21. September 2023, 13:12 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Auf dem eigenen Grundstück gelten Regeln, an die man sich halten sollte. Damit sind nicht etwa die persönlichen Standards gemeint, sondern durch die Bundesrepublik Deutschland festgelegte Gesetze. In dem sogenannten Kreislaufwirtschaftsgesetz finden Eigentümer und Mieter Informationen darüber, was sie im Garten abstellen und lagern dürfen – und was nicht.
Beim Entrümpeln, Sanieren oder Modernisieren eines Hauses kann der Platz zum Abstellen alter Waschmaschinen, Badewannen oder Farben schon mal ausgehen. Dann wird auch gerne mal der Garten als Abstellfläche genutzt. Und auch, wenn man sich vornimmt, Waschmaschine und Co. zeitig zu beseitigen, kann es schon mal vorkommen, dass Monate und Jahre daraus werden. Das kann jedoch fatal werden, da das Kreislaufwirtschaftsgesetz untersagt, verschiedene Gegenstände im Garten zu lagern.
Übersicht
Was besagt das Kreislaufwirtschaftsgesetz?
In einer Linearwirtschaft werden Ressourcen nur einmal genutzt und anschließend weggeworfen beziehungsweise verbrannt. Auf Dauer ist das jedoch alles andere als nachhaltig, bedenkt man, dass gerade fossile Rohstoffe begrenzt sind. Und auch das Verbrennen von Müll ist umweltschädlich, denn hierbei werden große Mengen Co2 freigesetzt.
In einer Kreislaufwirtschaft ist das anders. Wie auch das dazugehörige Gesetz in Deutschland besagt, werden nach diesem Prinzip Rohstoffe und Ressourcen wiederverwendet, also recycelt. Sie befinden sich in einem Kreislauf. Ein gängiges Beispiel dafür ist Holz. Ein Baum (die natürliche Ressource) wird zu einem Tisch verarbeitet. Endet dieser irgendwann als Sperrmüll, kann man aus dem Tisch etwas Neues herstellen, wie zum Beispiel einen Holzboden. Oder aber die Holzfasern werden für die Herstellung von Papier genutzt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), auch Abfallrecht genannt, regelt den Abfallkreislauf und damit die Wiederverwertung und Entsorgung von Müll in Deutschland. „Das Gesetz ist der Nachfolger des Abfallbeseitigungsgesetzes“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Pliester, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien, auf Anfrage von myHOMEBOOK. Der Grundgedanke des KrWG ist zum einen die Förderung der Wiederverwertung und Aufbereitung von Abfall. „Zum anderen solle es zu einem schonenderen Umgang mit Rohstoffen dienen“, so der Rechtsanwalt.
Wie mit Müll umgegangen werden soll
Das KrWG umfasst auch eine Abfallhierarchie. Die bezieht sich auf die Vermeidung, die Verwertung sowie die Beseitigung von Abfall und gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Die Abfallhierarchie kann als Leitfaden betrachtet werden, wie mit Müll umgegangen werden soll.
Im KrWG befindet sich in §6 die Abfallhierarchie. Diese besteht aus fünf Punkten, die die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallwirtschaft regeln.
- Die Abfallhierarchie beinhaltet als ersten und wichtigsten Punkt die Vermeidung von Abfall.
- Als Nächstes findet sich der Punkt der Wiederverwendung.
- Recycling steht an dritter Stelle der Hierarchie.
- Auf Platz vier findet man die sonstige Verwertung des Abfalls, beispielsweise energetisch.
- Der letzte Punkt beinhaltet die endgültige Beseitigung, etwa durch Verbrennung.
Wer nun verschiedene Gegenstände im Garten lagert, durchbricht den Abfallkreislauf und missachtet die Hierarchie. Auf diese Weise können Materialien und Ressourcen nicht recycelt oder beseitigt werden.
Auch interessant: Warum „Fehlwürfe“ im Biomüll ein Problem sind
Diese Dinge darf man nicht im Garten lagern
Das Prinzip des Recyclings ist nicht unbekannt, da es in der täglichen Mülltrennung Gebrauch findet. Auch beim Garten als Lagerplatz sollte man diesen Gedanken verfolgen. Das KrWG beschreibt, dass im Garten nichts gelagert werden darf, was Mensch oder Umwelt schaden könnte. Damit ist unter anderem Abfall gemeint. Pliester erläutert: „Unter Abfall sind alle Stoffe oder Gegenstände zu verstehen, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.“
Das bedeutet, alles, was im Garten nicht recycelt werden kann, gehört dort nicht hin. Dazu zählen etwa Sperrmüll, Autos, Benzin, unsortierter Bauschutt, Farben und Lacke, Öl, Asbest oder giftige Gase.
Folgendes darf im Garten gelagert werden
Besteht keine Gefahr für die Umwelt, ist es gestattet alte Bretter, Steine oder Gartenabfälle im Garten zu lagern. Hierbei sollte das Thema Kompost nicht unterschätzt werden. Auch wenn es erlaubt ist, Abfälle aus Küche und Garten mittels des natürlichen Verfalls zu verwerten, sollte man darauf achten, dass keine Tiere wie Ratten und Mäuse angelockt werden.
Extra-Tipp
„Wer seinen Komposthaufen nicht richtig sichert, muss damit rechnen, Besuch von Ratten und Mäusen zu bekommen. Die Tiere freuen sich besonders, wenn die „Vorratskammer“ im Garten mit Küchenabfällen oder Tierfutterresten gefüllt wird. Lebensmittelreste entsorgt man daher besser in der Biotonne. Der Kompost wird hingegen nagetiersicher, indem man ein Bodengitter integriert. Die flinken Tierchen passen nämlich nicht nur durch die kleinsten Ritzen, sondern finden auch unterirdisch einen Weg in ihr persönliches Schlaraffenland – dem Kompost. “– Lena Hackauf, myHOMEBOOK-Redakteurin
Auch interessant: Ist weißes Recyclingpapier eigentlich nachhaltig?
Richtig recyceln Welches Glas man nicht im Altglas-Container entsorgen darf
Recycling Was man auf dem Wertstoffhof entsorgen sollte – und was nicht
Erklärt Warum Plastikverpackungen oft nur schwer zu recyceln sind
Bis zu 100.000 Euro Bußgeld
Sieht man, dass ein Nachbar seinen Garten als Lager für umweltschädliche Produkte wie Farben, Lacken oder Ähnliches nutzt, kann man dies dem zuständigen Ordnungsamt melden. Diese prüfen dann, ob es sich um ein objektives Problem handelt oder sich der Nachbar lediglich von der Gartengestaltung des anderen gestört fühlt. Das Problem ist, es gibt einen subjektiven und einen objektiven Abfallbegriff. Laut Pliester kann die Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein – gerade, wenn es sich um „Sammler“ handelt. „Wir haben es mit Abfall nach dem objektiven Abfallbegriff zu tun, wenn von gesammelten Gegenständen im Garten eine Gefahr ausgeht.“ Und weiter: „Ein Gefährdungspotenzial geht aus, wenn etwa Altreifen in nicht unerheblicher Zahl auf seinem Grundstück gelagert werden.“
Handelt es sich um eine solche Ordnungswidrigkeit, wird zunächst eine Frist gesetzt, zu welcher der illegale Müll entsorgt werden muss. Wird diese nicht eingehalten, kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro anfallen. „Darüber hinaus gibt es aber unabhängig vom KrWG das Umweltstrafrecht, das bestimmte Tatbestände auch zu strafrechtlich relevanten Delikten macht“, erklärt der Rechtsanwalt. Neben einer Geldstrafe könne dadurch zusätzlich eine Haftstrafe verhängt werden.