17. März 2022, 19:04 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Das Telefon klingelt und am anderen Ende möchte jemand von Ihnen etwas über Ihren Stromanbieter wissen? Dann sollten Sie schnell wieder auflegen. Denn es könnte sich um eine unseriöse Firma handeln, die Ihnen einen neuen Vertrag andrehen möchte.
Polizei und Verbraucherschutzzentrale warnen vor dubiosen Anrufen, bei denen Informationen über den Stromvertrag abgefragt werden. Ziel ist ein Wechsel des Anbieters – für Kunden bedeutet das aber meist höhere Kosten. Die Firmen nutzen die aktuell herrschende Unsicherheit bei vielen Verbrauchern wegen steigender Energiekosten. Solche Anrufe sind zuletzt gehäuft rund um Heilbronn in Baden-Württemberg vorgekommen, berichtet die „Heilbronner Stimme“.
Anrufer wollen Stromanbieter-Wechsel anleiern
Die Anrufer geben sich offenbar als Mitarbeiter eines Energie-Beratungsunternehmens aus und wollen am Telefon den aktuellen Zählerstand wissen. „Damit wird ein Stromanbieter-Wechsel angeleiert“, zitiert die „Heilbronner Stimme“ Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Folge: Der Verbraucher falle aus guten Verträgen raus und schließe einen ungünstigen und teuren Vertrag ab. Er bezeichnet die Unternehmen als unseriös arbeitende Firmen.
Auch die Polizei rät, keine persönlichen Daten herauszugeben und am Telefon keine Verträge abzuschließen.
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Was tun bei dubiosen Anrufen?
Wenn man einen dubiosen Anrufe erhält, dann sollte man auf keinen Fall Informationen zum Stromvertrag oder die Zählernummer oder den Zählerstand am Telefon durchgeben. Außerdem empfiehlt sich, wenn der Anrufer sich als Mitarbeiter des eigenen Stromanbieters ausgibt, ein postalisches Formular zu verlangen, in das der Stand eingetragen werden kann.
Außerdem sollte man auf Höflichkeiten verzichten. Wenn einem der Anruf komisch vorkommt, dann kann man einfach auflegen.
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Ende der Preisbremse Daran erkennen Sie im Vertrag, ob der Stromanbieter den Preis anheben kann
Was tun, wenn man versehentlich einen Vertrag abgeschlossen hat?
Wer am Telefon doch seine Daten preisgegeben hat, sollte anschließend genau prüfen, ob er per Post, Mail oder SMS eine ungewollte Vertragsbestätigung erhalten hat. Dann kann man vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das gilt für 14 Tage, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Außerdem gibt es seit Juli 2021 mit einer Änderung im Energiewirtschaftsgesetz auch mehr Schutz für Verbraucher. Die Änderung sieht vor, dass Verträge außerhalb der Grundversorgung nicht mehr nur telefonisch abgeschlossen werden können. Beide Vertragsparteien müssen schriftlich eine Vertragserklärung abgeben.