22. Dezember 2022, 17:07 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
2023 müssen viele Heizungen in privaten Gebäuden ausgetauscht werden. Denn laut dem Gebäudeenergiegesetz sind sie dann zu alt und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Welche Heizungen ausgetauscht werden müssen und welche Ausnahmen es gibt.
Das Gebäudeenergiegesetz gilt seit November 2020 – es soll dabei helfen, die Treibhausgase zu senken, um so die Klimaschutzziele bis 2023 zu erreichen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Hausbesitzer ihre Heizungen nicht länger als 30 Jahre nutzen dürfen. Heißt, ab dem kommenden Jahr dürften demnach nur noch Heizungen betrieben werden, die nach dem 1. Januar 1994 eingebaut wurden. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmefälle. Welche Hausbesitzer ihre Heizung 2023 tatsächlich austauschen müssen, erfahren Sie hier.
Diese Heizungen müssen 2023 ausgetauscht werden
Vom Austausch betroffen sind veraltete Öl- und Gasheizungen. Spätestens nach 30 Jahren müssen sie ersetzt werden, da sie nicht mehr effizient arbeiten und nicht mehr den energetischen Standards entsprechen. Betroffen sind dabei vor allem sogenannte Konstanttemperaturkessel mit einer Heizleistung von bis zu 400 Kilowatt, die älter als 30 Jahre sind. Auch, wenn über die Jahre einzelne Teile an der Heizungsanlage ausgetauscht wurden, gilt die Austauschpflicht.
Info: Bei Konstanttemperaturkessel handelt es sich um technisch veraltete Heizkessel. Sie laufen durchgehend bei hohen Temperaturen und haben dadurch einen hohen Energieverbrauch. Man erkennt den Kessel unter anderem daran, dass er dauerhaft in Betrieb ist und weder einen Außentemperatursensor noch eine Einstellmöglichkeit für eine Nachtabsenkung hat.
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Ausnahmen im Überblick
Grundsätzlich entscheidet erst einmal das Alter, ob eine Heizungsanlage ausgetauscht werden muss oder nicht. Niedertemperaturkessel oder auch Brennwertgeräte sind allerdings von der Austauschpflicht ausgenommen. Und auch einige private Hausbesitzer sind nicht betroffen.
Das ist dann der Fall, wenn Sie seit dem 1. Februar 2002 selbst in dem Haus oder der Wohnung leben. Dann können die veralteten Gas- und Ölheizungen weiter genutzt werden. Würden die Eigentümer das Haus vermieten und nicht selbst drin wohnen, dann müsste die Heizung nach 30 Jahren nun ausgetauscht werden. Ein Ausnahmefall wäre es, wenn die Eigentümer beispielsweise im März 2002 selbst eingezogen wären, also nur einen Monat nach der Frist. Auch dann müsste die Heizung nicht ausgetauscht werden.
Hauskäufer sind vom Austausch nicht ausgenommen. Aber für sie gilt zumindest eine Frist von zwei Jahren nach dem Kauf. Das sollte Eigentümer bewusst sein, wenn sie ihre Immobilie verkaufen möchten. Verfügt diese über eine veraltete Heizung, die von den neuen Eigentümern ausgetauscht werden muss, mindert das in der Regel den Wert.
Das droht, wenn man alte Heizungen nicht austauscht
Wenn man sich weigert oder versäumt, die alte Heizungsanlage auszutauschen, obwohl man nach dem Gebäudeenergiegesetz dazu verpflichtet wäre, droht im schlimmsten Fall sogar ein Bußgeld. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass örtliche Schornsteinfeger den Betrieb verbieten und die Heizungsanlage stilllegen.
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So erkennt man das Alter einer Heizung
Wer sich unsicher ist, wann die Heizung eingebaut wurde, der kann am Typenschild das Baujahr ablesen. Dieses befindet sich meist direkt in der Innenseite des Hauptdeckels. Wenn dieses Schild nicht mehr lesbar ist, dann gibt es auch andere Möglichkeiten, um das Alter herauszufinden. Man kann entweder in den Bauunterlagen nachsehen oder auf Rechnungen. Auch der Schornsteinfeger protokolliert seine Inspektionen und kann gegebenenfalls nachsehen. Zu guter Letzt kann auch ein Heizungsinstallateur helfen. Anhand des Modells, der Marke und der Abnutzung kann er auch das Alter feststellen.