Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
An Baufirma

Bauherren müssen grundsätzlich Abschläge zahlen

Abnahme auf dem Bau
Selbst wenn ein Bauherr Mängel feststellt, wird unter Umständen eine Teilzahlung fällig. Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

14. Dezember 2020, 4:21 Uhr | Lesezeit: 1 Minute

Das Geld ist ein Hauptdruckmittel der Bauherren. Können sie eine Abschlagszahlung verweigern, wenn die Arbeit der Baufirma nicht den Vereinbarungen entspricht?

Artikel teilen

Bauherren können Abschlagszahlungen auch bei Mängeln nicht komplett verweigern. Das ist in dem seit 2018 geltenden Bauvertragsrecht geregelt, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Das heißt: Selbst für eine deutlich nicht vertragsgemäße Teilleistung müssen grundsätzlich Abschläge an eine Baufirma gezahlt werden.

Mehr zum Thema

Abschlag an Baufirma kann reduziert werden, aber nicht komplett verweigert

Der Abschlag richtet sich dabei nach der Höhe des Werts, den die Teilleistung hat. Bei Mangelhaftigkeit können die Bauherren einen angemessenen Teil der Abschläge einbehalten. Das ist in der Regel das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten.

Auch interessant: Hilfe, ich darf meine eigene Baustelle nicht betreten

Wie hoch die Beseitigungskosten voraussichtlich ausfallen, sollten Bauherren zeitnah klären. In der Regel werden sie sogar bei einem sicherheitsrelevanten, aber kostengünstig zu beseitigenden Mangel an einer Teilleistung einen Großteil des Abschlages zahlen müssen.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.