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Regeln der Bundesländer

Corona-Regeln: Darf ich an Silvester Freunde treffen?

Freunde stoßen an Silvester mit Sekt an
Mit der Familie und den Freunden ins neue Jahr zu feiern, gehört für viele an Silvester dazu Foto: Getty Images
Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

29. Dezember 2020, 13:43 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Seit dem 16. Dezember gilt nun der harte Lockdown. Dieser soll unter anderem Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Über die Weihnachtstage wurden die Corona-Regeln teilweise gelockert. Doch wie sieht es an Silvester aus? Darf ich gemeinsam mit Freunden und Familien in das neue Jahr feiern?

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Bis zum 10. Januar gelten die neuen Maßnahmen, die von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Bundesländer verkündet wurden. Auch an Silvester gelten Regeln, um die Verbreitung von Corona zu minimieren. Neben grundsätzlichen Bestimmungen gibt es jedoch in einigen Bundesländern zusätzliche Regeln.

Allgemeine Corona-Regeln für Besuch über Silvester

Mit zunehmender Verschlechterung der Corona-Pandemie wurden am 16. Dezember weitere Maßnahmen beschlossen, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Die Regelungen gelten für alle Bundesländer. Zu dem Lockdown zählt eine Kontaktbeschränkung. Diese sieht vor, dass sich privat maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen. Für Kinder unter dem 14. Lebensjahr zählt die neue Regelung nicht. Anders als über Weihnachten sehen weder der Bund noch die Länder Lockerungen für die Kontaktbeschränkung über Silvester vor.

Hinweis: Sollte Ihr Haushalt aus drei Personen bestehen, die das 14. Lebensjahr bereits abgeschlossen haben, dann dürfen Sie mit maximal zwei weitere Personen aus einem Haushalt Silvester feiern.

Hinzu kommt, dass ein An- und Versammlungsverbot am Silverster- sowie am Neujahrstag besteht. Auch der Verkauf und das Zünden von Feuerwerk oder anderer Pyrotechnik ist in diesem Jahr aufgrund der Pandemie untersagt. Obwohl das Zündverbot nur für öffentliche Plätze und Straßen gilt, wird davon abgeraten, auf dem eigenen Grundstück zu böllern. Pyrotechnik aus vergangenen Jahren könnte beschädigt sein und so zur Gefahrenquelle werden. Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist zum Jahreswechsel untersagt.

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Corona-Regeln der Bundesländer über Silvester

Baden-Württemberg

Auch über Silvester gilt in Baden-Württemberg das strenge Kontaktverbot von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren gehören nicht dazu. Die Ausgangssperre zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens wird für die Silvesternacht nicht aufgehoben. Nur mit einem triftigen Grund darf hier die Wohnung verlassen werden. Solch ein Grund wäre zum Beispiel das Einkaufen, das Bewegen an der frischen Luft oder ein wichtiger Arztbesuch – nicht aber eine Neujahrsparty.

Bayern

Anders als zu Weihnachten gibt es an Silvester keine Ausnahmen für private Treffen. In Bayern gilt die Beschränkung von 5 Personen aus zwei Haushalten. Kinder unter 14 sind von der Regelung nicht betroffen. Ebenfalls gilt die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Nur wer einen triftigen Grund nachweisen kann, darf in dieser Zeit die Wohnung verlassen – das Zünden von Feuerwerk gehört nicht dazu.

Auch auf öffentlichen Plätzen ist das Böllern sowie das Mitführen von Feuerwerkskörpern verboten. Für den Konsum von alkoholischen Getränken gilt das Gleiche.

Berlin

Die Landesregierung von Berlin sieht für die Neujahrsfeier keine Lockerungen der allgemeinen Regeln vor. Treffen dürfen sich nur fünf Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten. Anders als in anderen Bundesländern werden in Berlin nur Kinder bis zum 12. Lebensjahr nicht dazugezählt. Es besteht ein An- und Versammlungsverbot über Silvester.

Zusätzlich gilt das Verbot von Alkohol. Dieser darf weder ausgeschenkt noch abgegeben werde. Am 31. Dezember dürfen ab 14 Uhr keine alkoholischen Getränke verkauft werden. Dieser Erlass gilt bis 6 Uhr am Neujahrstag. Auch ein Feuerwerk in der Öffentlichkeit ist untersagt.

Brandenburg

In Brandenburg gelten die Corona-Regeln über Silvester ohne Ausnahme. Um ins neue Jahr zu feiern dürfen sich insgesamt fünf Personen aus zwei Haushalten treffen zuzüglich der Kinder unter 14 Jahre. Am letzten Tag des Jahres gilt ein An- und Versammlungsverbot. Jedoch lockert Brandenburg in der Silvesternacht die Ausgangssperre. Normalerweise darf von 22 bis 5 Uhr kein/e Brandenburger/in ohne wichtigen Grund die Wohnung verlassen. Zum Jahresende kann man dann bis 2 Uhr nachts draußen bleiben. Das Böllern ist auf Privatgelände erlaubt, jedoch nicht auf öffentlichen Plätzen. Auch der Verkauf von Feuerwerk ist verboten.

Bremen

In Bremen gilt die Sperrstunde von 22 bis 6 Uhr auch am Silvester- und Neujahrstag. Wie bereits an Weihnachten dürfen sich Familien – privat und öffentlich – nur mit einem weiteren Haushalt treffen. Dabei darf die Personenanzahl fünf nicht überschreiten. Die Regelung gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren. Es besteht ein An- und Versammlungsverbot in ganz Bremen. Auch der Verkauf und das Zünden von Feuerwerk in der Öffentlichkeit ist untersagt.

Hamburg

Seit dem 1. Dezember gelten die Kontaktbeschränkungen in Hamburg. Demnach dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen. Nicht dazu gezählt werden Kinder unter 14 Jahren. Auch in der Silvesternacht dürfen sich nicht mehr Menschen treffen. Das gilt zu Hause sowie außerhalb der Wohnung. Zusätzlich ist in Hamburg der Alkoholkonsum sowie das Böllern verboten.

Hessen

In Hessen gilt die Kontaktbeschränkung ebenfalls bis zum 10. Januar. Für Silvester gibt es keine Ausnahme. Ein Haushalt darf maximal vier weitere Personen aus einem Haushalt empfangen. Dabei darf die Anzahl von fünf Personen nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.

Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten die allgemeinen Regelungen: Treffen dürfen sich höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Hinzu kommt, dass Pyrotechnik weder verkauft noch auf öffentlichen Plätzen gezündet werden darf. Eine Ausgangssperre gibt es nicht. Auch ein Verbot von Alkohol besteht nicht.

Niedersachsen

Niedersachsen schließt sich dem Beschluss der Bundesregierung an. An Silvester dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im privaten und im öffentlichen Raum treffen. Die Regelung trifft nicht auf Kinder unter dem 14. Lebensjahr zu.

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Nordhrein-Westfalen

Aufgrund von Corona besteht über Silvester ein An- und Versammlungsverbot. Um in das neue Jahr zu feiern, dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten sehen, zuzüglich der Kinder unter 14 Jahren. In NRW besteht über Silvester und Neujahr ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.

Rheinland-Pfalz

Im Rheinland gelten die Regeln bis zum 10. Januar und schließen somit den Jahreswechsel mit ein. Das bedeutet, dass höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten gemeinsam ins neue Jahr feiern dürfen. Zusätzlich besteht ein Verbot für An- und Versammlungen, Alkohol sowie Feuerwerk im öffentlichen Raum.

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Saarland

Die Kontaktbeschränkung von fünf Personen aus zwei Haushalten gilt auch im Saarland. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht. Die Ausgangssperre von 23 bis 6 Uhr gilt auch während der Neujahrsfeier. Lockerungen sind nicht geplant. Auf öffentlichen Plätzen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten.

Sachsen

Sachsen übernimmt die Regeln der Bundesregierung. Somit dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Es gilt ein An- und Versammlungsverbot. Auch Feuerwerk und Alkohol sind in der Öffentlichkeit untersagt. Jedoch hebt Sachsen die Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr auf.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt für den Jahreswechsel: Zusammentreffen sind auf maximal zwei Haushalte beschränkt. Dabei darf die Personenanzahl nicht mehr als fünf betragen. Kinder, die noch nicht das 14. Lebensjahr abgeschlossen haben, zählen nicht dazu. Der Konsum alkoholischer Getränke ist in der Öffentlichkeit verboten. Auch der Verkauf und das Benutzen von Pyrotechnik auf öffentlichen Plätzen und Straßen ist durch Corona in diesem Jahr nicht gestattet. Zwischen 20 und 8 Uhr gilt ein Versammlungsverbot in Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Ob zu Hause oder außerhalb der Wohnung: An Silvester dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit dazu. Zusätzlich besteht in Schleswig-Holstein ein Verbot für An- und Versammlungen sowie für den Gebrauch von Feuerwerk.

Thüringen

Im Bundesland Thüringen dürfen sich maximal zwei Haushalte treffen. Dabei sollte die maximale Personenanzahl von fünf nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Wie die allgemeinen Regeln bestimmen, gilt auch in Thüringen ein Böllerverbot. Obwohl das Zünden von Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück gestattet ist, empfiehlt die Regierung, darauf zu verzichten. In der Öffentlichkeit ist an Silvester der Verkauf und Konsum von Alkohol untersagt. Jedoch ist für den Jahreswechsel die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr gelockert. Um ins neue Jahr zu feiern, dürfen die Thüringer bis 3 Uhr morgens draußen bleiben.

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