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Möglichkeiten, Angebote, Förderungen

Was Wohnungseigentümer über E-Auto-Ladestationen wissen müssen

Wohnungseigentümer müssen die Installation einer Ladestation für E-Autos mit der Eigentümergemeinschaft absprechen
Wohnungseigentümer müssen die Installation einer Ladestation für E-Autos mit der Eigentümergemeinschaft absprechen Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

28. September 2019, 9:51 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Stellplätze in Wohnungseigentümergemeinschaften sind häufig Gemeinschaftseigentum. Wer muss also die Installation einer Ladestation für E-Autos genehmigen? Welche Möglichkeiten und Fördermöglichkeiten Sie haben, erfahren Sie hier.

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Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) lebt und dort sein Elektroauto laden möchte, braucht die Zustimmung der Miteigentümer. Stellplätze zählen fast immer zum Gemeinschaftseigentum. Auch wer ein Sondernutzungsrecht hat, darf nicht eigenmächtig aktiv werden, warnt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum.

Dürfen Wohnungseigentümer eine E-Auto-Ladestation auf dem Stellplatz installieren?

Wird die neue Ladesäule oder Wandladestation („Wallbox“) an das Hausstromnetz angeschlossen oder werden Leitungen verlegt, greift die Installation in das gemeinsame Eigentum ein. Als Eigentümer haben Sie dabei zwei Möglichkeiten:

  • Bevor Eigentümer selbst Hand anlegen, sollten sie entweder einen Beschluss der WEG abwarten, dass die Installation einer Ladestation auf dem eigenen Stellplatz geduldet wird. Das bietet sich vor allem an, wenn die technische Infrastruktur bereits besteht und Sie dann die relativ überschaubaren Kosten für die Installation selbst übernehmen.
  • Oder sie streben einen Beschluss an, nach dem die WEG auf mehreren Stellplätzen Ladestationen einrichtet und die Kosten verteilt. Das kann sich lohnen, wenn die technischen Voraussetzungen erst geschaffen werden müssen, also wenn das häusliche Stromnetz nicht ausreichen sollte.

Wichtig: Damit niemand das Auto auf Kosten aller auflädt, sollte es für die Ladestation einen eigenen Stromzähler geben.

Bislang haben Eigentümer keinen Anspruch darauf, dass die WEG die Installation duldet. Zudem ist unklar, wie viele Stimmen dafür notwendig sind, so der Verband. Eine doppelte qualifizierte Mehrheit solle es mindestens sein.

Tipp: Handeln Sie nicht eigenmächtig und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit der Eigentümergemeinschaft. Sonst kann es passieren, dass Sie die selbst installierte Ladestation zurückbauen müssen.

Welche Alternativen zur festen Ladestation für E-Autos gibt es?

Falls eine fest installierte Lösung für Sie nicht infrage kommt, gibt es auch mobile Ladestationen. Diese funktionieren ähnlich wie eine Powerbank und können in der normalen Steckdose in der Wohnung aufgeladen werden. Prüfen Sie vor der Anschaffung jedoch genau, welche Variante am praktikabelsten, sichersten und auch umweltfreundlichsten ist.

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Holen Sie Angebote und Gutachten vor der nächsten Eigentümerversammlung ein

Informieren Sie sich vorab genau über die anfallenden Kosten der Installation einer Ladestation und holen mehrere Angebote ein – am besten vor der nächsten Eigentümerversammlung. Wichtig dabei ist, dass es für jeden Nutzer einen separaten Stromzähler gibt. Zudem ist es hilfreich, vorab ein Gutachten zum Thema Brandschutz einzuholen. Bei der Eigentümerversammlung haben Sie dann die Gelegenheit, das Vorhaben mit den anwesenden Miteigentümern zu besprechen.

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Gibt es eine Förderung für die Ladestation?

Nicht nur für die Anschaffung eines E-Autos auch für die Wallbox können Sie von Förderungen profitieren. Informieren Sie sich vorab über mögliche Förderprogramme, beispielsweise von der KfW, von verschiedenen Bundesländern, Gemeinden oder Stromanbietern. Eine aktuelle Liste der Fördermöglichkeiten finden Sie beim ADAC.

Themen Immobilien

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