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Achtung, Bußgeld!

3 Gründe, warum Sie auf Laubbläser verzichten sollten

Laubsauger und -bläser kommen im vor allem im Herbst zum Einsatz. Tierschützer raten jedoch davon ab
Laubsauger und -bläser kommen vor allem im Herbst zum Einsatz. Tierschützer raten jedoch davon ab Foto: Getty Images
Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

17. Oktober 2023, 13:15 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Im Garten sollte man das Laub regelmäßig entfernen. Anstatt zur Laubharke zu greifen, nutzen manche Gartenbesitzer auch einen Laubsauger. Viele Gründe sprechen allerdings gegen den Gebrauch des Geräts.

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Insbesondere auf der Rasenfläche im Garten sollte man das Herbstlaub nicht allzu lange liegen lassen. Denn durch die Laubschicht kann das Gras nicht „atmen“. Folgen sind gelbe oder braune Flecken. Daher sollten Gartenbesitzer herunterfallende Blätter rasch zusammenkehren und entsorgen. Zugegeben handelt es sich dabei um eine eher unangenehme Aufgabe, die auf die Arme geht. Anders ist es beim Laubbläser. Schnell ist die lästige Aufgabe erledigt – ganz ohne müde Arme. Allerdings rät unter anderem der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) davon ab.

Aus diesen Gründen sollten Sie auf Laubbläser verzichten

  1. Zum einen sind viele Laubbläser und -sauger mit einem Schallpegel von mehr als 100 Dezibel extrem laut, argumentiert der Nabu. Der Lärm ist nicht gut für das Gehör des Anwenders.
  2. Laubbläser und -sauger mit einem Motor verursachen zudem Abgase, die die Luft verschmutzen. Ein weiterer Grund, der gegen die Nutzung von Laubbläsern spricht.
  3. Auch aus ökologischer Sicht kritisiert der Nabu die Laubsauger. Nicht nur welke Blätter werden dabei aufgesaugt, sondern auch Insekten und Spinnen, die wichtig für den Boden sind. Außerdem werden Pflanzensamen zerstört.

Aber wohin mit dem Laub? Befinden sich die Blätter nicht auf einem Gehweg, ist es nach Ansicht der Naturschützer ohnehin besser, das Laub einfach liegenzulassen. Es schütze den Boden bei extremer Kälte vor Austrocknung.

Laubbläser im Garten – wann Bußgeld droht

Beim Entfernen des Laubs im Garten mit einem Laubbläser sollte man die Ruhezeiten in Deutschland beachten. Sowohl Laubbläser als auch Laubsauger verursachen viel Lärm. Je nach Gerät können bis zu 110 Dezibel erreicht werden.

Daher heißt es in der 32. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchV), dass der Betrieb von Laubbläsern und -saugern an Wochenenden und Feiertagen in Wohngebieten untersagt ist. Innerhalb der Woche darf man die Geräte indes zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr einsetzen. Handelt es sich um Laubbläser mit Elektromotoren, die leiser sind, erweitern sich die Nutzungszeiten an Werktagen von 7 bis 20 Uhr. Je nach Gemeinde können zusätzliche Ruhezeiten anfallen. Wer sich nicht an das Gesetz hält und während der Ruhezeit Lärm verursacht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.

Laub als Lebensraum für Tiere

Die verrotteten Blätter sind Lebensraum und Nahrung für Kleintiere wie etwa Würmer, Insekten und Spinnen. Auch deshalb sollte man den Einsatz von Laubbläser oder -sauger verzichten. Zum Haufen aufgeschüttet bietet Laub einen guten Unterschlupf. Daher rät der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV): Laub gehört in den Garten und nicht in Abfallsäcke. Um insbesondere Igeln zu helfen, sollte man den Laubhaufen mit Ästen gegen den Wind absichern. Darin halten die Tiere dann ihren Winterschlaf.

Auch interessant: Im eigenen Garten Lebensraum für Tiere schaffen

Totholz für Tiere aufschütten

Wissen sollte man allerdings: Der Laubhaufen sollte nicht den Rasen bedecken. Das könnte dazu führen, dass die Gräser faulen. Unter einer Hecke hingegen haben sie doppelten Nutzen: Hier finden nicht nur die Tiere den erwähnten Schutz, sondern die Pflanzen sind auch besser gegen Frost geschützt.

Auch andere Grünabfälle können Gartenbesitzer weiterverwerten: Abgeschnittene Äste oder Zweige lassen sich ebenfalls aufschütten, wodurch sie zum Zuhause für viele Kleinsäuger wie Igel werden. Auch Vögel fühlen sich darin wohl. Die Stängel von Stauden sollte man hingegen an der Pflanze belassen – als Winterquartier für manche Insekten wie den Marienkäfer, empfiehlt der LBV.

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Kein Platz fürs Laub? Oft kostenlose Abholung möglich

Ist im Garten kein Platz für einen Laubhaufen, können Gärtner die Blätter vielerorts in der Biotonne entsorgen oder beim Wertstoffhof abgeben. In die Restmülltonne gehöre Laub aber nicht, betont der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Auch das Entsorgen im nächstgelegenen Wald sollte man unterlassen. Als Grünabfall werden die Blätter zur Erzeugung von Biogas und Kompost verwendet. Viele Entsorger geben auch spezielle Säcke aus, die befüllt teilweise kostenlos wieder abgeholt werden.

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