24. März 2021, 15:23 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Fallen Gartenabfälle an, kommt es hin und wieder vor, dass sie im Garten kurzerhand verbrannt werden. Aber ist das eigentlich rechtens myHOMEBOOK klärt auf, was erlaubt ist und was nicht.
Wer seinen Garten in Schuss hält, sammelt regelmäßig einiges an Abfällen wie Laub, Unkraut, Zweige oder ein. Wer die Gartenabfälle verbrennen möchte, der sollte sich jedoch über die rechtliche Lage informieren und Alternativen in Betracht ziehen. Denn nur in den wenigsten Fällen ist die Verbrennung von Laub im eigenen Garten erlaubt.
Übersicht
Laub im Garten verbrennen – ist das erlaubt?
Wer im Garten Laub, Zweige und Unkraut zusammenträgt, muss es natürlich auch entsorgen. Und manche wollen das am liebsten mit einem kleinen Feuer erledigen. Doch auch wenn dies praktisch wäre und im eigenen Garten passiert, ist das noch lange nicht erlaubt. Bei der gesetzlichen Regelung muss zwischen länderspezifischen und bundesweiten Bestimmungen unterschieden werden. Eine bundesweit einheitliches Gesetz zur Laubverbrennung gibt es nicht, anstelle dessen gelten die Pflanzenabfallverordnungen der Bundesländer. Und diese sind teils sehr unterschiedlich. Mehr noch: Es gibt selbst innerhalb der Bundesländer verschiedene Regelungen in den Kommunen.
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Verbrennung von Abfall ist immer nur die letzte zulässige Option
Ein übergeordnetes Recht ist jedoch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Laut diesem hat die Verwertung von Abfällen grundsätzlich Vorrang vor deren Beseitigung. Bei pflanzlichem Abfall ist eine nützliche Verwertung meistens möglich. Das beste Beispiel ist die Kompostierung von Laub. Bevor Sie es also verbrennen, sollten Sie sich genau erkundigen, welche anderen Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Denn Sie dürfen Ihr Laub nur dann verbrennen, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt.
Wann darf man Laub, Unkraut und Holz im Garten verbrennen?
Gibt es keine andere Option, als Laub, Zweige, zu verbrennen, müssen Sie sich an einige Regeln halten: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind Emissionen erlaubt, so lange sie im ortsüblichen Rahmen bleiben. Diese Aussage ist nicht besonders spezifisch, deutet aber darauf hin, dass die Emissionen ein entscheidendes Kriterium sind. Dieses dient gleichermaßen dem Schutz von Nachbarschaft und Natur. Dazu kommen die bekannten Vorschriften zum Brandschutz. So müssen Sie gewährleisten, dass das Laubfeuer nicht auf brennbare Materialien übergreifen kann und es eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Ein ausreichender Abstand zu Bäumen, Büschen, Gartenmöbeln und Gebäuden ist die Voraussetzung. Außerdem dürfen Sie ausschließlich Abfall verbrennen, der von Ihrem eigenen Grundstück stammt.
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Erfüllen Sie all diese Kriterien, steht dennoch ein Gespräch mit den Behörden an, denn: Ein Feuer im Garten muss unter allen Umständen angezeigt werden. Erst dann kann eine eventuelle Genehmigung erfolgen. Je nach Bundesland und Kommune gibt es jedoch bestimmte Monate und Uhrzeiten in denen das Verbrennen von Gartenabfällen mit Genehmigung unter Umständen erlaubt ist. Verbrennen Sie Laub, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen, drohen Strafgelder von bis zu 2000 Euro.
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Besser verwerten statt verbrennen
Unabhängig von Erlaubnis oder Verbot: Das Verbrennen ist in jedem Fall keine umweltfreundliche Maßnahme. Statt die Gartenabfälle mithilfe eines Feuers zu entsorgen, kann man sie auch als Kompost verwenden und spart sich somit auch die Anschaffungskosten für Dünger.