27. Juli 2021, 20:38 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Es gibt Pflanzenkrankheiten, die man nicht einfach ignorieren sollte. Ganz im Gegenteil: Man sollte und muss sie sogar melden. Welche Krankheiten meldepflichtig sind und wie man sie erkennen kann.
Erkranken die Pflanzen im Garten an Mehltau, Grauschimmel oder Sternrußtau, dann ist das ohne Frage ärgerlich. Tatsache ist jedoch, dass es nur den Hobbygärtner bekümmert, dass die eigene Apfelernte durch den weit verbreiteten Apfelschorf dezimiert wird. Es gibt jedoch meldepflichtige Pflanzenkrankheiten, an denen auch der Staat und sogar die Europäische Union interessiert sind.
Übersicht
Meldepflichtige Pflanzenkrankheiten und Schädlinge
Meldepflichtig sind jene Pflanzenkrankheiten und Schädlinge, die einen Quarantänestatus besitzen, aber auch solche, die bisher nicht in Deutschland aufgetreten sind oder bislang keine Schäden verursacht haben.
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Feuerbrand
Für diese meldepflichtige Pflanzenkrankheit sind besonders Exemplare aus der Familie der Rosengewächse anfällig, also Apfel, Kirsche oder Weißdorn. Erkennen kann man die Bakterienkrankheit an schwarzbraunen Stielen und Blättern, zum Teil dunkel verfärbte Hauptadern der Blätter und an dem Bakterienschleim auf infizierten Pflanzenteilen.
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Scharka-Krankheit
Diese Pockenkrankheit tritt insbesondere an Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen oder Aprikosen auf. Auch das Mandelbäumchen ist anfällig. Hobbygärtner erkennen eine Infektion an unscharfen, hellolivgrünen Ringen oder Flecken auf den Blättern. Die Früchte weisen eingefallene Stellen auf. Das Fruchtfleisch ist rot und gummiartig.
Blauschimmelkrankheit
Diese Form des Falschen Mehltaus tritt an der Tabakpflanze auf. Den Pilz erkennt man an nach unten eingerollten Blatträndern, Wölbungen und Aufhellungen auf dem Blatt sowie weißen Belag (Pilzrasen) an der Blattunterseite.
San-José-Schildlaus
Ein Befall der circa ein Millimeter großen Laus äußert sich durch eine Kruste oder Wachsschicht auf befallenen Pflanzenteilen. Unter dieser Kruste befinden sich die Schildläuse. Schneidet man die Äste eines befallenen Baumes an, so ist das Bastgewebe rötlich gefärbt. Zwischen Juni und Oktober können Hobbygärtner zudem kleine rote Punkte beobachten. Das sind die Larven der Laus, die auch Blätter und Früchte befallen. Hier zeigt sich um die Schädlinge herum ein roter Hof.
Reblaus
Besonders Weinbauern plagen sich mit diesem Schädling. Hiesige Pflanzen sind besonders für die Wurzelreblaus anfällig. Entlang der Wurzel kann man warzenartige Knötchen beobachten.
Kartoffelkrebs
Dieser Pilz befällt ausschließlich Kartoffeln. An den Knollen bilden sich bei einer Infektion große Wucherungen. Besonders schädlich ist diese Krankheit, da sie für bis zu 40 Jahre lang einen Boden verseuchen kann.
Hier finden Hobbygärtner eine komplette Warnliste mit Pflanzenkrankheiten und Schädlingen, die potenziell großen Schaden zufügen können (englisch): Liste A1, Liste A2.
Warum sind diese Pflanzenkrankheiten meldepflichtig?
Was macht diese Krankheiten so gefährlich, dass Hobbygärtner sie melden sollten? Nun, viele dieser Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge sind in Europa nicht heimisch, sondern wurden auf den europäischen Kontinent durch verschiedene Wege eingeschleppt. So zum Beispiel über Neophyten, also Pflanzen, die in Deutschland nicht heimisch sind.
Zudem verbreiten sich viele der Krankheiten seuchenartig, sprich rasend schnell. So können sie große Schäden anrichten. Leider gibt es in hiesigen Gefilden wenige bis keine natürlichen Feinde. Auch chemische Bekämpfungsmittel können nur zum Teil helfen. Oft ist die einzige Möglichkeit der Bekämpfung, erkrankte Pflanzen zu entfernen und zu verbrennen. Für Obstplantagen oder Baumschulen bedeutet das große Verluste zum Beispiel bei der Ernte.
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Wem kann ich die Pflanzenkrankheit melden?
Beobachtet man eine der oben genannten meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten, können sich Hobbygärtner bei dem Pflanzenschutzdienst ihres Bundeslands melden. Dieser leitet die Meldung an das Institut Pflanzengesundheit (AG) des Bundesforschungsinstitut Julius-Kühne (JKI) weiter. Das JKI prüft dann, ob die Meldung wiederum an eine europäische Pflanzenschutzbehörde, die EPPO, weitergeleitet werden muss.