27. November 2024, 16:40 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Für Besitzer mancher Rasenmäher könnte es in Zukunft teuer werden: Eine verpflichtende Kfz-Versicherung ist geplant. Wer sie ignoriert, muss sogar mit einem Bußgeld rechnen. myHOMEBOOK erklärt die Hintergründe.
Update: Inzwischen ist die geplante Versicherungspflicht für Rasenmäher vom Tisch, nachdem sie deutlich kritisiert wurde. Bundesrat und Bundestag haben sich bereits im Februar auf einen Kompromiss geeinigt, wonach die Versicherungspflicht auch für Aufsitzrasenmäher entfallen soll. Zuvor hatte der Vermittlungsausschuss vorgeschlagen, die neue Regelung zu streichen und diese Fahrzeuge wie bisher von der Kfz-Versicherungspflicht auszuschließen.
Aufsitzrasenmäher sieht man hierzulande in privaten Gärten eher selten. Ab einer gewissen Quadratmeterzahl können sie sich aber durchaus lohnen. Für Besitzer dieser Mäher könnte die Gartenarbeit allerdings bald teuer werden. Zum Jahreswechsel tritt nämlich eine Änderung in Kraft, die unter anderem auch Aufsitzrasenmäher betrifft. Eine verpflichtende Versicherung ist geplant, die neben Rasenmäher auch Gabelstapler und andere langsam fahrende Fahrzeuge betrifft.
Was ist bei der Versicherung von Rasenmähern geplant?
Bislang muss man in Deutschland für Fahrzeuge, die langsamer als 20 Kilometer pro Stunde fahren, keine Extra-Versicherung abschließen. Laut Plänen der Regierung sollen nun bald auch diese versicherungspflichtig sein. Das trifft nicht nur Aufsitzrasenmäher, sondern auch Gabelstapler oder langsam fahrende Traktoren. Im Grunde alle Fahrzeuge, die zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde fahren.
Ab wann gilt die Regelung?
Ursprünglich sollte die Versicherungspflicht bereits im Dezember 2023 in Kraft treten. Jetzt haben Besitzer langsamer Fahrzeuge bis zum 1. Januar 2025 Zeit, um eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Aber: „Benutzen Sie Ihren Aufsitzrasenmäher ausschließlich auf Ihrem Grundstück, brauchen Sie keine spezielle Kfz-Versicherung“, stellt die Stiftung Warentest klar.
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) sieht das Vorhaben problematisch: „Jetzt will die Regierung so hohe Versicherungssummen hierfür vorschreiben, dass mehrere hunderttausend Versicherungsverträge geändert werden müssten – mit der Folge, dass viele Versicherte mehr zahlen würden als bisher“, erläutert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Tipp der Stiftung Warentest: Wer Halter eines solchen langsamen Fahrzeugs ist und sichergehen will, könne seinen Privathaftpflichtversicherer fragen, ob entsprechende Fahrzeuge in seinem Besitz weiterhin mitversichert sind oder mitversichert werden können.
Wie war der Versicherungsschutz bisher geregelt?
Bislang waren Rasenmäher durch die allgemeine Haftpflichtversicherung der jeweiligen Halter versichert, also über die Privathaftpflicht oder die Betriebshaftpflicht. Das funktioniert auch reibungslos, erklärt Asmussen: „Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte.“ In Zukunft wäre dann eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben, und zwar „mit so hohen Versicherungssummen, wie sie auch für Autos und Lastwagen gelten“, kritisiert der Experte.
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Inwiefern trifft die neue Regelung Gartenbesitzer?
Eine gute Nachricht in dem ganzen Versicherungswirrwarr: Die Versicherungspflicht gelte laut § 6 Abs. 2 des Gesetzesentwurfs nur für Fahrzeuge, die auch auf öffentlich zugänglichem Gelände zum Einsatz kämen. Wenn sich ein netter Nachbar also dazu bereit erklärt, den Dorfplatz oder den Fußballplatz zu mähen, und den Weg dorthin mit dem Aufsitzmäher zurücklegt, bräuchte er diesen Versicherungsschutz. Im privaten Garten hat man wohl vorerst nichts zu befürchten.
Was passiert, wenn man sich weigert, eine Versicherung abzuschließen?
Wenn man sich weigert, eine Versicherung für den Rasenmäher abzuschließen, drohen empfindliche Strafen, schreibt der GDV: „Wer dieser neuen Pflicht nicht nachkommt, würde zudem nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern sich strafbar machen. Im schlechtesten Fall droht dann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden.“
Warum das Ganze?
„Hintergrund dieses Gesetzentwurfs ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in deutsches Recht. Ein Schwerpunkt liegt unter anderem darin, eine Vereinheitlichung bei Entschädigungen von Verkehrsopfern im Falle einer Insolvenz eines Autoversicherers zu schaffen.“
Mit Material der dpa