30. Juni 2021, 4:20 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Gute Nachrichten für Eigentümer: Die Förderung für energetische Sanierungen wird neu aufgestellt. Bei umfassenden Maßnahmen kannn sich das richtig lohnen.
Am 1. Juli tritt die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude vollständig in Kraft. Das bedeutet: Die bisherigen Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Förderbank KfW werden aufgelöst. An ihre Stelle tritt nach Angaben des vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eigentümer erhalten künftig bis zu 50 Prozent Förderung für energetische Sanierung Gesamtmaßnahmen.
Förderfähig sind Gesamtsanierungen aber auch Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, die schrittweise umgesetzt werden. Zuständig für Einzelmaßnahmen-Zuschüsse ist das BAFA. Die KfW nimmt die Anträge für die Einzelmaßnahmen-Kredite an. Für die Gesamtsanierungen, die Effizienzhaus-Förderung, bleibt die KfW zuständig. Ein Überblick:
Energetische Sanierung
Bei Wohngebäuden fällt das Effizienzhaus 115 aus der Förderung. Die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei ihnen wie bislang zwischen 27,5 Prozent und 40 Prozent Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen Zuschuss von 45 Prozent.
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Außerdem gibt es einen Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien. Die Energieeffizienz-Klasse (EE-Klasse) bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Zusätzlich steigen durch den EE-Bonus die förderfähigen Kosten von 120 000 auf 150 000 Euro pro Wohneinheit an.
Wer für den bislang anspruchsvollsten Standard, das Effizienzhaus 55, einen Zuschuss von 40 Prozent und damit bis zu 48 000 Euro Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält mit der neu eingeführten EE-Klasse nun maximal 67 500 Euro. Beim neuen Standard Effizienzhaus 40 mit der EE-Klasse kommt man auf maximal 75 000 Euro Fördergeld.
Förderung für Einzelmaßnahmen
Wer künftig eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, erhält einen iSFP-Bonus bei der Umsetzung eines Sanierungsschritts. Das gilt auch, wenn man den iSFP bereits besitzt oder eine Vor-Ort-Energieberatung zwischen Ende 2017 und Ende 2020 durchführen ließ.
Mit dem Bonus erhöht sich die Basisförderung um fünf Prozentpunkte, wenn eine oder mehrere Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan realisiert werden.
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Geld für Baubegleitung
Mehr Geld gibt es für die Baubegleitung bei Effizienzhäusern. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gewährt der Staat für die Beratung durch Energieeffizienzexperten Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis zu 5000 Euro pro Vorhaben. Dieser Betrag lag zuvor bei maximal 4000 Euro.
Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Zuschuss nun bei bis zu 2000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt bis zu 20 000 Euro. Der Zuschuss für die Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen ist halb so hoch: Bis zu 2500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 10 000 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.