20. März 2020, 4:18 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Corona ist für alle Menschen eine große Belastung. Auch für die, die gerade eine neue Wohnung suchen und nicht genau wissen, wie man in dieser Situation mit Besichtigungsterminen umgehen soll.
Die Regeln sind klar. Menschenansammlungen sollen vermieden werden, der Abstand zum Nächsten sollte mindestens zwei Meter betragen. Kein unnötiger Körperkontakt, keine Handschläge. Wie aber sollte man das in Zeiten von Corona bei einer Wohnungsbesichtigung befolgen? Gerade in den vergangenen Jahren sind diese, gerade in Großstädten, zu traurigen Events mutiert. Lange Schlangen und 200 Bewerber auf eine Wohnung waren hier keine Seltenheit. Mit dem Coronavirus hat sich auch das geändert, zumindest etwas. myHOMEBOOK beantwortet die wichtigsten Fragen.
Gibt es während der Corona-Epidemie überhaupt Wohnungsbesichtigungen?
Ja. Das bestätigte Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justitiar des Immobilienverbands Deutschlands (IVD) gegenüber myHOMEBOOK: „Solange keine Ausgangssperren verhängt sind, sind Wohnungsbesichtigungen weiterhin möglich. Allerdings sollten möglichst nur Einzelbesichtigungen stattfinden und die strengeren Hygienestandards unbedingt beachtet werden.“
Auch ein Rückgang von Anzeigen scheint laut Immobilienscout24 nicht stattzufinden. Dort heißt es: „Die Kontaktanfragen nach Miet- und Verkaufsobjekten sind in den letzten Tagen nicht signifikant zurückgegangen.“ Aber auch der Onlineanbieter für Immobilieninserate weist darauf hin, dass man viele Schritte weitgehend digitalisieren sollte. Gegenüber myHOMEBOOK erklärte eine Unternehmenssprecherin: „Wir können im Moment noch keine klaren Tendenzen erkennen, inwieweit sich das Coronavirus auf den Immobilienmarkt auswirkt. Wir nehmen die Situation aber sehr ernst und behalten die Lage im Blick.“
Dazu passend: Corona-Krise – ist ein Umzug jetzt noch möglich?
Ist es also immer noch möglich, zu offenen Wohnungsbesichtigungen zu gehen? Osthus weiter: „Von Open-House-Besichtigungen raten wir dringend ab. Eine Alternative können 360-Grad-Besichtigungen bieten, mit denen Interessenten eine Immobilie virtuell in Augenschein nehmen. Viele Makler bieten solche virtuellen Rundgänge an.“
Angst vor Corona – wie verhält man sich bei einer Wohnungsbesichtigung?
Halten Sie generell Abstand zu anderen Besuchern oder Bewohnern des Hauses. Gibt es einen Fahrstuhl, sollten Sie auch hier versuchen, Abstand zu halten. Ist dies nicht möglich, sollte man getrennt fahren. Es gelten zudem die allgemeinen Verhaltensweisen zur Infektionsvermeidung des RKI. Dazu zählen:
„Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen die Hust- und Niesregeln, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. ein bis zwei Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Auch aufs Händeschütteln sollte verzichtet werden. Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome haben, zu Hause bleiben.“
Robert-Koch-Institut
Wie ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt?
Laut Osthus ist eine generelle Verunsicherung in der Branche zu spüren: „Einige Wohnungs- und Gewerbemieter haben Probleme, die Miete zu bezahlen. In dieser Situation ist von allen Seiten Entgegenkommen erforderlich. Wenn es eng zu werden droht, sollten Mieter und Vermieter gemeinsam daran arbeiten, eine unbürokratische und für alle tragbare Lösung zu finden. Wir erwarten, dass der Staat da beiden Seiten unterstützend unter die Arme greifen wird.“
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Muss man an einer Eigentümerversammlung teilnehmen?
Bei Eigentümerversammlungen könnte es unter Umständen nicht ausreichen, virtuell präsent zu sein. Hier ist laut Osthus das Gesetz das Problem, das nur die Präsenzversammlung kennt. Sollte in der aktuellen Situation trotzdem eine Versammlung anstehen, die nicht abgesagt wird, könne man auch einen Stellvertreter benennen: „Wenn man an einer Versammlung nicht teilnehmen möchte, kann man auch jemanden bevollmächtigen; das kann auch der Verwalter selbst sein.“