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Anwalt klärt auf

Diese Grundregeln beim Grillen im Park sollten Sie beachten

Grillen im Park
Beim Grillen im Park sollte man sich vorab informieren, was erlaubt ist und was nicht Foto: Getty Images / efenzi

15. August 2023, 14:59 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten

Vorsicht, Brandgefahr: Ein harmloser Grill kann durch einen Funkenflug schnell ein Großfeuer auslösen, gerade bei der bisherigen Trockenheit. Daher haben aktuell viele Städte das Grillen in öffentlichen Parks untersagt. Und dort, wo es noch erlaubt ist, gelten strenge Regeln.

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In einigen deutschen Städten gilt in diesem Sommer ein Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen, etwa in Frankfurt/Main, in Marburg sowie in Hannover. Die Behörden warten aufgrund der Wetterlage, die Gefahr eines Flächenbrandes sie zu groß. Doch nicht nur in den zunehmend klimatisch problematischen Zeiten sollte man beim Grillen im Park einiges beachten. Zwar gilt, dass in Deutschland alles erlaubt, was nicht alles ausdrücklich verboten ist. „Aber in diese Handlungsfreiheit kann aufgrund der Rechte anderer, der im Rahmen der restlichen Verfassung erlassenen Rechtsvorschriften und der ‚guten Sitten‘ eingeschränkt werden“, erklärt Henning J. Bahr, Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Kanzlei in Osnabrück.

Welche Regeln gelten beim Grillen im Park?

Was sind diese Einschränkungen? Die Belästigung anderer Nutzer der Grünanlage, andererseits örtliche Benutzungsvorschriften wie kommunale Satzungen oder Landesgesetze über den Brandschutz oder auch Einzelfallregelungen, etwa bei besonderer Trockenheit. „Bestehen aber keine allgemeinen Verbote, darf im Grunde gegrillt werden“, betont Bahr.

Allerdings sollten Grillfreunde trotzdem einige Regeln beachten, vor allem, um die Brandgefahr und die Belästigung der Umgebung gering zu halten. In Magdeburg etwa gilt, dass nur Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten erlaubt ist. Die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher). Auch in Berlin gelten umfangreiche Vorschriften beim Grillen im Park.

An anderen Orten sind noch andere Vorschriften zu beachten, wie Rechtsanwalt Bahr betont. Es geht dabei etwa um die maximale Größe des Grills und in welcher Mindesthöhe über der Grasnarbe man die Kohle zum Glühen bringen darf. „Außerdem darf natürlich ein Grill nicht in einer Weise eingesetzt werden, dass die Umgebung von Rauch, Funkenflug oder Geruch unzumutbar belästigt wird.“

Rauchwolken im Park
Über so manchen Parks bilden sich im Sommer dichte Rauchwolken Foto: Getty Images

Wie sieht es außerhalb von Parks aus?

Es gibt ja noch weitere Orte als Parks, die zum Grillen einladen, eine schöne Waldwiese etwa. Doch hier gilt: bloß nicht. Nicht nur, weil die Natur enormen Schaden nehmen könnte. Es gibt auch klare rechtliche Beschränkungen – überwiegend geregelt von den jeweiligen Bundesländern, wie Bahr erläutert: „Die meisten Landeswaldgesetze schränken bereits die Verwendung von offenem Feuer und das Rauchen erheblich ein, zumindest in den Sommermonaten. Grillen ist im Wald und seiner näheren Umgebung in der Regel untersagt und wenn überhaupt nur auf befestigte und zugelassene Grillplätze beschränkt.“

In Niederachsen greift hier etwa Paragraf 35 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald- und Landschaftsordnung oder Paragraf 47 Landesforstgesetz von Nordrhein-Westfalen. „Das gilt auch für Waldwiesen, die dem Wald in aller Regel zugerechnet werden.“

Dazu passend: Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt? Es kommt darauf an …

Grillen am Strand

Auch für die Strände an Nord- und Ostsee gelten Regeln, obwohl man meinen könnte, aufgrund von Wasser und Sand ist die Gefahr von Bränden gering. Grundsätzlich gilt dort überall die Regelungshoheit der jeweils zuständigen Kommune. „Diese kann ebenso wie bei Grünanlagen die Zulässigkeit von Lagerfeuern und Grillplätzen durch eine Satzung regeln, sodass es fast unmöglich ist, allgemeingültige Aussagen zu treffen“, erläutert Verwaltungsrechtler Bahr.

Es gebe aufgrund dieser Vielfalt teilweise ganz Strandabschnitte, an denen das Grillen gestattet oder vollständig untersagt sei. Zudem gelten örtliche Regelungen im Fall erhöhter Brandgefahren, zum Beispiel durch Trockenheit. „Außerdem kann es aufgrund der Zugehörigkeit der Strandbereiche zu Naturschutzgebieten oder Nationalparks Sonderregelungen geben.“

Grillen am Badesee

Strände von Badeseen sind vorderhand auch ungefährliche Grillplätze, denn auch dort gibt es im Brandfall genügend Löschwasser. Eigentlich. „Auch hier ist zu prüfen, ob der See im Geltungsbereich einer kommunalen Satzung oder einer Verordnung über ein Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet liegt“, mahnt Experte Bahr. Denn die Uferbereiche von Seen können zu Uferschutzzonen gehören, in denen nicht nur das Grillen untersagt ist.

„Am Ufer eines Badesees kommt noch hinzu, dass diese im Privatbesitz stehen oder zumindest privat bewirtschaftet werden können, sodass der Eigentümer darüber entscheidet, was dort zulässig ist. Außerdem ist natürlich beim Verhalten an derartigen Badeseen Rücksicht auf die anderen Nutzer zu nehmen, die durch das Grillen nicht belästigt oder gefährdet werden dürfen. Die Freiheit des Einzelnen endet hier dort, wo diejenige des anderen anfängt“, formuliert Bahr einen rechtlichen Grundsatz.

Grillen in der Natur
Auch beim Grillen in der Natur gelten verschiedene Regelungen Foto: Getty Images

Nationalparks und Naturschutzgebiete

Nationalparks und Naturschutzgebiete sind ohnehin stark reglementierte Regionen. In den allermeisten Fällen ist dort sowie in Landschaftsschutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz offenes Feuers und damit auch das Grillen erheblich eingeschränkt, wenn nicht sogar verboten.

Gerade Naturschutzgebiete dürfen zwar von der Öffentlichkeit betreten werden, aber dauerhaftes Verweilen ist dort nicht vorgesehen. „Daher ist dort Grillen in der Regel lediglich auf festgelegte Plätze beschränkt“, erläutert der Rechtsexperte, wenn sich das nicht allein aus dem Waldrecht des jeweiligen Landes ergebe.

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Grillen im öffentlichen Raum

Eine traditionelle Grillveranstaltung im öffentlichen Raum ist ein Fest einer Hausgemeinschaft. Alle Mieter oder Eigentümer treffen sich etwa vor dem Haus auf dem Gehweg, jeder stiftet etwas fürs Buffet. Was unkompliziert klingt, hat jedoch Tücken. Denn dieser Gehweg ist als öffentlicher Raum Teil der öffentlichen Straße und unterliegt deswegen dem Straßen- und Verkehrsrecht. Heißt: Es muss gewährleistet sein, dass dort der Verkehr reibungslos fließt.

Doch wer den Gehweg mit Tischen und Bänken blockiert, verhindert das, unabhängig davon, ob jemand sich darüber beschwert. Damit es nicht dazu kommt, sollten die Veranstalter auf Nummer sicher gehen und sich bei ihrer Kommune eine sogenannte straßenrechtliche Genehmigung für die Sondernutzung einholen. Hierfür werden meist Gebühren fällig.

Anwalt Bahr vermutet, dass das Aufstellen des Grills nicht genehmigt wird, weil eben dadurch der Gemeingebrauch des Gehwegs zumindest teilweise unmöglich ist. Passanten, besonders solche mit Einschränkungen, könnten Probleme bekommen, dieses Stück Weg zu passieren. Auch Paketzusteller könnten in ihrer Arbeit eingeschränkt sein. „Welche Sondernutzungen genehmigt werden können, hängt in erster Linie von der konkreten Gestalt des Gehwegs, seiner Größe und seiner sonstigen Einschränkungen durch die Wegführung, Bepflanzung und Ähnliches ab“, erläutert Jurist Bahr.

Mehr dazu: Darf man bei hoher Trockenheit im Garten grillen?

Wer haftet im Schadensfall?

Was tun, wenn ein Unglück entsteht, auch dann, wenn der Griller alle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hatte? Wenn ein kleiner Funken großen Brandschaden anrichtet? Wer eine private Haftpflichtversicherung hat, ist hier erst einmal auf der sicheren Seite. Im Grundsatz, wie es im Juristendeutsch immer heißt. Und das heißt: Es gibt Einschränkungen: Denn die Police deckt nur die Schäden bei anderen Personen oder deren Sachen ab, „die eigene Person oder das eigene Eigentum sind nicht versichert“, warnt der Rechtsanwalt aus Osnabrück.

Bei Feuer greifen zudem höhere Sorgfaltsanforderungen. Und die schließt eine besondere Aufsichtspflicht ein. Grillfeuer anzünden, danach erst mal in Ruhe in der Küche den Salat zubereiten, wäre nicht so gut. Entsteht dabei ein Brand, liegt schnell „grobe Fahrlässigkeit“ vor, und die Haftpflichtversicherung tritt schlimmstenfalls nicht in Kraft. Das kann auch sein, wenn jemand neben dem Grill keine Vorkehrungen zur Brandbekämpfung bereitgestellt hat (Wassereimer).

Doch die Juristen kennen auch hier den Klassiker der Einzelfallbetrachtung: „Grillen auf einem öffentlichen Grillplatz mit einem feststehenden Grill innerhalb einer befestigten Anlage bedarf etwas weniger Brandvorsorge als im Park auf dem Rasen mit einer mobilen Aluminium-Grillschale oder einem wackligen Kleingrill“, erklärt Rechtsanwalt Bahr.

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Achtung, Bußgeld!

Für denjenigen, der irgendwo grillt, obwohl es dort verboten ist, kann es teuer werden. Denn dann kann meist auch die Haftpflicht nicht mehr helfen, wie der Rechtsexperte warnt. „Das dürfte einerseits von den Versicherungsbedingungen abhängen, andererseits von der Frage, wie ‚gefahrgeneigt‘ das Verhalten im Hinblick auf die Brandschäden war.“

Als grob fahrlässig werde bereits angesehen, wenn eine brennende Kerze unbeaufsichtigt bleibt. Daher gilt auch hier: Einzelfallbetrachtung. „Handelt es sich um ein Grillverbot aufgrund extremer Trockenheit, dürfte es selbst bei ständiger Beaufsichtigung der Gefahrenquelle kaum möglich sein, Vorkehrungen zu treffen, die eine grobe Fahrlässigkeit im Fall eines Brandschadens vollständig ausschließen“, sagt Bahr. Und das heißt: Wer bei Trockenheit trotz Verbot grillt und ein Feuer auslöst, hat ein großes Problem.

Aber auch, wer verbotswidrig in einer öffentlichen Anlage grillt, ohne Schäden zu verursachen, muss Bußgeld bezahlen. In Niedersachsen sieht das Kommunalverfassungsgesetz eine Obergrenze von 5000 Euro Geldbuße vor, derselbe Betrag gilt auch für Berlin. Die sachsen-anhaltinische Landeshauptstadt Magdeburg belangt Grillsünder mit maximal 2500 Euro. In Hessen drohen gar bis zu 100.000 Euro Geldbuße, wenn in den Wäldern dort Ordnungswidrigkeiten begangen werden.

Die klimatischen Bedingungen sorgen also dafür, dass das Grillen heikler wird. Wer also Strafen oder große Schäden vermeiden will, bringt nur noch dort Kohle zum Glühen, wo kaum Gefahr droht. Und auch dort: besser immer einen Eimer Wasser zur Seite stellen.

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