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Leser berichtete

Hecke des Nachbarn zu hoch? Das sagt ein Anwalt dazu

Hecke das Nachbarn zu hoch
Dieses Foto schickte uns ein Leser, es zeigt die Hecke seines Nachbarn. Sie grenzt direkt an den Gartenzaun Foto: privat
Felix Mildner
Redaktionsleiter

14. Juni 2024, 8:29 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die Grenze zum Nachbargrundstück birgt viel Konfliktpotenzial. Ein Leser schilderte der myHOMEBOOK-Redaktion seinen Fall. Die Thuja-Hecke des Nachbarn beschattet seinen Garten. Wir haben Rechtsanwalt Thomas Pliester konsultiert – die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig.

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Im Rahmen der myHOMEBOOK-Aktion „Immer Ärger mit den Nachbarn“ erreichte die Redaktion eine Leser-Einsendung von einem Fall, wie er bestimmt nicht selten in Deutschland passiert. Leser Peter K. aus Hessen berichtete, dass die Hecke seines Nachbarn mittlerweile so hoch sei, sodass sein Garten nun im Schatten liege. Die Thuja grenze zudem direkt an den Gartenzaun. Auch die Zierpflanzen seiner Frau seien eingegangen, da sie inzwischen zu wenig Sonne abbekommen würden. myHOMEBOOK hat sich diesem Fall angenommen.

Hecke des Nachbarn zu hoch – Leser berichtete von seinem Fall

„Einer unserer Nachbarn hat vor einiger Zeit Thuja-Bäume gesetzt, inzwischen sind sie drei Meter hoch“, schrieb Peter K. nach unserem Leser-Aufruf. Der Abstand betrage rund 75 Zentimeter vom Stamm zum Zaun, die Zweige reichen allerdings bis zum Gartenzaun, teilweise wachsen sie auch hindurch. Die Hecke sei zudem insgesamt rund fünf Meter lang.

Peter K. hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet. „Wir haben bei der Schiedsstelle unserer Gemeinde die Problematik angesprochenen, da wir an besagter Grenze total beschattet sind und das über lange Zeit angelegte Phlox-Beet meiner Frau tot ist.“ Den Nachbarn kümmere allerdings die Beschattung nicht, auf sein Grundstück würde die Sonne noch scheinen. „Mit ihm reden lässt sich nicht“, schrieb er der myHOMEBOOK-Redaktion und fragt: „Gibt es da Handlungsmöglichkeiten?“

Mehr dazu: 5 Regeln, die man an der Grundstücksgrenze beachten sollte

Wie ist die Rechtslage?

myHOMEBOOK nahm diesen Fall zum Anlass und fragte bei Rechtsanwalt Thomas Pliester aus Mönchengladbach nach. Pliester ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Experte antwortete zunächst, dass es sich beim Nachbarrecht um Landesrecht handele, als Grundlage wählte er zunächst die Rechtsfassung für NRW. „Die Thuja-Hecke ist ein Klassiker, aber die Regelung ist eindeutig“, meinte der Rechtsexperte. „Bis zu zwei Meter Höhe sind es 50 Zentimeter Abstand, über zwei Meter Höhe ist es ein Meter Abstand.“ Allerdings gelten in Hessen – dem Bundesland, in dem Peter K. wohnt – andere Grenzabstände, die man im dortigen Nachbarschaftsrecht einsehen kann:

  • 25 Zentimeter Abstand bei Hecken bis zu 1,2 Meter Höhe
  • 50 Zentimeter Abstand bei Hecken bis zu 2 Meter Höhe
  • 75 Zentimeter Abstand bei Hecken über 2 Meter Höhe

In diesem Fall ist laut dem hessischen Nachbarschaftsrecht die Hecke des Nachbarn nicht zu hoch. Denn es zählt dabei der Abstand vom Stamm bis zum Zaun. „Streng genommen wird sogar von der Mitte des Stammes gemessen“, erklärt Pliester. Was den Abstand angeht, wäre der Nachbar also noch im Recht.

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Was rät der Anwalt?

„Es ist natürlich das einfachste, auf die Abstände zu schauen. Ganz schutzlos steht er aber trotzdem nicht da“, meint der Experte. Denn von einer Hecke dieser Höhe könne auch eine „erdrückende Wirkung“ ausgehen. Auch die Verschattung spiele dabei eine Rolle, zumal der Leser von Schäden an der eigenen Bepflanzung berichtete. Es könnte auch dazu führen, dass sich Moose bilden, da der Rasen nicht genug Sonne abbekommt. Zudem gelte im Nachbarschaftsrecht das „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.“ Pliester empfiehlt zudem, zu vergleichen, ob andere Hecken in der Nachbarschaft niedriger sind. „Dann spricht das eher gegen den Nachbarn“. Und: „Wenn die Äste über oder durch den Zaun ragen, muss der Nachbar sie kürzen.“

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Laut Rechtsanwalt Pliester könne Peter K. vor Gericht gehen, nachdem sein Gesuch vor dem Schiedsmann keinen Erfolg hatte. „Letztlich wäre das eine Einzelfallentscheidung“, resümiert der Anwalt.

Sie haben einen ähnlichen Fall, über den Sie uns berichten möchten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Immer Ärger mit den Nachbarn“ an redaktion@myhomebook.de, in der Sie uns Ihr Problem schildern. Wir sind gespannt!

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