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Vorschriften im Überblick

Schrebergarten – diese Regeln müssen Kleingärtner kennen

Schrebergarten
Wer einen Schrebergarten hat, muss sich an bestimmte Regeln halten Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

8. Januar 2023, 12:19 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

So eine Schrebergarten-Anlage hat ihre ganz eigenen Gesetze. myHOMEBOOK erklärt, an welche Regeln sich Kleingärtner halten müssen.

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Wahrlich ein deutsches Phänomen – der Schrebergarten erfreut sich einer stetigen Beliebtheit. Junge Familien entdecken das gepachtete Stück Natur als Freizeitbeschäftigung und Kurzurlaub neu und verpassen auch den altehrwürdigsten Anlagen eine Frischzellenkur. Diese Entwicklung verläuft natürlich nicht immer reibungslos. Schließlich werden die „Laubenpieper“ ab und an als sehr kleinliche Spießbürger mit Gartenzwerg und Mittagsruhe verunglimpft. Tatsächlich gibt es auch im Schrebergarten Regeln, an die sich Neupächter erst einmal gewöhnen müssen, um nicht den Unmut des alteingesessenen Nachbarn auf sich zu ziehen. Keine Sorge: Die meisten sind dazu da, dass sich auch wirklich alle wohlfühlen.

Schrebergärten unterliegen dem Bundeskleingartengesetz

Alle rund 15.000 Schrebergartenvereine in Deutschland unterliegen dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG). Das hat sich nicht der gestrenge Vizevorsitzende Ihrer Anlage ausgedacht, sondern 1983 der Gesetzgeber. Die Regelungen sehen etwa vor, dass Sie beispielsweise Obst und Gemüse nur für sich und Ihre Freunde anbauen.

Auch die regional unterschiedliche Gartenordnung kann Ihnen detaillierte Vorschriften zur Gartennutzung machen. In Köln gilt beispielsweise die Regel, dass 33 Prozent der Gartenfläche als Nutzgarten bepflanzt werden müssen. Ähnliche Vorschriften gibt es auch anderswo.

Kann ich im Schrebergarten wohnen?

Leider nein. Das BKleinG legt fest, dass man den Schrebergarten nicht als Wohnsitz verwenden darf. Deswegen achten Sie bei der Planung oder dem Ausbau ihres Gartenhauses unbedingt darauf, die gesetzlichen Begrenzungen von maximal 24 Quadratmeter Fläche (inklusive überdachtem Sitzbereich) einzuhalten. Auch wenn nicht wenige Kleingärtner fast das ganze Jahr im Gartenhäuschen verbringen, sind Sie mit einem etwas bescheideneren Häuschen auf der sicheren Seite.

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Gemeinschaftsarbeit, Gartenbegehung – Nichts für Eigenbrötler

Manch ein Kleingartenverein legt Wert auf strenge Konventionen, so kann es sein, dass Vereinsmitglieder Sie auf die vernachlässigte Hecken oder den nicht gemähten Rasen ansprechen. Aber keine Sorge: Ein paar freundliche Worte und Sie erhalten wertvolle Tipps, wie Sie sich in Ihrer Oase noch wohler fühlen. Bei größeren wie kleineren Vereinen hilft man sich gegenseitig und für kleinere bis mittlere Probleme stellt Ihnen der Verein Hilfe zur Seite. Der Gemeinschaftsgedanke ist im Kleingartenverein großgeschrieben, so sind Pächter verpflichtet an jährlich stattfindender Gemeinschaftsarbeit mit anzupacken. Die traditionelle Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr gilt fast überall.

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Zusammengefasst: Einfach entspannt den Garten genießen

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kleingartenverein nach der individuellen Vereinssatzung. Auch im Kleingarten lautet die Devise „Leben und leben lassen“. Schon jetzt geht ein Großteil der Neuverpachtungen an junge Familien mit Kindern, da drücken die Nachbarn bei so manch alter Regel auch mal ein Auge zu. Lassen Sie sich von miesepetrigen Zaungästen einfach nicht den Spaß verderben und genießen Sie Ihr kleines Gartenparadies mit einem nachsichtigen Lächeln.

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