5. August 2024, 12:57 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Nicht nur Äste können vom Nachbargarten auf das eigene Grundstück ragen, sondern auch die Wurzeln von Bäumen und Sträuchern. Aber ist das auch erlaubt? Ein myHOMEBOOK-Leser berichtete von einem Fall und wandte sich an die Redaktion. Ein Anwalt erklärt die rechtlichen Bestimmungen.
„Mein Problem ist, dass sämtlicher Überwuchs und Wurzeln meterweit auf mein Grundstück wachsen“, erklärte der Leser Guido R. in einer Nachricht an die myHOMEBOOK-Redaktion. Auf dem Foto, dass er beifügte, ist der Überwuchs deutlich zu sehen. myHOMEBOOK hat bei einem Rechtsanwalt nachgefragt, wie er die Situation einschätzt. Was ist bei Wurzeln vom Nachbargrundstück noch erlaubt, was ist verboten?
Wurzeln vom Nachbarn wachsen meterweit in eigenen Garten
Guido R. berichtete, dass er sich bereits an die Schlichtungsstelle Schwerin gewandt hat, aber bisher sei leider nichts passiert. „Die ganze Angelegenheit zieht sich seit eineinhalb Jahren hin“, klagt der Gartenbesitzer. Eigentlich hätte der Nachbar den Schaden bereits beheben sollen, allerdings ist nichts dergleichen passiert. myHOMEBOOK hat sich diesem Fall angenommen und bei Thomas Pliester, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Verwaltungsrecht nachgefragt.
Das sagt der Anwalt
„Das ist ganz klar in § 910 BGB geregelt“, stellt Rechtsanwalt Pliester klar. Dort steht geschrieben: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten.“ Und weiter: „Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.“ Allerdings stehe dem Eigentümer dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen würden. Genau dies ist aber im Garten von Guido R. der Fall.
Pliester ergänzt: „Meistens ist es so, dass Wurzeln von Bäumen stammen, die den Abstand zum Zaun nicht einhalten. Die Wurzeln auf dem Bild sind ja relativ dick.“ Im Grunde könnte man als Gartenbesitzer dem Nachbarn eine Frist von beispielsweise zehn Tagen setzen, in der er den Überwuchs zurückschneiden muss. „Es kann auch sein, dass der Baum dabei eingeht“, erklärt der Anwalt.
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Gibt es ein Recht auf Kostenerstattung?
Zudem haben Gartenbesitzer laut Pliester in solchen Fällen das Recht auf eine Kostenerstattung. „Das würde ich nicht in Eigenregie machen, das müsste ausgefräst werden“, meint Pliester. In der Regel übernimmt eine Gartenbaufirma solche Arbeiten. Die Kosten könnte Guido R. dem Nachbar in Rechnung stellen.
Allerdings würde dabei auch der eigene Garten beeinträchtigt werden. „Bei den Folgeschäden ist es etwas komplizierter“, sagt der Anwalt. Hier müsste dann der Boden aufgefüllt und Rasen neu gesät werden. Diese Kosten könne man nicht ohne Weiteres in Rechnung stellen.
Sie haben einen ähnlichen Fall, über den Sie uns berichten möchten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Immer Ärger mit den Nachbarn“ an redaktion@myhomebook.de, in der Sie uns Ihr Problem schildern. Wir sind gespannt!