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Nachgefragt

Darf ein Mähroboter sonntags fahren? Anwalt klärt auf

Mähroboter
Darf der Mähroboter auch am Sonntag und Feiertag fahren? Foto: Getty Images/iStockphoto/Fokusiert
Felix Mildner
Redaktionsleiter

7. Juni 2024, 5:18 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Mit einem herkömmlichen, mit Strom oder Benzin betriebenem Rasenmäher ist das Mähen an Sonn- und Feiertagen untersagt. So viel ist klar. Aber wie sieht es bei den Mährobotern aus, die zwar permanent im Einsatz sind, aber weniger Lärm erzeugen?

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Mähroboter sind noch relativ neu auf dem Markt, werden allerdings immer beliebter. Kein Wunder: Man spart sich die Arbeit, der Rasen ist stets auf die gleiche Länge gestutzt. Sogar den feinen Rasenschnitt kann man einfach liegen lassen, da er als Dünger fungiert. Aber sollte man den automatischen Mäher an Sonn- und Feiertagen pausieren? Könnte sich ein Nachbar darüber beschweren? myHOMEBOOK hat bei Thomas Pliester, Fachanwalt für Immobilien-, MIet- und Nachbarschaftsrecht nachgefragt.

Gericht entschied über Einsatz von Mähroboter und Ruhezeiten

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung, die die Verwendung eines Mähroboters am Sonntag oder Feiertag einschränkt. Allerdings wurde dazu bereits ein Urteil gesprochen, und zwar vor dem Amtsgericht Siegburg (Az. 118 C 97/13). Dieser Fall behandelte allerdings die allgemeinen Ruhezeiten werktags. Die „Sonntagsfrage“ wurde hier nicht geklärt.

Im konkreten Fall mähte der Roboter einer Frau jeden Werktag von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Neben den Unterbrechungen der Ladepausen hielt sich der Mähroboter auch an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr. Die Nachbarn der Frau fühlten sich durch den ständigen Betrieb des Mähroboters trotzdem gestört. Von der Lärmentwicklung gehe eine Belastung aus, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führe.

Passend dazu: Zu welchen Uhrzeiten Rasenmähen verboten ist

Das Gericht wies die Klage der Nachbarn ab. „In dieser Entscheidung geht das Amtsgericht davon aus, dass ein Rasenmähroboter keine Belästigung des Nachbarn darstellt – jedenfalls dann nicht, wenn die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden“, stellt Pliester klar. Der Roboter würde sich an alle gesetzlichen Vorschriften halten. Auch die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) des Umweltbundesamtes, die in Wohngebieten tagsüber eine Obergrenze von 50 dB ansetzt, wurde eingehalten.

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Regelungen zum Einsatz eines Mähroboters am Sonntag und Feiertag

Entscheidend sei laut Pliester in diesem Fall die „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ (32. BImSchV). „Die spricht im Anhang unter der laufenden Nr. 32 ausdrücklich von Rasenmähern“, erklärt der Anwalt. „Das spricht eigentlich dafür, auch die Betriebszeiten aus § 7 der 32. BImSchV anzunehmen.“ Demnach dürfen Geräte und Maschinen „an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden.“ Diese Regelung gilt in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und Sondergebieten, die der Erholung dienen – etwa Parks.

„In Kerngebieten, Mischgebieten oder Außenbereichssplittersiedlungen findet sie keine Anwendung“, sagt Pliester. Hier könne man „eigentlich rund um die Uhr Rasen mähen“ und werde nur durch die TA Lärm beschränkt. Allerdings sollte man auch etwaige kommunale Satzungen berücksichtigen, die hier noch engere Regelungen vorschreiben können. Hierzu kann man sich vor Ort bei der Gemeinde informieren, welche Vorschriften gelten. Mieter sollten zudem einen Blick in ihren Mietvertrag und ihre Hausordnung werfen.

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