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Sogar Bußgeld möglich

Warum die Papageienpflanze in Deutschland verboten ist

Vor ihrem Verbot war die Gemeine Seidenpflanze sehr beliebt. Nicht zuletzt wegen ihrer imposanten Früchte.
Vor ihrem Verbot war die Papageienpflanze, auch Gemeine Seidenpflanze genannt, sehr beliebt – nicht zuletzt wegen ihrer imposanten Früchte Foto: Getty Images/imageBROKER RF
Franka Kruse-Gering
Redakteurin

18. November 2024, 11:16 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Die Gemeine Seidenpflanze, auch Papageienpflanze genannt, gilt trotz ihrer Giftigkeit als beliebtes Gewächs in deutschen Gärten. Allerdings ist sie mit ihren imposanten Früchten, die wie Sittiche oder auch Papageien aussehen, in der Europäischen Union und somit auch in Deutschland verboten. myHOMEBOOK erklärt, warum.

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Ob Muschelblume, Götterbaum oder die Papageienpflanze – allen ist eins gemein: Sie sind in Deutschland und der EU verboten. Sie stehen auf der sogenannten Unionsliste und gelten als invasiv und gebietsfremd. Um unser Ökosystem nicht zu gefährden, ist daher das Inverkehrbringen streng untersagt und kann unter Umständen sogar mit einem Bußgeld bestraft werden.

Darum ist die Papageienpflanze verboten

Bereits seit Sommer 2017 ist der Handel der Gemeinen Seidenpflanze (Asclepias syriaca) in der EU verboten. Man darf weder die Pflanze, Pflanzenteile, noch ihre Samen verkaufen. Der Grund dafür liegt in ihrer Herkunft, ihrer Ausbreitung und ihren widerstandsfähigen Eigenschaften.

Ursprünglich stammt die Pflanze aus Nordamerika. Bei der Gemeine Seidenpflanze (Asclepius syriaca) handelt es sich um eine gebietsfremde und invasive Art. Das bedeutet, dass sie in unseren Gefilden nicht heimisch ist und unser Ökosystem bedroht.

Zur Ausbreitung nutzt die Pflanze verschiedene Möglichkeiten. Zum einen über unterirdische Wurzelausläufer, zum anderen über ihre Samen. Zudem ist eine Vermehrung durch unsachgemäße Entsorgung möglich.

2016 hat die Europäische Union eine Liste aufgestellt, die sogenannte Unionsliste. Aufgeführt sind sowohl Pflanzen als auch Tiere, die in der EU verboten sind, da sie die Artenvielfalt der heimischen Flora und Fauna gefährden, schreibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite.

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Bußgeld von bis zu 50.000 Euro möglich

Wenn Pflanzen auf der Unionsliste verzeichnet sind, dürfen sie nicht in den Verkehr gebracht werden. Man darf sie also weder züchten noch verkaufen oder verschenken. Laut Bundesnaturschutzgesetz kann bei Zuwiderhandlungen sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen.

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Und wenn eine Papageienpflanze in meinem Garten wächst?

Wer eine Pflanze in seinem Garten findet, wird laut des Thüringischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz gebeten, diese auszugraben. Vorzugsweise sollte man dies im Frühsommer tun und im Spätsommer oder Herbst wiederholen, falls etwas nachgewachsen ist. Wichtig ist, dass die Samen abgenommen werden.

Wenn man den richtigen Zeitpunkt verpasst hat, sollte man die Samenstände entfernen und fachgerecht entsorgen. Das bedeutet, dass man die Pflanzen nicht im Garten kompostieren darf. Auch wird darum gebeten, die Pflanzen nicht über die Grünabfallsammelplätze der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Kommunen zu entsorgen.

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