24. Juli 2023, 11:27 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Darauf haben viele Betreiber von Stecker-Solarmodulen gewartet – nun soll es so weit sein. Stromzähler sollen nämlich dabei rückwärtslaufen dürfen, und auch weitere Neuerungen stehen an.
Gute Nachrichten für Besitzer von Mini-Solaranlagen! Laut einem aktuellen Gesetzesentwurf dürfen Betreiber von Balkonkraftwerken ab dem 1. Januar 2024 ihre Stromzähler zeitweise rückwärtslaufen lassen. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihren überschüssigen Strom auch mit den alten Stromzählern legal ins Netz einzuspeisen. Die dafür verwendeten Zähler, auch bekannt als Ferraris-Zähler, erfassen den eingespeisten Strom und verrechnen ihn praktisch im Eins-zu-Eins-Verhältnis mit der bezogenen Strommenge. Ein großer Schritt, um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Verbraucher mit neuen Digitalzählern profitieren allerdings nicht davon. Die Übergangsfrist für diese zeitlich begrenzte Maßnahme wurde zunächst auf vier Monate festgelegt.
Was die Stromzähler-Neuerung für Balkonkraftwerke bedeutet
Das Ziel der neuen Stromzähler-Regelung besteht darin, Käufer von Balkonkraftwerken spürbar zu entlasten. Ab 2024 haben diese vier Monate Zeit, um ihren Stromzähler auszutauschen, der für den Betrieb ihrer Solarzellen erforderlich ist. Dank dieser Übergangsfrist müssen sie während dieser Zeitspanne ihren überschüssigen Strom nicht ohne jegliche Entschädigung an ihren Netzbetreiber abgeben.
Innerhalb dieser vier Monate ist der Netzbetreiber nicht berechtigt, eine Meldung über die installierte Anlage zu verlangen. Allerdings darf er zusätzliche Informationen bezüglich des verbauten Stecker-Solarmoduls zu einem späteren Zeitpunkt vom Besitzer einholen.
Wie funktionieren die Stecker-Solaranlagen eigentlich?
Üblicherweise bestehen die Anlagen aus einzelnen Photovoltaik-Modulen mit je 300 oder 400 Watt, dazu kommt noch ein Wechselrichter, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Dieser sorgt zudem dafür, dass nicht mehr Strom ins Netz fließt, als seitens des Netzbetreibers erlaubt. Die Module lassen sich mit einem Stecker in das heimische Netz anschließen. Mittlerweile kann man die Module sogar beim Discounter kaufen. Allerdings warnt die Bundesnetzagentur vor mangelhaftem Zubehör, insbesondere bei den Wechselrichtern. Übrigens: auch Mieter können die Balkon-Kraftwerke nutzen.
Erleichterte Anmeldung von Stecker-Solaranlagen
Die neuen Regelungen bringen nicht nur die Möglichkeit für rückwärtslaufende Stromzähler mit sich, sondern auch weitere Erleichterungen rund um Balkonkraftwerke. Ab dem Stichtag reicht es aus, die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Der Anmeldevorgang wird zudem vereinfacht. Falls ein neuer Stromzähler benötigt wird, haben die Messstellenbetreiber vier Monate Zeit, um den Austausch durchzuführen.
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Höhere Leistungsgrenzen bei Balkonkraftwerken
Damit nicht genug – auch bei der Leistung der Stecker-Solarmodule gibt es interessante Neuerungen. Nach Schätzungen der Bundesregierung werden jährlich etwa 200.000 Balkonkraftwerke in Betrieb genommen. Die neuen Vorschriften betreffen Stecker-Solaranlagen mit einer maximalen Solarleistung von zwei Kilowatt Peak und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt. Während bisher eine maximale Leistung von 600 Watt erlaubt war, sollen ab 2024 demnach 800 Watt möglich sein.
myHOMEBOOK meint
„Vor allem Betreiber von Balkonkraftwerken mit alten Stromzählern profitieren von der Neuerung. Sie müssen ihren überschüssigen Strom jetzt nicht mehr unentgeltlich an den Netzbetreiber abführen. Damit sinkt die Stromrechnung, die Anlagen werten rentabler. Und auch die Erhöhung der Leistungsgrenze kommt den Betreibern entgegen. Ein wichtiger Schritt hin zur dezentralen Energieversorgung!“