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Leser berichtete

Nachbar entzündet jeden Abend Feuerschale im Garten – ist das erlaubt?

Feuerschale
Eine Feuerschale sorgt nicht immer für gute Stimmung Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

19. September 2024, 14:14 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Eine Feuerschale im Garten oder auf der Terrasse sorgt für romantische Stimmung – ist aber nicht immer gern gesehen. Etwa bei den Nachbarn, wenn der Rauch in ihre Wohnung zieht. Davon berichtete zumindest ein myHOMEBOOK-Leser. Die Redaktion hat sich dem Fall angenommen.

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An sich ist ein kleines Feuer im Garten eine tolle Sache – aber was, wenn es sich auch auf die Nachbarn auswirkt? Von diesem Fall berichtete Leser Dieter P. aus Friedberg in Bayern. Dabei geht es um das Betreiben einer Feuerschale in einem Mietgarten, der Rauch ziehe dann in die Wohnung des Lesers. Was ist hier erlaubt, was ist verboten? myHOMEBOOK hat dazu bei einem Fachanwalt für Wohn- und Immobilienrecht nachgefragt.

Darum ging es im konkreten Fall

In einem Leserbrief schildert Dieter P. den Konflikt, den er aktuell mit seinem Nachbarn austrägt: „Bei dem schönen Wetter in den vergangenen Wochen entzündeten sie in ihrem Mietgarten jeden Abend bei Einbruch der Dunkelheit bis etwa 23 Uhr ihr Feuer in einer Feuerschale oder Ofen mit Rohr.“ Die Feuerstelle befindet sich laut Dieter P. rund im Abstand von fünf Metern zu seinem Balkon. Diesen könne er dann nicht mehr nutzen, musste sogar „vom Balkon flüchten.“ Auch das Lüften der Wohnung war nicht mehr möglich, „denn sofort strömte dieser Rauchgestank in die Wohnung.“

Auch interessant: Hecke des Nachbarn zu hoch? Das sagt ein Anwalt dazu

Dieter P. ist ratlos und fragt, was er in dieser Situation unternehmen könne. „Das Ordnungsamt kann man nachts nicht verständigen, und die Feuerwehr auch nicht, es ist ja kein Brand zum Eingreifen“, erklärt Dieter P. in seinem Leserbrief. Sowohl Vermieter als auch Hausverwaltung habe er bereits in Kenntnis gesetzt, es kam lediglich die Antwort, die Nachbarn hätten die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Aber um welche geht es hier genau?

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Ist die tägliche Verwendung der Feuerschale im Garten erlaubt?

myHOMEBOOK hat Thomas Pliester, Fachanwalt für Wohn- und Immobilienrecht, den Fall geschildert. „Was die Feuerschalen oder Öfen mit Rohr anbetrifft, so gibt es in einigen Bundesländern öffentliche Regelung zum Immissionsschutz.“ Diese unterscheiden sich allerdings je nach Bundesland. „So ist nach § 15 Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen beispielsweise offenes Feuer grundsätzlich verboten“, erklärt der Anwalt aus Mönchengladbach. Im bayerischen Landesimmissionsschutzrecht gibt es allerdings eine solche Regelung nicht.

„Das bayerische Landesimmissionsschutzrecht gibt aber den einzelnen Gemeinden das Recht, Rechtsverordnungen darüber zu erlassen“, erklärt Pliester. Er rät dem Leser, sich konkret vor Ort zu erkundigen, welche spezifischen Ortssatzungen gelten.

Ansonsten gäbe es noch eine weitere Möglichkeit. Der Leser habe nämlich noch „den ganz normalen Abwehranspruch nach §§ 1004, 906 BGB.“ Dabei geht es um die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch oder auch Ruß auf das eigene Grundstück – vor allem, wenn diese über das erträgliche Maß hinausgehen. Dann könne er sogar einen angemessenen finanziellen Ausgleich vom Nachbarn verlangen.

„Ich denke, da kann man die Rechtsprechung zum Grillen aktivieren, denn Feuerschalen oder Grills, die mit Holzscheiten befeuert werden, sind natürlich um ein weites noch schlimmer und lästiger als der normale Holzkohlengrill“, begründet der Anwalt. Die Zivilrechtsprechung sei bei solchen Angelegenheiten „sehr, sehr kritisch“, erklärt Pliester. „Von daher dürfte Ihr Leser bei der Geltendmachung seiner Ansprüche durchaus Erfolg haben.“

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