tisch setzen und miteinander reden.
Dürfen Kinder das Obst aus Nachbars Garten pflücken?
Das ist grundsätzlich verboten. „Diese Aussage ist auch dann gültig, wenn die Äste des Baumes über den Gartenzaun reichen“, sagt Wagner. Wer von Nachbars Baum pflückt, begeht formal einen Diebstahl. Anders sieht es aus, wenn das Obst aufs eigene Grundstück fällt. „Diese Früchte dürfen aufgesammelt und verzehrt werden“, erklärt Scherzler.
Selbst wenn die jüngsten Familienmitglieder etwas Unerlaubtes tun: Der Grundsatz „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt nur eingeschränkt. „Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben“, stellt Scherzler klar. Je älter und verständiger die Kinder sind, desto weniger müssen sie überwacht werden. Im eigenen Garten müssen Eltern selbst Kindergartenkinder nicht ununterbrochen beaufsichtigen. Falls doch einmal Früchte von nebenan im Mund des Nachwuchses landen, empfiehlt Wagner Eltern, ein Zeichen für den nachbarlichen Frieden zu setzen und Ersatz anzubieten.
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Was, wenn ständig Bälle oder anderes Spielzeug über den Zaun fliegen?
Fliegt ab und an ein Ball über den Gartenzaun, muss der Nachbar dies dulden. Ebenso muss er hinnehmen, dass der Ball zurückgeholt wird – er muss dafür aber seine Erlaubnis geben. „Einfach so auf das Nachbargrundstück zu gehen, könnte unter Umständen sogar Hausfriedensbruch darstellen“, erklärt Wagner.
Fliegt immer wieder Spielzeug in den Garten nebenan, muss der Nachbar dies jedoch nicht ohne Weiteres hinnehmen. „Der Nachbar ist zwar verpflichtet, das Spielzeug herauszurücken, er muss es aber nicht zwingend sofort tun“, erklärt Scherzler.
Rechtlicher Rahmen hin oder her: „Im Idealfall setzen sich Nachbarn an einen Tisch und loten gemeinsam eine Lösung aus“, empfiehlt Bodo Winter vom Bundesvorstand des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS). Sind beide Seiten völlig zerstritten, kann ein Dritter helfen, etwa eine Schiedsperson.