11. August 2022, 10:49 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Trocken, trockener, Deutschland. Seit Wochen gibt es in manchen Regionen keinen oder kaum Regen. Die Regentonnen sind inzwischen leer und viele gießen die Pflanzen mit kostbarem Trinkwasser. Auf Dauer kann das ganz schön teuer werden.
Sonne und Hitze ohne Ende. Wie soll man nur die Pflanzen gießen, ohne auf das Trinkwasser aus der Leitung zurückgreifen zu müssen? Man kann in vielen Landkreisen das Wasser aus dem nächstgelegenen Teich oder See verwenden. Aufgrund der anhaltenden Hitze in diesem Jahr untersagen aber die Landkreise immer häufiger die Wasserentnahme. Können die Behörden das einfach verbieten? Wie ist das mit dem öffentlichen Wasser und der Entnahme zum Blumengießen geregelt? myHOMEBOOK klärt auf.
Darf ich Wasser aus dem Gewässer nebenan verwenden?
Es gibt auf diese Frage leider kein eindeutiges Ja oder Nein. Laut Wasserhaushaltsgesetz §§ 8 und 9 ist es verboten, Wasser aus überirdischen Gewässern zu entnehmen oder abzuleiten, sofern es keine Ausnahmeregelung gibt. Aber die gibt es. In § 25 heißt es: „Jede Person darf oberirdische Gewässer in einer Weise und in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch zulässig ist.“ Hier kommen die Städte, Gemeinden und Landkreise ins Spiel. Sie dürfen nämlich mittels Ortsrecht Erlaubnisse erteilen. Zuständig ist immer die jeweilige untere Wasserbehörde, die Wasserentnahme erlaubt oder verbietet.
Allerdings ist auch die Wassermenge zu betrachten, die man entnehmen möchte und der genaue Wohnort. Lebt man beispielsweise direkt an einem Wassergrundstück, ist die Entnahme nach §§ 26 Wasserhaushaltsgesetz zulässig. Wenn man nicht weiß, ob es im jeweiligen Ort gestattet ist, Wasser abzuschöpfen, sollte man sich also in jedem Fall an die zuständige untere Wasserbehörde wenden und nachfragen.
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Wie hoch darf die Wasserentnahme sein?
Wenn die Gemeinde, die Stadt oder der Landkreis die Entnahme von Wasser erlaubt, gilt die Erlaubnis zum Schöpfen oder zum Entnehmen. Das Entnehmen besagt, dass die Wasserentnahme mit Hilfe von Pumpen und Schläuchen erlaubt ist. Das Schöpfen bedeutet, es darf mit Handgefäßen, wie einer Gießkanne oder einem Eimer, Wasser entnommen werden.
In manchen Landkreisen ist das erlaubt, kann aber jederzeit auch verboten werden. Wenn es lange nicht geregnet hat, kann im öffentlichen Interesse die Wasserentnahme gänzlich verboten werden, um die angespannte Wasser-Situation nicht noch weiter zu verschärfen. Dies wird mit einer Allgemeinverfügung geregelt.
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Sonderregelung Talsperren
Bei Talsperren handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Egal, ob es trocken ist oder viel regnet – aus Talsperren, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, darf nur mit einer Genehmigung Wasser entnommen werden.
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Warum muss die Wasserentnahme geregelt werden?
Wasser ist ein Menschenrecht und sollte allen Menschen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Das tut es aber nicht. Unter anderem deshalb muss es geschützt werden. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist in Artikel 20a der Schutz aller natürlichen Lebensgrundlagen festgelegt und dazu gehört auch der Schutz unserer Gewässer.
Damit soll gewährleistet sein, dass auch nachfolgende Generationen genug Wasser zum Leben haben und der Lebensraum für Tiere und Pflanzen bestehen bleibt. Wenn Seen oder Flüsse in Hitzeperioden wenig Wasser führen, muss die Wasserentnahme durch den Menschen unterbunden werden. Einige Bundesländer haben dies inzwischen durchgesetzt und verbieten die Wasserentnahme, aufgrund der anhaltenden Trockenheit.
Hinweis: Wer sich nicht an geltende Regelungen hält, riskiert mitunter ein hohes Bußgeld.