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Wegen Ruß und Feinstaub

Deutsche Umwelthilfe fordert Filter-Pflicht für private Kamine

Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine Filter-Pflicht für private Kamine
Gemütlich, aber leider ungesund: Kaminfeuer kann Feinstaub freisetzen Foto: Getty Images
Christian Glass
Christian Glass Redakteur

30. Dezember 2019, 12:41 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Trotz strengerer Regelungen für Kamine nimmt die Belastung von Ruß und Feinstaub zu. Deshalb fordert die Deutsche Umwelthilfe jetzt eine Filterpflicht für Kaminöfen. myHOMEBOOK erklärt, was die Umweltschützer genau wollen und warum der Feinstaub so gefährlich ist.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht Handlungsdruck: Deutsche Kaminöfen würden zu viel gesundheitsschädlichen Feinstaub ausstoßen. Aus diesem Grund fordern die Umweltschützer eine Filter-Pflicht für private Kamine und Kaminöfen. DUH-Experte Patrick Huth betonte gegenüber „Welt am Sonntag“, dass neue Kamine standardmäßig mit Filtern ausgestattet werden sollten. Für ältere Geräte sollte so bald wie möglich eine Pflicht zum Nachrüsten eingeführt werden.

Was macht den Feinstaub so gefährlich?

Darüber hinaus entstehen durch das Verbrennen von Holz größere Rußteilchen. Und die seien laut der Deutschen Umwelthilfe nach Kohlendioxid (CO2) der zweitgrößte Verursacher des Treibhauseffekts. „Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass bei Diesel-PKW ein Partikelfilter vorgeschrieben ist, bei Öfen aber nicht“, so der DUH-Experte Huth.

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Wie viele Kaminöfen gibt es in Deutschland?

In deutschen Haushalten gibt es rund 11 Millionen Kaminöfen und Kamine, schreibt die „Welt am Sonntag“ und bezieht sich dabei auf Angaben des Umweltbundesamtes. Vier bis fünf Millionen dieser sogenannten „Einzelraumfeuerstätten“ erfüllten die derzeitigen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht. Mit schädlichen Folgen: Die ungefilterten Rauchschwaden enthalten neben Ruß und Feinstaub auch polyzyklischen, aromatischen Kohlenwasserstoff, der krebserregend ist.

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Was ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz?

Das Bundes-Immisionsschutzgesetz von 2010 (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) regelt den Betrieb von zumeist privaten Kaminöfen und Kaminen. Die Verordnung besagt, dass diese „Einzelraumfeuerungsanlagen“ die geltenden Grenzwerte zur Emission von Kohlenstoffmonoxid und Staub einhalten sollen. Ältere Geräte aus den Jahren 1985 bis 1994 müssen bis Ende 2020 nachgerüstet oder aus dem Betrieb genommen werden. Die Frist zum Austausch oder Nachrüsten für Anlagen ab 1995 bis März 2010 läuft Ende 2024 ab.

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