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Mieter und Eigentümer

Darf man am Sonntag Wäsche waschen?

Waschmaschine
Darf die Waschmaschine eigentlich auch am Sonntag laufen? Foto: Getty Images
Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

29. November 2024, 15:14 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Der Sonntag gilt als gesetzlich geschützter Ruhetag in der Woche. Grundsätzlich ist es damit verboten, zu arbeiten oder die Ruhe zu stören. Ruhestörungen können zu Bußgeldstrafen von bis zu 5000 Euro führen. Wie sieht es beim Wäschewaschen? Ist das am Sonntag erlaubt?

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Unter der Woche gelten unterschiedliche Ruhezeiten: So dauert die Nachtruhe an Werktagen von 22 bis 6 Uhr. Die Sonntagsruhe erstreckt sich hingegen über den gesamten Tag, also von 0 bis 24 Uhr. Wenn man gegen diese Ruhezeiten verstößt, riskiert man mitunter Ärger mit den Nachbarn. Doch ist es überhaupt erlaubt, am Sonntag Wäsche zu waschen? myHOMEBOOK hat nachgeforscht.

Ist Wäschewaschen am Sonntag erlaubt?

Das Ruckeln der Waschmaschine und weitere Geräusche, die beim Wäschewaschen entstehen, könnten den Mieter in der Wohnung nebenan oder ein Stockwerk tiefer stören. Der Nachbar kann sich natürlich beschweren, gegen das Gesetz verstößt man jedoch nicht, wenn man am Sonntag seine Wäsche wäscht. Das bestätigt auch Anja Franz vom Mieterverein München. Es gibt nur eine Ausnahme: „Anders wäre es lediglich, wenn das Wäschewaschen am Sonntag in der Hausordnung oder im Vertrag ausdrücklich verboten ist.“ Es lohnt sich also, wenn Mieter den eigenen Mietvertrag aufmerksam lesen und auf etwaige Verbote achten.

Auch interessant: Wie oft sollte man eigentlich die Bettwäsche waschen?

Und wie ist es bei Eigentümern?

Eigentümer von Einfamilienhäusern müssen sich in der Regel keine Gedanken machen, ob ihre Nachbarn von dem Lärm der Waschmaschine gestört werden oder nicht. Denn ist die Waschmaschine so laut, dass sie der Nachbar hört, sollte man womöglich über eine Neuanschaffung nachdenken.

Anders ist es bei Doppelhaushälften oder Wohnungen in einer Eigentümergemeinschaft. Denn hier könnten die Nachbarn womöglich tatsächlich etwas vom Waschmaschinenlärm mitbekommen. Allerdings entschied bereits im Jahr 2000 das Oberlandesgericht Köln, dass sich die Lautstärke von Waschmaschinen in einem üblichen Rahmen befinden sollte (OLG Köln 17.11.2000; Az.: 16 Wx 165/00). Moderne Geräten stellen demnach keine Ruhestörung dar. Deshalb ist es auch für Eigentümer kein Problem, Wäsche am Sonntag zu waschen.

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Worauf sollte man sonntags achten?

Die Vermutung, dass verschiedene laute Tätigkeiten die Ruhe am Sonntag stören könnten, ist allerdings nicht unbegründet. So gibt es verschiedene Dinge, die man nicht nur als Mieter, sondern auch als Eigentümer am Ruhetag unterlassen sollte. Dazu zählt etwa das Rasenmähen. An Sonn- und Feiertagen ist das Nutzen von Rasenmähern und weiteren Gartengeräten wie Laubbläsern oder Kettensägen in allen Wohngebieten verboten. Hinzu kommen zusätzliche Ruhezeiten, die Städte und Gemeinde individuell festlegen können.

Das Bohren am Sonntag ist Ländersache, wird jedoch in den Bundesländern ähnlich gehandhabt: In den meisten Fällen ist der Einsatz einer Bohrmaschine am Ruhetag verboten. Im Zweifel sollte man im Mietvertrag nachlesen, welche Regelungen für das Haus gelten.

Ähnlich wie beim Wäschewaschen am Sonntag gibt auch für das Staubsaugen während der Ruhezeit kein generelles Verbot. Man sollte jedoch darauf achten, dass der Staubsauger die Zimmerlautstärke nicht überschreitet.

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