1. Oktober 2024, 10:44 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Schottergärten stehen schon länger in der Kritik. Aber sind sie rechtlich betrachtet erlaubt oder verboten? Ein Urteil aus 2023 ist eindeutig ausgefallen. Fachanwalt Dr. Mahlstedt klärt darüber auf.
Ein Schottergarten, auch als Steingarten bekannt, ist eine minimalistisch gestaltete Fläche, die mit Steinen statt Pflanzen bedeckt ist. Diese Gartenform hat in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen, denn sie ist vergleichsweise pflegeleicht. Jedoch stößt diese Art der Gartengestaltung zunehmend auf Kritik – aus ökologischen und ästhetischen Gründen. Ein Fall aus Niedersachsen sorgt aktuell für Aufsehen, bei dem 100 Schottergärten anonym gemeldet wurden, wie BILD berichtet. Ist ein Schottergarten in Deutschland überhaupt noch erlaubt?
Schottergarten laut Urteil nicht erlaubt
Ob ein Schottergarten erlaubt ist, hängt von lokalen Vorschriften und Umweltschutzgesetzen ab. Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem konkreten Fall dazu eindeutig entschieden (Urteil v. 27.07.2023, Az. 1 K 6952/21).
Im entschiedenen Fall ging es um ein Mehrfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen, um das ein Schottergarten angelegt worden war. In dem Schottergarten befinden sich neun Pflanzringe, in denen unter anderem Japanischer Blumenhartriegel und Chinaschilf gepflanzt sind. Dennoch erließ die Bauaufsichtsbehörde einen Bescheid über die Beseitigung des Schottergartens.
Mehr dazu: Darum sind Schottergärten so umstritten
Der Eigentümer des Mehrfamilienhauses erhob Klage gegen die bauaufsichtliche Beseitigungsverfügung. Er führte an, dass sich im Schotter ja an neun Stellen eine Bepflanzung befinde. Doch die Klage hatte keinen Erfolg.
Aktuelles Urteil Bauaufsichtsbehörde kann Rückbau von Schottergärten anordnen lassen
Kurioser Fall Streit um 7-Meter-Kreuz im Garten landete vor Gericht
Anwalt klärt über Urteil auf Sind Laufenten in einem Gemeinschaftsgarten erlaubt?
Die Begründung des Gerichts
Das Verwaltungsgericht bestätigt die behördliche Beseitigungsverfügung. Die geschotterte Fläche ist als sogenannter Schottergarten bauordnungsrechtlich unzulässig, weil sie gegen das in § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der nordrheinwestfälischen Bauordnung verankerte Begrünungsgebot verstößt. Begrünung in diesem Sinn erfordert eine durchgängige Bepflanzung. Der Bewuchs muss so dicht sein, dass der Eindruck einer durchgehenden Bepflanzung entsteht. Das Setzen einzelner Pflanzen oder die Anlage von in Schotter integrierten Pflanzringen ist dafür nicht ausreichend.
Klares Urteil gegen Schottergärten
„Die Entscheidung zeigt klar, dass Schottergärten baurechtlich unzulässig sind. Auch in die Bauordnung Nordrhein-Westfalen wurde das Begründungsgebot zum 01.01.2024 ausdrücklich aufgenommen. Daher stellen Schottergärten unzulässige bauliche Anlagen dar, gegen die die Behörde auch vorgehen muss.“