Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Mieter und Eigentümer

KfW-Zuschuss für Einbruchschutz – wie kommt man an die Förderung?

Einbrecher öffnet Tür
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das eigene Zuhause vor Einbrechern zu schützen – der Staat fördert mit Zuschüssen Umbaumaßnahmen Foto: Getty Images
dpa

22. Februar 2022, 6:34 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Ein Einbruch in die eigenen vier Wände kann für die Bewohner zum Alptraum werden. Es gibt allerdings einige Möglichkeiten, dem Einbrecher einen sprichwörtlichen Riegel vorzuschieben. Diese Maßnahmen werden zudem auch noch von der KfW gefördert – auch 2022. Wie kann man den Zuschuss beantragen?

Artikel teilen

Ein Sicherheitsschloss, ein Türbalken, spezielle Fenster: Es gibt viele Optionen das eigene Zuhause vor Einbrechern zu schützen. Der Staat unterstützt dies sogar mit einem Zuschuss oder Kredit. Hausbesitzer, aber auch Mieter, können sich somit effektiv vor Einbruch schützen. Das Bundesbauministerium stellt für 2022 wieder Förderungen für Umbaumaßnahmen sowie die Anschaffung von Sicherheitstechnik bereit. Hier erfahren Sie, wie man die Förderung für den Einbruchschutz beantragen kann.

Wie kommt man an die KfW-Förderung für Einbruchschutz?

Mieter und Hausbesitzer können einen Zuschuss von bis zu 1600 Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Wird der Zuschuss gewährt, müssen sie das Geld nicht zurückzahlen. Die Investitionskosten müssen bei mindestens 500 Euro pro Antrag liegen – und maximal bei 15.000 Euro je Wohneinheit.

Alternativ können sie einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro bei der KfW beantragen. Für die Förderungen gibt es einige Voraussetzungen, das Alter spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist etwa, dass Interessenten den Antrag stellen, bevor sie die Einbruchsschutzmaßnahmen in Angriff nehmen. Zudem muss ein Fachbetrieb die Einbauarbeiten durchführen.

Passend dazu: Effektive Methoden, um Einbrecher abzuschrecken

Mehr zum Thema

Welche Beratungsangebote Interessenten nutzen können

Beratung zum Einbruchsschutz erhalten Verbraucher bei ihrer örtlichen Polizei sowie dem Landeskriminalamt des jeweiligen Bundeslandes. Tipps und konkrete Vorschläge finden sie auf dem Internetportal k-einbruch.de, einer Initiative der Polizei und Wirtschaft.

Themen Einbruchschutz

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.