16. Mai 2024, 13:28 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Eine gepflegte Rasenfläche benötigt einen regelmäßigen Schnitt. Auf Kosten von Nachbars Schlaf sollte dieser allerdings nicht erfolgen. Es liegt auf der Hand: Rasenmähen in der Nacht ist ein Tabu. Aber wie sieht es an Sonn- und Feiertagen aus? Zu welchen Zeiten man ohne schlechtes Gewissen die Füße hochlegen sollte, anstatt den Rasenmäher zu bedienen, erklärt myHOMEBOOK.
Zeigt das Thermometer Temperaturen über 10 Grad Celsius an, endet die Ruhephase der Pflanzen und das Wachstum setzt ein. Neben dem frischen Grün an Sträuchern und Bäumen hat es auch das Gras eilig, an Größe zu gewinnen. Was in naturnahen Gärten gerne gesehen ist, ist Gärtnern vieler anderer Gartenstile ein Dorn im Auge. Setzt das Wachstum der Rasenfläche ein, beginnt also auch immer das große Knattern in hiesigen Gärten. Doch Obacht! Beim Rasenmähen zur falschen Uhrzeit am falschen Ort kann ein hohes Bußgeld drohen.
Übersicht
Zu welchen Uhrzeiten ist Rasenmähen verboten?
Bis 2002 galt in Deutschland eine sogenannte Rasenmäher-Lärmverordnung, die vorschrieb, dass motorisierte Geräte ausschließlich an Werktagen von 7 bis 19 Uhr zum Einsatz kommen dürfen. Seit 2002 gilt bundesweit die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Das Regelwerk schreibt unter anderem die Nutzungszeiträume für unterschiedliche Gartengeräte von Vertikutierer, Laubbläser und Kettensäge vor.
Für Rasenmäher gilt im Allgemeinen: In allen Wohngebieten ist das Mähen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten. Städte und Gemeinden haben jedoch das Recht, per Satzung individuelle Ruhezeiten festzulegen. In der Regel dürfen Gärtner den Rasen im eigenen Garten werktags zwischen 7 und 20 Uhr mähen. Allerdings gelten für Elektro-, Akku- und Benzin-Rasenmäher jeweils unterschiedliche Ruhezeiten.
Lautstarke des Rasenmähers – was ist erlaubt?
Dass die Verwendung von geräuscharmen, manuellen Handrasenmähern den ganzen Tag über gestattet ist, versteht sich von selbst. Anders sieht es bei motorisierten Mähern mit Verbrennungsmotor aus, die einen Lärmpegel von 88 Dezibel überschreiten. Solche Geräte sind ausschließlich werktags zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr erlaubt.
Verwendet man ein benzinbetriebenes Gerät, sollte man unbedingt die Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr einhalten, um Streitigkeiten mit den Nachbarn zu vermeiden. Leisere Geräte mit Elektro- oder Akkubetrieb, die mit einem EU-Umweltzeichen ausgezeichnet sind, darf man von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr einsetzen. Selbiges gilt in der Regel auch für automatische Mäh-Roboter.
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Achtung, Bußgeld!
Wer die Mittags- oder Feiertagsruhe stört, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Ein noch saftigeres Bußgeld droht, wenn man die örtlich geltenden Ruhezeiten am Abend und in der Nacht nicht einhält. Bei einem Verstoß kann in einigen Gemeinden eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro erfolgen. Hier erfahren Sie, bei welchen weiteren Gartenarbeiten Bußgeld drohen kann.

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Was tun, wenn sich der Nachbar nicht an die Ruhezeiten hält?
Die Ruhezeiten gelten natürlich für alle – auch für die Nachbarschaft. Mäht ein Nachbar mehrmals an Sonn- und Feiertagen den Rasen, sollte man zunächst ein ruhiges, freundliches Gespräch suchen. Oftmals ist man sich selbst gar nicht bewusst, dass man zu laut ist oder die Ruhezeit bereits erreicht hat. Hilft ein Gespräch nicht weiter, kann man ein Lärmprotokoll anfertigen. Hierfür notiert man Datum, Uhrzeit und Art des Lärms. Das Protokoll kann später als Beweismittel dienen.
Für Mieter gilt: Neben den allgemeinen gesetzlichen Regelungen lohnt auch ein Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag, um die festgelegten Ruhezeiten und Regelungen zu bestätigen. Anschließend kann man den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Ändert sich auch dann nichts, bleibt als letzter Schritt das Einschalten der Polizei bei nächtlicher Ruhestörung oder ein Anwalt, um eine Unterlassungsklage einzureichen.