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Abfall richtig entsorgen

Was zählt zu Sondermüll?

Was zählt zu Sondermüll?
Sondermüll ist mit bestimmten Symbolen gekennzeichnet Foto: dpa picture alliance
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myHOMEBOOK Redaktion

31. März 2021, 11:04 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Mülltrennung stößt man auf einige Begriffe und Besonderheiten, mit denen man nicht sofort etwas anfangen kann. So verhält es sich für viele auch beim Sondermüll. Was genau meint dieser Begriff eigentlich und welcher Abfall gehört dazu?

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Sondermüll ist Abfall, der gefährliche Stoffe enthält, die explosiv, giftig, brennbar, luft- sowie wassergefährdend, krankheitserregend oder gesundheitsgefährdend sind. Er darf keinesfalls über den Hausmüll, die Wertstofftonne oder irgendeine andere Mülltonne entsorgt werden. In jeder Großstadt gibt es Betriebshöfe, die den Müll entweder kostenlos oder gegen ein Entgelt entgegennehmen.

Was zählt zu Sondermüll?

Über 400 Abfallarten zählen zum Sondermüll. Dazu gehören nicht nur alte Elektrogeräte wie beispielsweise Kühl- oder Gefrierschränke, Fernseher oder Bügeleisen, sondern unter anderem:

  • Farben sowie Lacke
  • Öl-Wasser-Gemische
  • Desinfektionsmittel
  • Pestizide
  • Säuren
  • Asphalt
  • Asbest
  • Glaswolle
  • Elektroschrott
  • Styropor (als Dämmstoff, Verpackungen dürfen hingegen in die Wertstofftonne)
  • Dachpappe (sofern Teer enthalten ist)

Ein Tipp: Produkte, die zum Sondermüll zählen, sind häufig mit einem Warnsymbol versehen wie einem Totenkopf oder einem toten Baum.

Auch interessant: Was gehört zum Sperrmüll?

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Häufigen Sondermüll entsorgen

Es gibt ein paar Abfallarten, die häufiger anfallen und die man nicht zu einem Betriebshof bringen muss. Dazu zählen beispielsweise Batterien oder Akkus, die man in vielen Verkaufsstellen zurückgeben kann. Ähnlich verhält es sich außerdem mit Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren. Ähnlich wie für Batterien gibt es auch hierfür Sammelstellen, die unter dem Begriff „Lightcycle-System“ geläufig sind. Medikamente dürfen ebenfalls nicht einfach im Hausmüll landen. Viele Apotheken bieten die Rücknahme an. Findet man keine in seiner Nähe, müssen die Arzneimittel allerdings zur Schadstoffsammelstelle eines Recyclinghofs gebracht werden.

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