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Nachgefragt

Zahlt die Versicherung bei Wildschäden im Garten?

Wildschaden im Garten
Wildschweine können bei ihrer Suche nach Nahrung große Schäden anrichten – doch wer kommt für den Wildschaden im Garten auf? Foto: iStock / OceanProd
Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

12. September 2022, 11:25 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Rehe, Wildschweine und Wildkaninchen können im Garten große Schäden verursachen. Doch wer kommt für den Wildschaden im Garten auf? Greift ein Versicherungsschutz?

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Auch in Großstädten sieht man Wildtiere immer häufiger in Schrebergärten nach Nahrung suchen. Die Folgen sind kahle Jungbäume, leere Gemüsebeete oder verwüstete Rasenflächen. Jeder Hobbygärtner weiß, dass es kostspielig ist, einen gepflegten Garten zu haben. Wer kommt also für den Wildschaden im Garten auf?

Was fällt alles unter einen Wildschaden im Garten?

Wildtiere gibt es viele in Deutschland: von Wildschwein bis Reh, von Maus bis Maulwurf – sie alle leben in der Wildnis. Unabhängig von der Körpergröße können sie alle für Schaden und Ärger im Garten sorgen. Maulwürfe und ihre Hügel zerstören die emsig gepflegte Rasenfläche – so wie auch Wildschweine auf der Suche nach Nahrung. Rehe knabbern indes die zarte Rinde von jungen Bäumen ab und Wühlmäuse bearbeiten das Gemüsebeet unterirdisch.

Als Wildschaden gelten jedoch nur jene Schäden, die von Wild an landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder privat-gärtnerisch genutzten Flächen entstehen. Wild meint hierzulande jene Tiere, die man jagen kann. Das bedeutet, Schäden etwa durch Wildschweine, Rehe (und anderes Schalenwild), Wildkaninchen und Fasane werden als Wildschaden gewertet. Maulwurf und Mäuse jagt man in den meisten Fällen nicht, sie zählen deshalb nicht dazu.

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Wer kommt für den Wildschaden auf?

In jagbaren Gebieten zahlen Jäger und Jagdpächter für Schäden, die durch Wildtiere entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel Wiesen, Wälder und Felder. Der heimische Garten wird nicht zu den jagbaren Gebieten gezählt. Das bedeutet, dass Hobbygärtner für die Schäden in der Regel selbst aufkommen müssen. Es besteht also kein Anspruch auf Schadensersatz.

Gibt es eine spezielle Versicherung, die Wildschäden übernimmt?

„Wildschäden im Garten gehören standardmäßig nicht zum Umfang der versicherten Gefahren in der Wohngebäudeversicherung“, erklärt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., kurz GDV. Jedoch gibt es Anbieter, die auch vor den Folgen eines Wildschadens, etwa die Kosten für die Wiederbepflanzung des Gartens, absichern.

Tipp: In einigen Fällen ist dieser Schutz bereits in der Gebäudeversicherung enthalten. Es empfiehlt sich also, nach einem Wildschaden im Garten in den Vertrag zu schauen.

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Wie kann man Wildschäden vermeiden?

Die richtige Versicherung schützt vor den Kosten, doch damit diese erst gar nicht entstehen, sollte man seinen Garten ordentlich sichern. Dafür eignet sich ein stabiler, hoher und im Boden verankerter Zaun. Durch diesen kann man Wildschweine und die meisten Rehe aus dem Garten fernhalten.

Als Mieter kann man verlangen, dass der Vermieter einen sicheren Zaun errichtet, sollten Wildtiere regelmäßig den Garten besuchen. Schießen darf man übrigens nicht, falls Wildschwein, Reh und Co. den eigenen Garten durchkreuzen.

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