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Bußgeld droht

Töten verboten! „Ungeziefer“, das unter Naturschutz steht

So gerne man sie erledigen würde – Wespen stehen unter Naturschutz
So gerne man sie erledigen würde – Wespen stehen unter Naturschutz Foto: Getty Images
Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

20. Oktober 2021, 20:42 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Bei gefährdeten Tierarten denken die meisten an Elefanten, Eisbären oder Tiger. Doch auch viele heimische Tiere stehen unter Naturschutz – nicht ausgeschlossen die allerkleinsten. Insekten sind ein wichtiger Bestandteil des natürlichen Ökosystems und viele Arten stehen deshalb unter Naturschutz.

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Sie schwirren umher, naschen von Lebensmitteln und stechen, wenn sie sich angegriffen fühlen. Andere sind schleimig, gefräßig und machen die Salaternte zunichte. Und wieder andere hört man bereits von Weitem durch lautes Surren, wenn sie auf der Suche nach der nächsten Quelle für Blut sind. Während man Mücken ohne Strafe töten kann, gilt das für andere Schädlinge nicht, denn manches vermeintliches Ungeziefer steht unter Naturschutz.

„Ungeziefer“, das unter Naturschutz steht

Als „Ungeziefer“ bezeichnet man jene kleinen Tiere, die viele lieber nicht in ihrer Nähe wissen möchten. Ohne Frage sollte man keines von ihnen töten, sondern lieber auf eine schonende Weise loswerden. Doch manchmal sind es Kurzschlussreaktionen, bei denen die Hand oder der Fuß schneller ist. Das kann aber bei vermeintlichem Ungeziefer, das unter Naturschutz steht, teuer werden.

Eines der unbeliebtesten Insekten ist wohl die Wespe. Manch einer mag sich fragen, wofür die kleinen Fluginsekten eigentlich gut sind. Dabei sind sie alles andere als nutzlos. Nicht nur bestäuben Wespen Blumen und Bäume, sie ernähren sich zudem von Mücken, Spinnen und Fliegen – andere kleine Lebewesen, die viele als lästig empfinden.

Viele der über 10.000 Wespenarten stehen auf der Roten Liste und sind somit gefährdet. Es ist also verboten, Wespennester zu entfernen, auszuräuchern oder zu beschädigen. Ein Bußgeld zwischen 5.000 und 65.000 Euro kann drohen, wenn man sich nicht an das Gesetz hält. Die Höhe der Strafe variiert von Bundesland zu Bundesland und ist davon abhängig, wie gefährdet die Wespenart ist. Fühlt man sich durch ein Wespennest gestört, empfiehlt es sich, einen Kammerjäger zu rufen.

Übrigens: Ist man gegen Wespen allergisch, darf man die gestreiften Insekten in seiner Nähe töten, da ein Stich für die Allergiker tödlich enden kann. Bei Wespennestern am Haus sollte man dennoch einen Experten zu Rate ziehen.

Auch interessant: Welches Ungeziefer ist am schwierigsten zu bekämpfen, Herr Kammerjäger?

Geschützte Schnecke

Klein, schleimig und langsam – und doch schaffen es Schnecken, eine Ernte im Gemüsebeet zunichte zu machen. Generell ist es zu empfehlen, die durchaus auch nützlichen Weichtiere auf eine schonende Weise zu vertreiben. Das gilt besonders bei den großen Weinbergschnecken, die in der Nordsee vorkommenden Nordischen Purpurschnecken sowie den gescheckten Schnegeln. Diese drei Schneckenarten stehen unter Naturschutz. Auch das Töten der Gemeinen Teichmuschel, Flussperlmuschel oder Abgeplatteten Teichmuschel kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 65.000 Euro bedeuten.

Gewusst? Besonders selten sind Schnecken mit einem Gehäuse, das sich nach links dreht. In der Regel windet sich das Gehäuse nämlich nach rechts. Schnecken mit einem solchen Haus sind nicht gesondert geschützt. Aber es lohnt sich, die Augen nach ihnen offen zu halten. Bei den Weinbergschnecken hat nur eine von 20.000 ein Gehäuse mit diesem Merkmal.

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6 Käfer, die unter Naturschutz stehen

Bis zu 50.000 Euro müssen Hobbygärtner bezahlen, wenn sie einen der folgenden Käfer töten:

  • Kurzschröter
  • Stierkäfer
  • Sandläufer
  • Nashornkäfer
  • Pupurbock
  • Wachsblumenböckchen
  • Eichen-Buntkäfer

Auch die Engerlinge, also die Larven, dieser Käferarten stehen unter Naturschutz und dürfen somit nur gesammelt und umgesetzt werden.

Quellen:
Bußgeldkatalog

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