
18. Oktober 2024, 14:51 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Stehen im Garten besonders viele Bäume, nimmt das Laubkehren kein Ende. Immer wieder fallen erneut gefärbte Blätter hinunter. Hängen einige Äste aus Nachbars Garten in den eigenen, kommt auch dieses Laub noch dazu. Darum muss sich aber der Nachbar kümmern, immerhin stammt es von seinem Baum, oder?
Kleintiere wie Igel oder Insekten freuen sich über das bunte Laub, das im Herbst auf den Boden fällt. Gartenbesitzern steht hingegen mühsame Arbeit bevor, bei der sie das Laub zusammenkehren müssen. Dabei kann es zu einem echten Streitthema werden, wenn das Laub des Nachbarn in den eigenen Garten fällt. Die unliebsame Aufgabe will nun wirklich niemand übernehmen. Ebendarum hat myHOMEBOOK bei einem Anwalt nachgefragt, wer sich um das Laub kümmern muss, welches eigentlich zum Nachbargarten gehört.
Wer muss das Laub aus dem Nachbargarten entfernen?
Zunächst müsse man prüfen, ob der Baum auch sachgemäß und „legal“ gepflanzt wurde, erklärt Thomas Pliester, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Verwaltungsrecht auf myHOMEBOOK-Anfrage. Dabei spricht der Experte von den jeweiligen Abständen zur Grundstücksgrenze bei der Bepflanzung. Diese sind im jeweiligen Nachbarschaftsrecht der Bundesländer geregelt und unterscheiden sich auch bei der entsprechenden Höhe der Bäume, Sträucher und Hecken.
„Bei ‚legal‘ gepflanzten Bäumen ist der Laubfall zu dulden“, erklärt Pliester. In diesem Fall muss der Grundstücksbesitzer sich selbst um das Laub aus dem Nachbargarten kümmern. Der Anwalt verweist dabei zudem auf den § 906 BGB. Auch hier geht es um eine Duldung, insofern es sich um keine „wesentliche Beeinträchtigung“ des Grundstücks handelt. Man müsse dabei schon den Garten nicht mehr nutzen können. Und das sei bei herbstlichem Laubfall in der Regel nicht der Fall.
Auch das OLG Düsseldorf (Az. 9 U 10/95) entschied, dass der Laubfall vom Nachbargrundstück keinen rechtlichen Beseitigungsanspruch auslöst. Die Begründung: Es handle sich um das Einwirken von Naturkräften, der Nachbar könne da ja nichts dafür. Zudem sei die etwaige Beeinträchtigung nur von kurzer Dauer, etwa für einen oder zwei Monate im Herbst.
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Welche Ausnahmen gibt es?
Handelt es sich allerdings um Bäume, die nicht „legal“ gepflanzt wurden – also bei denen die geltenden Abstände zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten wurden – sieht es in Einzelfällen anders aus. „Der BGH hat bereits bei Bäumen mit Überhang, die unsachgemäß gepflanzt wurden, eine Ausnahme gemacht“, erklärt Pliester. Auch in diesem Fall greift der § 906 BGB, wenn der Aufwand der Laubentfernung über das „zumutbare Maß“ hinausgeht. In diesem Fall könne man den Nachbarn in die Pflicht nehmen – und sogar zur Kasse beten. Lässt man das Laub von einem Gartenfachbetrieb entfernen, müsse der Nachbar für diese Kosten aufkommen, erklärt Pliester. Experten sprechen dabei auch von der sogenannten „Laubrente“.
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Allerdings gibt es auch bei der unsachgemäßen Bepflanzung wieder Ausnahmen. „Wenn man es innerhalb von fünf Jahren versäumt hat, den Baum entfernen zu lassen, dann gibt es keinen Anspruch auf Laubrente“, erklärt der Rechtsanwalt. Denn dann sei der Baum bereits lange genug geduldet worden.
Pliester ergänzt: „Man muss auch eindeutig unterscheiden können, woher das Laub stammt.“ Wachsen auch im eigenen Garten Bäume, die im Herbst Laub abwerfen, kann das schwierig werden. Vor allem, wenn es sich um die gleichen Sorten handelt.

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Sieht der Nachbar es in den speziellen Fällen nicht ein, entweder das Laub selbst zu entfernen oder für die Laubrente aufzukommen, müsse man zunächst zur örtlichen Schiedsstelle, erklärt Pliester. Hier könne man eine „außergerichtliche Schlichtung“ herbeiführen. Sollte das nicht klappen, ist der nächste Schritt der Weg zum Gericht. Allerdings sei dies aufgrund von Laub aus dem Nachbargarten laut der Erfahrung von Pliester äußerst selten der Fall.