15. April 2021, 16:11 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Nun gibt es beim Berliner Mietendeckel Klarheit – allerdings keine, über die sich die Mieter freuen dürften. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Deckelung der Mietpreise „mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig“. Kommen jetzt die bereits bei Mietern gefürchteten Nachzahlungen?
Es ist offiziell: Der Berliner Mietendeckel ist ungültig, wie das Bundesverfassungsgericht am 15. April mitteilte. Über ein Jahr ist es her, dass diese eingeführt wurde. Seitdem wurde viel darüber diskutiert. Jetzt hat sich herausgestellt, dass sie gegen das Grundgesetz verstoße. Hintergrund: Die Gesetzgebung, die bereits 2015 vom Bund beschlossen wurde, liegt auch beim Bund. Die Länder-Gesetze hätten hier keine Befugnisse. Geklagt hatten 284 Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – und Recht bekommen.
Berliner Mietpreisbremse – was steckte dahinter?
Wir erinnern uns: Mit der Einführung des Mietendeckels wollte der Berliner Senat die immer weiter steigenden Mietpreise eindämmen. Die Mieten, die 20 Prozent höher als die jeweils geltende Obergrenze waren, wurden dabei ab November 2020 gesenkt. Den Vermietern, die sich weigerten, drohte sogar ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Allerdings gab es auch Ausnahmen: Der Berliner Mietendeckel galt nur für Bestandswohnung, also keine Neubauten, die erst ab 2014 fertig waren.
Wie reagiert der Mieterverein?
Der Berliner Mieterverein ist alles andere als glücklich mit der Entscheidung des obersten Gerichts und spricht von einem „Schlag ins Gesicht nicht nur der Berliner Mieterinnen und Mieter.“ Geschäftsführer Reiner Wild sagt in einer Mitteilung: „In den Berliner Mietendeckel waren Hoffnungen weit über die Stadtgrenzen hinaus geknüpft“. Diese Hoffnungen seien nun vorerst zunichtegemacht.
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Was bedeutet das nun für Mieter in Berlin?
Der Mieterverein beantwortet auf seiner Seite die wichtigsten Fragen zur aktuellen Situation für Mieter: Es besteht keine Kündigungsmöglichkeit, weil sich die Mieter bisher an das geltende Recht gehalten haben. Jedoch müssen die Mieten zurückbezahlt werden, die bisher zu gering entrichtet wurden. Es gibt also eine Pflicht zur Rückzahlung der Differenzbeträge. Ob die Vermieter diese auch einfordern, ist fraglich. Im Interview mit dem Spiegel erklärte der Chef des Immobilienkonzerns Vonovia bereits, die Miete bei den 12.000 Wohnungen des Unternehmens, die von der Mietpreisbremse betroffenen sind, nicht zurückzufordern.
Weiterhin gelten einvernehmliche Vereinbarungen im Mietvertrag ohne Schattenmiete. Hier erfahren Sie, was hinter diesem Phänomen steckt. Nun ist also der Fall eingetreten, dass Mieter den Preisunterschied an die Vermieter zurückerstatten müssen.