23. Mai 2024, 11:12 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt. Das zählt natürlich auch für den eigenen Garten. myHOMEBOOK hat in einer Leser-Umfrage abgefragt, wie viele bereits etwas Verbotenes im Garten gemacht haben – mit interessanten Ergebnissen!
Rasenmähen am Sonntag, das Entfernen eines Wespennests, Partys während der Ruhezeiten – all diese Dinge sind im Garten untersagt. Denn auch im eigenen Garten muss man sich an bestimmte Regeln halten. Auch wenn diese teilweise unterschiedlich ausfallen, etwa nach Bundesländern, Kommunen oder Kleingartenverordnungen, so gibt es dennoch einige übergreifende Verbote. myHOMEBOOK hat eine anonyme Umfrage unter den Lesern durchgeführt, und typische Dinge abgefragt, die im Garten verboten sind. Hier sind die Ergebnisse.
Umfrage zeigt, welche verbotenen Dinge im Garten am häufigsten passieren
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ – so lautet ein altes Sprichwort. Zum Glück wird nicht jedes Vergehen direkt zur Anzeige gebracht. Fühlen sich allerdings Nachbarn belästigt, etwa durch Lärm oder Geruch, können Konflikte auch mal eskalieren.
Bei der Umfrage, die myHOMEBOOK innerhalb von zwei Wochen im April 2024 durchgeführt hatte, haben insgesamt 21.956 Leser teilgenommen. Da Mehrfachantworten möglich waren, wurden in Summe 29.037 Stimmen abgegeben. Bei den möglichen Antworten hat sich myHOMEBOOK auf ein paar typische und allgemeingültige Vergehen beschränkt.
Die Ergebnisse im Überblick:
Frage: Haben Sie schon einmal etwas Unerlaubtes im Garten gemacht? | Stimmen | Prozentualer Anteil |
Ja, und zwar ein Wespennest entfernt. | 5482 Stimmen | 19 % |
Ja, und zwar sonntags den Rasen gemäht. | 2807 Stimmen | 10 % |
Ja, und zwar eine verbotene Pflanze gepflanzt. | 1151 Stimmen | 4 % |
Ja, und zwar eine Gartenparty während der offiziellen Ruhezeiten gefeiert. | 3557 Stimmen | 12 % |
Ja, und zwar die Schonzeit im Garten ignoriert (Anfang März bis Ende September). | 5097 Stimmen | 18 % |
Nein, ich versuche mich an Regeln und Gesetze zu halten. | 10.943 Stimmen | 38 % |
Insgesamt haben demnach 63 Prozent der Leser bereits etwas gemacht, was im Garten eigentlich verboten ist. Ob es sich um eine absichtliche Zuwiderhandlung, ein Versehen oder ein unwissentliches Vergehen handelt, spielte bei der Umfrage keine Rolle.
Was bei den Ergebnissen auffällt
- Das unrechtmäßige Entfernen eines Wespennests – also ohne Genehmigung – ist mit 19 Prozent Spitzenreiter im Verbots-Ranking. Was anscheinend manche nicht wissen: Ein Wespennest darf man nicht ohne Weiteres entfernen, da die Insekten unter Naturschutz stehen.
- Auf dem zweiten Platz landet mit 18 Prozent der Baumschnitt während der Schonzeit, die von Anfang März bis Ende September gilt. Laut Naturschutzgesetz ist während dieser Zeit der radikale Schnitt von Sträuchern, Hecken und Gehölzen im Garten verboten. Bei Zuwiderhandlung kann sogar ein saftiges Bußgeld drohen. Übrigens: myHOMEBOOK hat zu diesem Thema bereits eine eigene Umfrage durchgeführt.
- 12 Prozent der befragten myHOMEBOOK-Leser haben zugegeben, bereits eine Gartenparty während der offiziellen Ruhezeiten gefeiert zu haben. Ob sich die Nachbarn wohl darüber gefreut haben? Jedenfalls ist Ruhestörung ab 22 Uhr generell verboten – auch im eigenen Garten.
- Rasenmähen ist am Sonntag und an Feiertagen grundsätzlich verboten. 10 Prozent der myHOMEBOOK-Leser haben angegeben, den Rasenmäher schon mal sonntags angeworfen zu haben. Grundlage für dieses Verbot ist die bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
- Der Anbau einiger Pflanzen ist in Deutschland untersagt, etwa diejenigen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Schlafmohn zählt unter anderem dazu, der Anbau von Cannabis ist mittlerweile erlaubt. 10 Prozent haben zugegeben, bereits verbotene Pflanzen im Garten angebaut zu haben.
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Unwissen oder bewusstes Vergehen? myHOMEBOOK hat bei Rechtsanwalt Thomas Pliester aus Mönchengladbach nachgefragt. Er ist Mitglied des „Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien“ im Deutschen Anwaltverein (DAV) und kennt sich mit typischen Vergehen und Streitereien im Garten aus.
„63 Prozent? Das halte ich für viel zu wenig“, erklärt Pliester im Gespräch mit myHOMEBOOK. Der Anwalt ist sich sicher, dass die Zahl in Wahrheit deutlich höher sei. Allerdings seien sich viele nicht bewusst, etwas Unerlaubtes zu machen. Pliester nennt als Beispiel das sogenannte „Schwedenfeuer“, das man im Baumarkt kaufen könne. „Viele denken, wenn ich etwas kaufe, dann ist es auch legal. Ist es aber nicht“, sagt Pliester. Auch der Bereich von Haus und Garten bleibe davon natürlich nicht verschont.
Wie oft hat der Anwalt in der Praxis mit solchen Fällen zu tun? „Also Ruhestörung im Garten – das ist Standard“, erklärt Pliester. Aber: „Diese Streitigkeiten will ja niemand – auch nicht die Anwälte. Zumindest ich möchte sie nicht, und auch viele meiner Kollegen.“ Der Tipp des Anwalts: Die Nachbarn einbeziehen, etwa zur nächsten Gartenparty einladen. Letztlich komme es immer auch auf eine „gewisse Kommunikationsfähigkeit“ an.